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Normen und ihr paradoxes Verhältnis zu Freiheit – von Thomas Mario Hirschlein

Eine gängige Vorstellung in den Sozialwissenschaften besagt, dass innerhalb einer Gruppe oder Gesellschaft Normen gelten, die die Freiheit und Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Mitglieder einschränken, dass sich also soziale Normen und individuelle Freiheit unvereinbar gegenüberstehen. Im Folgenden kritisiere ich eine solche Position als unzureichend und argumentiere, dass Normen sogar eine wesentliche Voraussetzung von Freiheit sind. Hierfür rekonstruiere ich das Normenverständnis des Soziologen Heinrich Popitz und verbinde es im Anschluss mit Axel Honneths sozialphilosophischer Konzeption einer sozialen Freiheit. Schließlich stellt mein Ziel die Erläuterung der paradox anmutenden These dar, dass Normen sowohl Grenze als auch Bedingung von Freiheit sind.


Normen als Grenze der Freiheit

Der Sozialwissenschaftler Karl-Siegbert Rehberg definiert eine Norm als „eine spezielle Richtlinie, eine Regel, die aussagt, wie man sich in bestimmten Situationen verhalten soll“ (Rehberg 2007: 85). Diese kann unterschiedliche Grade der Formalisierung aufweisen. Dabei hängt der Grad der Formalisierung von der Bedeutung und Akzeptanz der Norm ab und sagt etwas über ihre Verbindlichkeit aus. Beispielsweise sind schriftlich fixierte Gesetze ebenso Normen und weisen einen hohen Grad der Formalisierung auf. So ist die Einhaltung des Grundgesetzes verbindlich. Artikel 2 Abs. 2 GG regelt beispielsweise die körperliche Unversehrtheit. Artikel 3 GG besagt, dass niemand unter anderem aufgrund seines Geschlechts oder seiner politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Wer sich nicht an diese Normen hält, eine andere Person körperlich verletzt oder diskriminiert, wird im konkreten Fall gegebenenfalls von der Polizei oder der Justiz bestraft. Die bestimmte Situation, auf die Rehberg in seiner Definition verweist, ist hier der rechtliche Raum, in dem das Grundgesetz gilt – sprich die Bundesrepublik Deutschland.

Im Gegensatz zu Gesetzen oder Verordnungen werden Bräuche „als ‚selbstverständlich‘ befolgt“ (ebd.), ohne irgendwo festgeschrieben oder formalisiert zu sein. Sie „sind konventionell eingewöhnte Alltagsregeln, denen man ohne viel Nachdenken gehorcht“ (ebd.: 87). Bei der Begrüßung per Handschlag oder der Umarmung unter Freund_innen handelt es sich um einen Brauch, der in Deutschland existiert und nirgendwo schriftlich fixiert ist. In Frankreich ist es stattdessen üblich, sich unter Freund_innen mit einer konkreten Anzahl an Küsschen zu begrüßen. Dieser länderspezifische Unterschied lenkt den Blick auf eine weitere wichtige Beschaffenheit von Normen, die auch Rehberg in seiner Definition anführt. Normen gelten „in bestimmten Situationen“ (ebd.: 85). Das bedeutet, sie beziehen sich auf konkrete Situationen, zu konkreten Zeitpunkten in konkreten Gruppen oder Gesellschaften. Ihre Situationsbezogenheit zeigt sich am oben genannten Beispiel daran, dass der Handschlag bei der Begrüßung und nicht im Verlauf eines Gesprächs erfolgt. Währenddessen zeigt die zeitliche Dimension von Normen die Verschärfung der Rauchvorschriften auf. War es vor ein paar Jahrzehnten noch erlaubt, in den Vorlesungen an der Universität zu rauchen, würde das Anzünden einer Zigarette heute mindestens mit der Aufforderung, die Vorlesung zu verlassen, sanktioniert werden. Die unterschiedlichen Bräuche bei der Begrüßung zwischen Frankreich und Deutschland zeigen, wie bereits angedeutet, die Normvariationen zwischen Gesellschaften auf. Aber auch zwischen sozialen Gruppen innerhalb von Gesellschaften gelten unterschiedliche Normen. Folglich lässt sich festhalten: Normen verändern sich von Zeit zu Zeit und unterscheiden sich von Gruppe zu Gruppe, Gesellschaft zu Gesellschaft. Popitz, dessen Verständnis im folgenden Kapitel detaillierter vorgestellt und diskutiert wird, nennt diese Eigenschaft die „Kulturbedingtheit und ‚Relativität‘ sozialer Normen“ (Popitz 2006: 63).

