Der (Wohlfahrts-)Staat als Akteur gesellschaftlicher Regulierung. Eine Gegenüberstellung der Ansätze von Birgit Sauer und Stephan Lessenich – von Veronika Prieler
Der (Wohlfahrts-)Staat erfüllt in der kapitalistischen Gesellschaft die Funktion gesellschaftlicher Regulierung. Indem er Ein- und Ausschlüsse moderiert sowie soziale Herrschaftsverhältnisse bearbeitet und zum Teil reproduziert, trägt er zum Fortbestand kapitalistischer Demokratien bei. Mittels welcher Instrumente der Staat die sozialen Verhältnisse reguliert und welchem Formwandel (Wohlfahrts-)Staatlichkeit aktuell unterliegt, soll aus der feministisch-staatstheoretischen Perspektive Birgit Sauers sowie aus der Sicht der Wohlfahrtsstaatstheorie Stephan Lessenichs untersucht werden. Aus der Gegenüberstellung ergeben sich Ansatzpunkte für eine stärkere Theoretisierung des Wohlfahrtsstaates.
Staatliche Regulierung als Bearbeitung der kapitalistischen Reproduktionskrise
Die Wohlfahrtsstaatsforschung leidet unter einer gewissen „Theoriearmut“. Seit den 1990er Jahren dominiert die international vergleichende Perspektive, was sich in einer unüberschaubaren Menge empirischer Vergleichsstudien und Regimeanalysen widerspiegelt (vgl. Opielka 2008: 15f.). Eine soziologischen Theorie des Wohlfahrtsstaates fehlt jedoch weitgehend (vgl. Lessenich 2003: 9; Kaufmann 2009: 327). Den (Wohlfahrts-)Staat wie Stephan Lessenich „als ein Arrangement der politischen Regulierung sozialer Beziehungen“ (Lessenich 2000: 69) zu verstehen, könnte ein Ansatzpunkt für eine solche theoretische Fundierung sein. Darüber hinaus bringt ein Vergleich mit der Theorie Birgit Sauers weitere Erkenntnisse hinsichtlich Form und Funktion des Wohlfahrtsstaats in kapitalistischen Gesellschaften. Aus einer feministisch-staatstheoretischen Perspektive heraus analysiert Sauers, wie der Staat über Gesetze und Regelungen die gesellschaftlichen Beziehungen organisiert und soziale Integration sowie politische Teilhabe regelt.
Zentral für Sauer ist das Konzept der Citizenship. Entgegen dem liberalen Verständnis von Staatsbürgerschaft als Bündel formaler Rechtsansprüche versteht sie Citizenship als Möglichkeit, formal bestehende zivile, soziale und politische Rechte auch tatsächlich in Anspruch nehmen und das eigene Leben aktiv gestalten zu können (vgl. Sauer 2013a: 178). Indem der Staat die Grenzen zwischen den gesellschaftlichen Sphären Privatheit, Öffentlichkeit, Markt und Staat ständig neu zieht bzw. verschiebt, (re-)produziert er Inklusion ebenso wie Marginalisierung und Ausschluss. Wer Staatsbürger_innenrechte besitzt und durch die Aneignung dieser Rechte politisch partizipieren kann, hängt außerdem von nationalstaatlichen Zugehörigkeiten, also von ethniespezifischen Grenzziehungen ab (vgl. Sauer 2012: 3f.). Citizenship als „Form der Regulierung kapitalistischer Ökonomien“ (Sauer 2013a: 169), „balancier[t] liberale Freiheiten und Forderungen der kapitalistischen Ökonomie und der patriarchalen Gesellschaft aus“ (Sauer 2013a: 169f.). Notwendig ist der regulierende Zugriff auf die Bevölkerung durch den Staat deswegen, weil der Kapitalismus aus sich selbst heraus nicht in der Lage ist, die gesellschaftliche Reproduktion sicherzustellen. Dem Streben nach Profitmaximierung ordnet der Kapitalismus alle sozialen und regenerativen Bedürfnisse der Menschen unter bzw. berücksichtigt sie nur dann, wenn sie sich kommodifizieren und vermarkten, also in den Kreislauf der Kapitalakkumulation integrieren lassen (vgl. Sauer 2013c: 127).
Mithilfe sozialpolitischer Maßnahmen die Reproduktionskrise kapitalistischer Gesellschaften zu entschärfen, stellt auch für Lessenich die zentrale Funktion wohlfahrtsstaatlicher Regulierung dar (vgl. Lessenich 2009: 142ff.). Der Staat moderiert den Antagonismus zwischen Kapital und Arbeit und verhindert so, dass der systemimmanente Konflikt Effekte hervorbringt, die den Fortbestand des kapitalistischen Systems gefährden. Die Form der systemstabilisierenden Staatsintervention entspricht dabei der jeweils dominanten Akkumulationslogik, Wohlfahrtsstaatlichkeit und Produktionsweise entwickeln sich in Wechselwirkung miteinander weiter. Nach dem zweiten Weltkrieg bildete sich so der keynesianische Wohlfahrtsstaat heraus, der auf der Basis eines patriarchal-rassialisierten Klassenkompromisses sowohl wirtschaftlichen Aufschwung als auch soziale Sicherheit ermöglichte (vgl. Lessenich 2009: 152ff.).
