(4) „Der Versuch zur Juridifizierung des Weltgeschehens ist eine heroische Anstrengung zur Errichtung eines pazifizierenden Weltstaats unter der Herrschaft des Rechts“ – Im Interview Sebastian Scheerer
Anknüpfend an das Interview mit den Wissenschaftlern in unserer aktuellen Ausgabe „Kriminalität und soziale Normen” werden in einer Blogreihe in wöchentlichen Abständen weitere Kriminalsoziolog_innen auf gleiche Fragen zum Teil zu ähnlichen, zu einem größeren Teil aber auch zu sehr unterschiedlichen Antworten kommen und somit einen kleinen Einblick in den aktuellen kriminalsoziologischen Diskurs geben. Im 4. Teil hat das Wort Prof. Dr. Sebastian Scheerer:
Soziologiemagazin: Wie entsteht Kriminalität? Was hat Kriminalität mit sozialer Normierung zu tun?
Scheerer: Kriminalität entsteht aus Widersprüchen horizontaler und vertikaler Art und zwei Definitionsprozessen: einem abstrakt-typisierenden und einem konkret-subsumierenden. Der horizontale Widerspruch bezeichnet das nie ganz spannungsfreie Verhältnis zwischen Individuen und sozialen Gruppen (das Individuum lässt sich nie restlos konform machen: weder durch Erziehung noch durch sonst etwas; aber auch Gruppen stehen oft im Widerspruch zu Individuen: Mobbing, Sündenbockprojektionen etc.). Vertikal ist der Widerspruch zwischen Inhabern privilegierter Positionen in Wirtschaft, Politik, Militär usw. und den Herrschaftsunterworfenen (manchmal auch subalterne Klassen genannt). Kriminalität ergibt sich innerhalb dieser vertikalen Beziehungen einerseits von unten nach oben (revoltierende Kriminalität), andererseits von oben nach unten (repressive Kriminalität). Ein abstrakt-typisierender Definitionsprozess ist die Gesetzgebung: Ohne Strafgesetze gibt es zwar Schädigungen, auch Tötungen, aber logischerweise keine Kriminalität im Sinne eines legalistischen Verbrechensbegriffs; ohne Strafgesetze gibt es Tötungen und andere Schädigungen, aber keine Kriminalität, denn dafür bedarf es erst einmal einer Regelung im Sinne von „Wer x oder y tut, wird so oder so bestraft“). Und es bedarf im Einzelfall der Feststellung, dass Person P oder Q x oder y getan hat und deshalb so oder so zu bestrafen ist. Die Summe solcher Feststellungen wird als Kriminalität bezeichnet. Aber natürlich findet sich bei soziologischer Beobachtung noch manch andere Definitionsmöglichkeit von Kriminalität. Man denke nur an den Ausruf „Das ist ja kriminell“, der meistens auch auf eine Differenz zwischen dem, was tatsächlich kriminalisiert wird, und dem, was nach Meinungen in der Bevölkerung kriminalisiert werden sollte, hinweist.
Damit sind wir auch schon bei der sozialen Normierung im Sinne von nicht staatlich formal festgelegten, sondern in der Gesellschaft verbreiteten Verhaltenserwartungen, deren Nichterfüllung auch nicht durch Kriminalstrafen beantwortet wird, sondern mittels informeller Sanktionen wie etwa der Meidung im gesellschaftlichen Umgang, der Ausschließung von Kommunikationszusammenhängen und Konvivialität insgesamt. Zwischen sozialen Normierungen einerseits und formalen legislativen Normen andererseits besteht nur selten ein Identitätsverhältnis in dem Sinne, dass der Gesetzgeber lediglich das, was er in der Gesellschaft an Normen vorfindet, verdoppelt. Regelmäßig gibt es eine Differenz zwischen sozialen und staatlichen Normen, die überaus aufschlussreich sein kann und bei genauerer Analyse unter anderem Aufschluss über den Grad der Selbstbezogenheit von Eliten und ihre Angst vor den Bürgern, den Exkludierten, den subalternen und „gefährlichen“ Klassen samt ihrer Ideen gibt.
Wie hat sich Kriminalität und Bestrafung gewandelt – wie kriminell sind wir heute, strafen wir anders?
Der größte Wandlungsprozess betrifft die Etablierung einer neuen Ebene von Kriminalität (globale Kriminalität, Völkerstrafrecht, strafrechtliche Verantwortung von Staatsführungen). Der Prozess der Zivilisation, wie Norbert Elias ihn beschrieben hat, ist spätestens seit dem Bruch durch den Nationalsozialismus aus dem Konzept geraten und hat viele Anzeichen einer „Coming Anarchy“ (Robert Kaplan) mit den Begleiterscheinungen massenhafter – auch genozidaler – Gewalt etwa in Afrika, aber auch in Asien und Lateinamerika hervorgebracht. Viele dieser Phänomene wären früher gar nicht als Kriminalität definiert worden, während sich heute eine gewisse Bemühung zu kriminalrechtlicher Einordnung und Bearbeitung erkennen lässt. Dieser Versuch zur Juridifizierung des Weltgeschehens ist eine heroische Anstrengung zur Errichtung eines pazifizierenden Weltstaats unter der Herrschaft des Rechts. Die großen Akteure hätten demgegenüber lieber einen Weltstaat in eigener Regie nach dem absolutistischen Motto „princeps legibus solutus“, also ohne selbst an Recht und Gesetz gebunden zu sein. Vom Historiker Lord Acton stammt der Satz “Power tends to corrupt, and absolute power corrupts absolutely.” Ein Weltstaat, der die Menschenrechte achtet, muss also von unten – von einer Koalition der relative Machtlosen – erkämpft warden.