Trotz der skizzierten Differenzierungen ist allen Normen gemeinsam, dass sie – fernab jeglicher inhaltlichen Bestimmungen – für eine bestimmte Situation ein spezifisches Verhalten nahelegen, fordern oder erwarten. Die Nicht-Einhaltung dieser Erwartungen, das heißt ein von der Norm abweichendes Verhalten kann zu mehr oder weniger gravierenden Sanktionen führen, wie es am Beispiel des Rauchens während Vorlesungen oder der Verbindlichkeit des Grundgesetzes bereits angedeutet wurde. Diese Gemeinsamkeit ist Ausdruck einer spezifischen Beziehung: Bei Normen handelt es sich um die Erwartungen einer Gruppe oder Gesellschaft an das Verhalten ihrer individuellen Mitglieder. Für eine Diskussion des Verhältnisses zwischen Normen und Freiheit bedeutet das Folgendes: Indem Normen in Gruppen oder Gesellschaften ein bestimmtes Verhalten fordern, grenzen sie den bewussten oder auch unbewussten Entscheidungsspielraum ihrer Mitglieder ein.

Auch die drei im Lexikon der Soziologie aufgeführten Bedeutungen des Normenbegriffs insistieren auf den repressiven Charakter von Normen. Beschreibungen wie „eine beobachtbare Gleichförmigkeit des Verhaltens“, „eine soziale Bewertung von Verhalten“ und „eine verbindliche Forderung eines bestimmten Verhaltens“ (Fuchs-Heinritz u.a. 2007: 460) weisen auf eine angespannte Beziehung hin, in der die Freiheit des einzelnen Individuums prinzipiell durch die Erwartungen und Forderungen der Gruppe oder Gesellschaft beschnitten wird. Somit kann die Annahme aufgestellt werden, dass Normen die individuelle Freiheit einschränken und die Grenze der Freiheit bilden.

Diesem Verständnis liegt eine Auffassung zugrunde, die die Freiheit des Einzelnen einzig als die „Abwesenheit von äußeren Widerständen“ (Honneth 2011: 44) definiert. Honneth nennt diese Konzeption, die er zum ersten Mal bei Thomas Hobbes entwickelt sieht, negative Freiheit. Als negativ bezeichne Honneth diese „minimale Bestimmung von Freiheit“ (ebd.: 46), weil „der pure, ungestörte Akt des Entscheidens [ausreiche], um die daraus resultierende Handlung als »frei« zu qualifizieren“ (ebd.: 50). Handlungsziele, die konkrete Wahl oder welche Wünsche und Bedürfnisse des Individuums durch die Entscheidung befriedigt werden, sind nicht wesentlich. Wichtig ist nur, dass die Entscheidung ungestört getroffen werden kann. Frei ist das Individuum dieser Auffassung nach genau dann, wenn es uneingeschränkt, egozentrisch und nach eigenen Präferenzen handeln kann und auch in der Realität handelt. Sobald seine Entscheidung aber durch externe Faktoren beeinflusst wird, die die Entscheidung potenziell verändern könnten, kann nicht mehr von Freiheit die Rede sein. In diesem Sinne handelt es sich auch bei Normen um eine Form der Störung und Einschränkung der individuellen Freiheit.

