Call4Papers der Zeitschrift für Theoretische Soziologie (ZTS) zum Thema “Macht und Recht” (bis 15.12.2013)
Die Soziologie des Rechts ist seit geraumer Zeit auf den Status einer „Bindestrich“-Soziologie beschränkt worden. Die Orientierung an der modernen Institution des Rechts war für die Soziologie der Moderne und ihre theoretische Infrastruktur von paradigmatischer Bedeutung. Die Varianten der Rekonstruktion der global wirksamen okzidentalen „Rationalisierung“ nahmen an der Autonomisierung, der Kodifizierung und/oder der systemischen Institutionalisierung des Rechts auf unterschiedliche Weise Maß. Die Analyse des normativen Phänomens Recht warf zudem traditionell die selbstreferentielle Frage nach der Geltung soziologischen Wissens auf, nämlich ob sich Geltung allein als soziale verstehen lässt. Die Soziologie steht vor der Aufgabe, die implizite wie explizite Normativität des Rechts adäquat zu fassen, ohne das Recht auf systemische oder diskursive selbstreferentielle Zusammenhänge zu beschränken. In der jüngeren Theorielandschaft ist jene Selbstbezüglichkeit aus dem Fokus der Theorie geraten. Entsprechend ist die Auflösung der Rechtsgeltung in Effekte der Macht in den Vordergrund getreten. Der Eigensinn normativ-rechtlicher Handlungskoordination wird zugunsten der Analyse von zweckrationalen oder anonym diskursiven bzw. systemischen Institutionalisierungen von Machtverhältnissen zu einer abgeleiteten Größe vermindert.
In der Tat scheinen Recht und Macht auf vielfältige Weise ineinander verschränkt zu sein. Nicht nur, weil das Recht als herrschendes Regulativ sozialer Ordnung ohne die effektive Durchsetzung, d.h., ohne die Androhung von Gewalt, zahnlos, unwirksam und so eine rein kontrafaktische Erwartung wäre. Sondern auch, weil die Macht dort ihre Effektivität ungeheuer steigert, wo sie sich des Rechts und damit der subtil verborgenen Gewalt von heteronom bedingten, aber effizient internalisierten Legitimitätsvermutungen bedient.
Dennoch wird sich die soziologische Theoriebildung aus guten Gründen mit der Priorisierung der Macht kaum endgültig arrangieren. Die normative Geltung von erwartungsstabilisierenden Regulierungen des Handelns kann nicht hinsichtlich ihrer Genese, ihrer Effektivität oder ihrer Akzeptanz auf Macht, d.h., auf die zweckrational kalkulierbare oder diskursiv aufgezwungene Sanktionskraft legitimationsenthobener Gewalt, reduziert werden.
Den thematischen Schwerpunkt des fünften Heftes der ZTS bildet vor dem Hintergrund dieser und verwandter Überlegungen die Frage nach dem Verhältnis zwischen Macht und Recht als Dimensionen, Medien oder Rationalitätskriterien der Koordination des sozialen Handelns. Gefragt sind also Beiträge, die sich
– entweder mit den systematischen Beziehungen zwischen Rechts- und Machtbegriffen in einschlägigen theoretischen Traditionen,
– mit der theoretischen Differenzierung zwischen Macht- und Rechtsphänomenen,
– oder aber mit dem selbstreferentiellen Verhältnis einer theoretisch-soziologischen Behandlung von Macht und Recht beschäftigen.
Des Weiteren sind neben dem Themenschwerpunkt Manuskripte, die sich mit relevanten Fragen der Theoretischen Soziologie befassen, immer herzlich willkommen.
Einsendungen (online oder postalisch) thematisch passender Manuskripte werden bis zum 15. Dezember 2013 erbeten. Informationen zur Manuskriptgestaltung etc. sind unter http://ifs.wwu.de/zts erhältlich. Für Rückfragen steht die Redaktion gerne zur Verfügung.
Zeitschrift für Theoretische Soziologie
Scharnhorststr. 121
48151 Münster
zts@uni-muenster.de
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Benjamin Köhler (30. November 2013). Call4Papers der Zeitschrift für Theoretische Soziologie (ZTS) zum Thema “Macht und Recht” (bis 15.12.2013). soziologieblog. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/uicf