Der größte Wandlungsprozess der Bestrafung betrifft die allmähliche Ächtung der Todesstrafe und der Folter. Im besten Fall stünde am Ende des Prozesses die Ablösung der Strafe als Missbilligung durch die Missbilligung als Strafe. Auch dieser Prozess ist aber weder linear noch zwangsläufig und die Wiedereinführung der Folter durch die westliche Führungsmacht im Zuge der Bekämpfung des Terrorismus – eines für die Befreiung von rechtsstaatlichen Einschränkungen überaus nützlichen Feindes – ist alles andere als beruhigend, was die Chancen auf ein Wiederanknüpfen an den Zivilisationsprozess angeht.
Was meint abweichendes Verhalten und inwiefern gefährdet es die soziale Ordnung?
Was abweichend ist, kommt auf die jeweilige Perspektive an. Und wie Durkheim schon sagte: Abweichendes Verhalten kann sozialen Wandel andeuten, vorwegnehmen und beschleunigen. Insofern erweist es, indem es eine konkrete soziale Ordnung irritiert und eventuell gefährdet, einer kommenden – und vielleicht besseren – sozialen Ordnung einen Dienst. Abweichendes Verhalten ist nicht in jedem einzelnen Fall, wohl aber als Typus von Verhalten so lange unverzichtbar und unvermeidbar, wie es sozialen Wandel gibt – mithin: wie es Menschen gibt.
Mit welchen Methoden lässt sich abweichendes Verhalten untersuchen? Was wissen wir über das sogenannte Dunkelfeld?
Man kann abweichendes Verhalten mit klugen und mit dummen Methoden untersuchen. Es kommt immer auch auf das Verhältnis zwischen Untersuchenden und Untersuchten an: Vertrauen sollte nicht missbraucht werden, Empathiefähigkeit und interkulturelle Kompetenz sind unabdingbar. Ein bisschen Gelassenheit und Bescheidenheit, Vorsicht, Mut und Weisheit schaden kaum jemals, bedürfen aber eines guten Mischungsverhältnisses. Eventuell auch noch einen Schuss Skepsis gegenüber der gesellschaftlichen Hierarchie der Glaubwürdigkeit hinzugeben.
Das Dunkelfeld ist gar nicht so unbekannt wie häufig gesagt oder geglaubt. Die allermeiste Kriminalität verbleibt im Dunkelfeld: jedenfalls neun von zehn Taten. Wichtig wäre, sich über die Schlüsse zu unterhalten, die daraus zu ziehen wären. Vielleicht ist die Gesellschaft durchaus in der Lage, ihre Konflikte selbständig und weniger schmerzhaft zu lösen, als es das staatliche Strafjustizsystem macht.
Kann abweichendes Verhalten auch konstitutiv für eine Gesellschaft sein?
Ja, klar. Man denke an die Puritaner, die zuhause in England als Abweichler in großer Bedrängnis waren und dann in der Neuen Welt eine neue Gesellschaft aufbauten.
Mit welchen Themen und Fragen beschäftigen Sie sich gerade im Rahmen der Kriminalsoziologie? Arbeiten Sie an einem konkreten Forschungsprojekt?
Ich beschäftige mich mit der Frage, inwieweit es nicht mehr möglich ist, von unserem Staat als einem Rechtsstaat zu sprechen. Vielleicht müsste man mit dem Konzept des Doppelstaates arbeiten und käme dann weiter. Ein konkretes Forschungsprojekt betrifft die technische Prävention von Low-Cost Terrorism. Das wird gerade abgeschlossen.
Leseempfehlung: Henner Hess, Repressives Verbrechen. Kriminologisches Journal 8 (1976) 1-22.
Das Interview wurde geführt von Benjamin Köhler, Mitglied der Soziologiemagazin-Redaktion.
Prof. Sebastian Scheerer war bis 2013 Direktor des Instituts für Kriminologische Sozialforschung der Universität Hamburg. Scheerer. Er war an der Begründung und Verbreitung der Kritischen Kriminologie beteiligt, deren inhaltliche Ausrichtung er jedoch zunehmend kritisierte. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der Terrorismusforschung, der Kritik der Drogenprohibition und des Strafrechts.
Benjamin Köhler, B.A. in Soziologie, studiert Europäische Kulturgeschichte an der Europa-Universität Frankfurt/Oder und ist Stipendiat der Hans-Böckler-Stiftung. Seine Interessensschwerpunkte sind: Vergleichende Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Kultur- und Wissenssoziologie, Stadt- und Regionalentwicklung.
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Benjamin Köhler (27. November 2013). (4) „Der Versuch zur Juridifizierung des Weltgeschehens ist eine heroische Anstrengung zur Errichtung eines pazifizierenden Weltstaats unter der Herrschaft des Rechts“ – Im Interview Sebastian Scheerer. soziologieblog. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/uice