Nun kann man annehmen, dass die Autonomie des Individuums nur jenseits von Normen vorstellbar sei. Dies ist aber unmöglich, denn zum einen hat das „»Ich« […] gar keine Geschichte von sich selbst, die nicht zugleich Geschichte seiner Beziehung […] zu bestimmten Normen ist“ (Butler 2003: 20). Zum anderen gibt es auch keine Gesellschaft ohne Normen: „Normativ erzeugte Regelmäßigkeiten, die Normativität des Faktischen alltäglich eingespielter Verhaltenswertungen und -formen gab es in allen Gesellschaften.“ (Rehberg 2007: 85)

Scheint der einzige Ausweg aus dieser gegensätzlichen Beziehung zwischen Freiheit und Normen, sich von der Idee der Freiheit zu verabschieden? Im Rekurs auf den Normenbegriff Popitz‘ und den Begriff der sozialen Freiheit nach Honneth behauptet der folgende Abschnitt das Gegenteil und konzipiert Normen nicht nur als Grenze, sondern ebenso als Bedingung von Freiheit.

Normen als Bedingung von Freiheit

Popitz geht, ebenso wie die zitierten Rehberg und Judith Butler, von einer „Normgebundenheit sozialen Verhaltens“ (Popitz 2006: 61) aus. Seinem Ansatz nach gibt es also kein Jenseits von Normen. Normgebundenheit bedeutet für ihn, dass „soziale Situationen mit bestimmten Alternativen belastet sind, die auf irgendwelchen Verabredungen zu beruhen scheinen“ (ebd.). Er vertritt dabei ein ähnliches Verständnis wie die Rehberg’sche Auffassung von Normen als Richtlinie oder Regel für das Verhalten in einer bestimmten Situation. Dementsprechend erläutert Popitz auch den regulierenden und repressiven Charakter von Normen. Stärker als Rehberg betont er jedoch die Veränderbarkeit von Normen:

„Wir müssen uns darauf besinnen, daß [sic!] die Art und Weise der Gestaltung, der Formung des sozialen Lebens dem Menschen ebensowenig [sic!] vorgegeben ist wie die Art und Weise der Naturgestaltung. Vergesellschaftung ist stets ein Artificium.“ (Popitz 2006: 62)

An anderer Stelle schreibt er dazu passend, „[s]oziale Normen sind tradierbar“ (ebd.: 73). Indem Popitz darauf hinweist, dass die Normen von den Menschen selbst geschaffen und deswegen auch wieder durch den Menschen veränderbar sind, wertet er zugleich die Handlungsmöglichkeiten des einzelnen Individuums auf, das sich ihm zufolge potenziell in der Lage befindet, Normen zu verändern. Da sich Normen verändern lassen, sind sie folglich weder universal noch ahistorisch, sondern immer nur an konkreten Orten und Zeiten gültig, was Popitz, wie bereits erwähnt, als die „Kulturbedingtheit und ‘Relativität’ sozialer Normen“ (ebd.: 63) beschreibt. Popitz schließt aus dieser Relativität, dass die Beziehung zwischen Menschen und Normen eine Art Doppelcharakter hat. Zum einen verweist er auf die „soziale Plastizität“ des Menschen, also „seine Formbarkeit, seine Reagibilität auf die verschiedensten Ordnungs-Entwürfe“ (ebd.). Popitz unterstreicht dabei die repressive Seite einer Ordnung beziehungsweise der gültigen Normen, an die sich der Mensch anpassen muss. Zum anderen stellt Popitz eine „soziale Produktivität“ des Menschen fest, also eine „Gestaltungskraft und Phantasie, mit der Menschen die Ordnungen ihres Lebens entwerfen, […] Bedingungen umformen und sich selbst in ihrem Verhalten stilisieren“ (ebd.: 63f.). Popitz macht in der Beziehung zwischen Menschen und Normenordnungen aufseiten der Menschen demzufolge zugleich eine Möglichkeit des Gestaltens, des Produzierens aus. Konfrontiert mit seiner Umgebung gestaltet und verändert der Mensch dabei sowohl Normen als auch sich selbst:

„Die Frage, die die soziale Plastizität stellt, ist zwingend, ein Zwang zur Gestaltung. Und die Antwort, die gegeben werden muß [sic!], ist produktiv nicht nur im Sinne der Wahl innerhalb eines Spielraums von Möglichkeiten, sondern vor allem als Entscheidung, durch die der Mensch sich selbst festlegt und formt, sich sozial selbst definiert.“ (Popitz 2006: 64)

Aus der Notwendigkeit des Reagierens oder Anpassens an eine Ordnung resultiert ein Zwang zur Gestaltung dieser Anpassung. Dabei trifft der Mensch, zumindest in einem eingegrenzten Rahmen, eigene Entscheidungen. Durch diese Entscheidungen wiederum definiert bzw. gestaltet er sich selbst, was Popitz als das „Sich-selbst-Feststellen des Menschen“ (ebd.) bezeichnet. An dieser Stelle seiner Argumentation integriert Popitz ein intersubjektives Moment. Er erklärt, dass „das Sich-selbst-Feststellen des Menschen als soziales Wesen […] dem Gegenseitigkeitsprinzip unterworfen [ist] – also ein Sich-gegenseitig-Feststellen“ (ebd.). In diesem Entscheidungsprozess des einzelnen Individuums gestaltet es sich nicht nur selbst, sondern ebenso das soziale Miteinander. Konflikte mit Normen und ihre Aushandlung sind folglich wesentliche Eigenschaften der sozialen Lebensform der Menschen .

Dieser Schritt in Popitz‘ Auseinandersetzung mit dem Verhältnis zwischen Menschen, Normen und Ordnungen leitet zu Honneths Begriff der sozialen Freiheit über. In dessen Erläuterung der negativen Freiheit war immer nur von einem Individuum die Rede, das nur frei sei, sofern es tun und machen könne, was es möchte. In seiner Konzeption der sozialen Freiheit ist Intersubjektivität hingegen eine wichtige Bedingung von Freiheit. In den Mittelpunkt der Arbeit rückt erneut die Diskussion des Verhältnisses zwischen Normen und Freiheit, welche schließlich eine Begründung von Normen als Bedingung der Freiheit darlegt.

Honneth konzipiert die soziale Freiheit im Rekurs auf das Freiheitsverständnis von Georg Friedrich Wilhelm Hegel. Bei dem Begriff der sozialen Freiheit handelt es sich um den Versuch, Freiheitsverständnisse, die nur das einzelne Individuum im Blick haben, zu erweitern. Dazu werden die sozialen Bedingungen – und damit eben auch ein intersubjektives Moment – von Freiheit berücksichtigt. Zum individuellen Erfahren der sozialen Freiheit sei gemäß Honneth eine soziale Institution notwendig, „die die Subjekte sich derart aufeinander beziehen läßt [sic!], daß [sic!] sie ihr Gegenüber als Anderen ihrer Selbst begreifen können“ (Honneth 2011: 85). Die Hegel’sche Formel „Bei-sich-selbst-Sein im Anderen“ (ebd.), die Honneth auch als die „Kategorie der »wechselseitigen Anerkennung«“ (ebd.) beschreibt, ist dabei der Schlüssel für den Begriff der sozialen Freiheit. Demgemäß kann ein isoliertes Subjekt, das von sozialen Institutionen und Einrichtungen abgeschnitten ist, nie wirklich frei sein. Vielmehr braucht der einzelne Mensch zur Verwirklichung seiner individuellen Ziele und damit auch zu seiner Freiheit die soziale Interaktion:

„»Frei« ist das Subjekt letztlich allein dann, wenn im Rahmen institutioneller Praktiken auf ein Gegenüber trifft, mit dem es ein Verhältnis wechselseitiger Anerkennung deswegen verbindet, weil es in dessen Zielen eine Bedingung der Verwirklichung seiner eigenen Ziele erblicken kann. In der Formel »Bei-sich-selbst-Sein im Anderen« ist als eine Bezugnahme auf soziale Institutionen immer schon mitgedacht, als nur eingespielte, verstetigte Praktiken die Gewähr dafür bieten, daß [sic!] die beteiligten Subjekte sich wechselseitig als Andere ihrer Selbst anerkennen können; und nur eine solche Form der Anerkennung ist es, die dem einzelnen ermöglicht, seine reflexiv gewonnenen Ziele überhaupt umsetzen und verwirklichen zu können.“ (Honneth 2011: 86f.)

Soziale Institutionen sind also der Ort, an dem sich die Individuen auf eine Weise aufeinander beziehen können, in der die jeweils verfolgten Ziele sich ergänzen und in der Folge realisieren lassen. Erst Institutionen, „deren normative Praktiken ein Verhältnis der wechselseitigen Anerkennung sicherstellen“ (ebd.: 89), ermöglichen es dem Individuum, auf der Basis mit anderen geteilten Handlungsnormen seine Ziele zu verwirklichen.

Abschließend lässt sich festhalten: Wenn die sozialen Bedingungen die Voraussetzung für Freiheit sind, wie es Honneth behauptet, dann sind Normen als Momente dieser Bedingungen, so wie es Popitz argumentiert, ebenso Teil der Bedingungen von Freiheit. Die beiden Überlegungen lassen sich an dem Punkt zusammenführen, an dem sie Intersubjektivität in ihren Ansatz integrieren. In beiden Fällen geht das mit der Betonung eines gestaltenden, ermöglichenden Charakters einher, wobei Popitz an die Konstitution des Subjekts und des sozialen Miteinanders, Honneth hingegen an die Voraussetzung zur Realisierung von Freiheit denkt. Popitz erkennt bereits die positive Eigenschaft der Normen, dass sie, „die Willkür in der Beziehung von Menschen zueinander [begrenzen]“ (Popitz 2006: 64). Denn sie „bewirken, daß [sic!] Menschen sich mit einiger Sicherheit und Dauerhaftigkeit aufeinander einstellen können“ (ebd.). Im Anschluss an Honneth ist dem hinzuzufügen, dass Normen – als konstitutiver Bestandteil des sozialen Miteinanders – nicht nur die Willkür begrenzen, sondern zugleich die Bedingung von Freiheit sind.

Der Doppelcharakter der Normen

 Während sich die These, dass soziale Normen die Freiheit des einzelnen Individuums einschränken, vergleichsweise leicht nachvollziehen lässt, mag die Behauptung, dass Normen zugleich die Bedingung von Freiheit sind, auf den ersten Blick verwundern. Jedoch konnte aufgezeigt werden, dass das Verhältnis zwischen Normen und Freiheit nicht nur ein repressives, sondern auch ein ermöglichendes ist. Letzteres erschloss sich nach einem Argumentationsgang, in dessen Verlauf Popitz‘ Normenbegriff und Honneths Konzeption einer sozialen Freiheit verbunden wurden. An dieser Stelle gilt es, auf ein paar Einschränkungen hinzuweisen. Die soziale Freiheit verwirklicht sich Honneth zufolge in sozialen Institutionen respektive Sphären der Anerkennung, aber eben nur in diesen konkreten Bereichen des Sozialen. Das bedeutet, dass auch nur die Normen in diesen konkreten Institutionen zur Realisierung von Freiheit beitragen. Honneth und Hegel identifizieren jeweils drei dieser Bereiche. Bei Hegel sind das die Familie, die bürgerliche Gesellschaft und der Staat. Honneth bezieht sich auf die persönlichen Beziehungen, das marktwirtschaftliche Handeln und die demokratische Willensbildung. Ferner lenkt die Betonung der sozialen Bedingungen der Freiheit den Blick auf einen weiteren wichtigen Aspekt. Die sozialen Bedingungen müssen so verfasst sein, damit sie tatsächlich Freiheit ermöglichen. In Bezug auf die Normen stellt sich dann die Frage, wie diese inhaltlich bestimmt sein müssen, um die Voraussetzung für wechselseitige Anerkennung und in der Folge Freiheit zu schaffen. Weitere Untersuchungen könnten bzw. sollten sich dezidiert mit dieser Frage auseinandersetzen. Der vorliegende Essay stellt lediglich einen ersten Schritt dar, in dem erläutert wurde, dass Normen zumindest potenziell Freiheit bedingen können.

Ein Vergleich zwischen Popitz’ Überlegungen und sogenannten poststrukturalistischen Ansätzen stellt einen anderen Anknüpfungspunkt für weitere Untersuchungen dar. Aktuell diskutieren insbesondere Vertreter_innen dieser Ansätze das Verhältnis zwischen Individuen und gesellschaftlichen Ordnungen oder Diskursen im Hinblick auf seinen Doppelcharakter. So betonen sie, dass das Individuum immer schon durch repressive Züge vorgeformt sei, weisen aber zugleich darauf hin, dass sich die Individuen durch die Aneignung der im Diskurs gültigen Normen erst konstituieren, sie ferner diese auch infrage stellen und verändern können.


Literatur

Butler, Judith (2003): Kritik der ethischen Gewalt. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Fuchs-Heinritz, Werner/Lautmann, Rüdiger/Rammstedt, Ottheim/Wienold, Hanns (Hrsg.) (2007): Lexikon zur Soziologie. Wiesbaden: VS.
Honneth, Axel (2011): Das Recht der Freiheit. Grundriß einer demokratischen Sittlichkeit. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Popitz, Heinrich (2006): „Soziale Normen“. In: Popitz, Heinrich: Soziale Normen. Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 61–75.
Rehberg, Karl-Siegbert (2007): „Kultur“. In: Joas, Hans (Hrsg.): Lehrbuch der Soziologie. Frankfurt am Main: Campus, S. 73–105.


Zum Autor:

Thomas Mario Hirschlein, 26, studiert Soziologie an der Universität Hamburg. Zu seinen wissenschaftlichen Interessen zählen: Soziologische Theorie; Verbindung von Gesellschaftstheorie mit empirischer Sozialforschung; Kritische Theorie; Rassismus- und Antisemitismusforschung


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Anett Ring (4. Juli 2014). Normen und ihr paradoxes Verhältnis zu Freiheit – von Thomas Mario Hirschlein. soziologieblog. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/uidz


Anett Ring

Freie Architekturjournalistin, wissenschaftliche Autorin und digitale Nomadin. Redakteurin beim Soziologiemagazin bis Ende 2014, Bloggerin des interdisziplinären Architekturblog stadtsatz.de. Über Ihre Projekte und Services für Architekten erfahren Sie mehr auf anettring.de.

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Eine Antwort

  1. seinswandel sagt:

    Der grundsätzlichen Argumentation würde ich auf jeden Fall folgen. Selbstsein und damit auch Freisein ist überhaupt nur in Beziehung zu anderen vorstellbar. Damit “wechselseitige Anerkennung” überhaupt möglich ist, muss es wohl ein Mindestmaß an gemeinsamer Basis geben, eine gewisse Erwartbarkeit, ein gewisser struktureller Rahmen, der Bewegung überhaupt erst zulässt und denkbar macht. So etwas wie Regelmäßigkeit und Konventionen ist dafür Voraussetzung. Man kann auch auf einer recht geringen gemeinsamen Basis interagieren, sogar ohne Sprache – etwa mit einem Vogel oder einem Hund – und könnte durch die Einführung von Regelmäßigkeit und Erwartbarkeit z.B. gemeinsame Spaziergänge möglich machen. Das wäre die Freiheit, etwas gemeinsam zu gestalten oder zu erschaffen.

    Es bleiben noch eine ganze Reihe z.T. recht kniffliger Fragen:
    (1) Hat Honneth eine bestimmte Art von Institution im Blick, die für die soziale Freiheit notwendig ist?
    (2) Wie grenzen sich Normen und Institutionen voneinander ab? Beide Begriffe scheinen auch noch etwas mehr zu meinen als nur Konvention, also Übereinkunft aus Gewohnheit?
    (3) Wenn man in diesem begrifflichen Rahmen bleibt, wie grenzt sich institutionell konstituierte Freiheit von institutionellem Zwang ab?

    Oder, um die Frage etwas umfassender zu stellen: Wieso wird soziale Kooperation so häufig auf Grundlage von Zwang hergestellt? Das ist ja der Zündstoff – so lese ich den Essay zumindest: Inwieweit sind normative Fesseln und institutionelle Zwänge konstitutiv für Freiheit? Brauchen wir harte Sanktionen (Polizei, Militär, Gewalt usw.) und den Drill (Einübung von Unterwerfungsritualen an der Schule usw.) um zu einer gesellschaftlichen Freiheit zu kommen?

    Viele Grüße, Steven

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