Neoliberale (wohlfahrts-)staatliche Regulierung: Aktivierung im Sinne der aktiven Marktbürger_innenschaft
Ab den 1970er Jahren begannen sich die gesellschaftlichen Strukturen allerdings zu wandeln. Wirtschaftliche Krisen schränkten das ökonomische Wachstum ein und der flexible Kapitalismus sowie eine neue Rechtfertigungslogik, in der Flexibilität und Aktivität zentral sind, bildeten sich heraus (vgl. Lessenich 2009: 159ff.). Der neuen kapitalistischen Spielart entsprechend, vollzog sich auch eine Transformation von (Wohlfahrts-)Staatlichkeit und staatlicher Regulierung. An die Stelle des Sozialinterventionsstaates, der kompensierend in das Marktgeschehen eingriff, trat der Aktivierungsstaat. Mittels sozialpolitischer Maßnahmen versucht er, die Individuen zu Eigeninitiative und privater Vorsorge anzuregen, also die vermeintlich passiven, auf den Sozialstaat vertrauenden Bürger_innen zu „aktivieren“. Im Zentrum der Aktivierungsprogrammatik steht der „Übergang von der ‚Staatsversorgung‘ zur Selbstsorge, von der öffentlichen zur privaten Sicherungsverantwortung, vom kollektiven zum individuellen Risikomanagement.“ (Lessenich 2009: 163) Gesellschaftliche Teilhabe wird immer stärker über den Markt vermittelt und ist somit von der individuellen Partizipation am Marktgeschehen abhängig, soziale Umverteilung rückt in den Hintergrund (vgl. Lessenich 2009: 162ff.). Auch Sauer stellt eine Privatisierung von (Vor-)Sorgearbeit und die Verschiebung der Verteilungsfrage in die individuelle Verantwortlichkeit im Zuge der neoliberalen Transformation fest (vgl. Sauer 2013a: 171ff.).
Den wohlfahrtsstaatlichen Wandel beschreibt Sauer als Prozess der Neu-Definition von Citizenship. Im Zuge dessen verändern sich die Voraussetzungen für den Zugang und die Inanspruchnahme der staatsbürgerlichen Rechte. Der Ausbau sozialstaatlicher Maßnahmen ab den 1950er Jahren zielte unter anderem darauf ab, allen Bürger_innen politische Teilhabe zu ermöglichen. Diese Verknüpfung von sozialen und politischen Rechten wird durch den neoliberalen Umbau des Wohlfahrtsstaates zunehmend gelockert, die aktive und erfolgreiche Marktteilnahme wird zum zentralen Kriterium für die Möglichkeit, Rechte wahrzunehmen und das eigene Leben selbstbestimmt zu gestalten. Gerade eine eigenverantwortliche Lebensführung gilt wiederum als Beweis dafür, dem Idealbild des autonomen Subjekts, das soziale Risiken ohne staatliche Unterstützung bewältigen kann, zu entsprechen. Nur wer diese moralische Forderung erfüllt, ist der Staatsbürger_innenrechte „würdig“. Citizenship wird unter diesen Bedingungen zu einem disziplinierenden Instrument, mithilfe dessen die Individuen zu Aktivität, Flexibilität und Assimilation an herrschende Normen angehalten werden. In diesem Zusammenhang spielen auch kulturelle Normalitätsvorstellungen eine immer größere Rolle. Indem der Staat Strukturkategorien wie Geschlecht, Klasse, Ethnie oder Religion miteinander verknüpft oder aber auch gegeneinander ausspielt, konstruiert er Zugehörigkeiten bzw. schließt bestimmte Gruppen von der Staatsbürgerschaft aus. Die gesellschaftlichen Spaltungslinien werden dadurch immer uneindeutiger und komplexer (vgl. Sauer 2013a: 178ff.).
Der (Wohlfahrts-)Staat bearbeitet nicht nur in seiner historisch-spezifischen Gestalt das Reproduktionsproblem kapitalistischer Gesellschaften, sondern trachtet auch immer danach, die Individuen so zu „erziehen“, dass sie den Erfordernissen der jeweils dominanten Form kapitalistischer Entwicklung entsprechen. Folglich zielt der Aktivierungsstaat darauf ab, selbstverantwortliche Subjekte zu konstituieren, die das eigene Arbeitsvermögen permanent an die sich wandelnden Bedingungen des flexiblen Kapitalismus anpassen (vgl. Lessenich 2012: 59). Die Bürger_innen der Aktivgesellschaft, so Lessenich, sollen zu „ökonomisch-soziale[n] Produktivsubjekte[n]“ (Lessenich 2012: 61) gemacht werden. Einen ähnlichen Idealtypus des_der neoliberalen Staatsbürgers_Staatsbürgerin beschreibt auch Sauer. Für sie ist das Ziel neoliberaler staatlicher Subjektivierung die Konstitution aktiver Marktbürger_innen, symbolisiert durch das „Modell der entrepreneurial citizenship [Hervorhebung im Original]“ (Sauer 2013a: 179). Die Individuen sollen eine Vorstellung von sich selbst als unternehmerische_r Akteur_in entwickeln und ihr Verhalten danach ausrichten. Nur wer marktkonform handelt, kann sozial und politisch teilhaben, Aktivität zu beweisen wird zur Voraussetzung von Citizenship (vgl. Sauer 2013a: 179).
Selbstführung statt Fremdführung: Das Konzept der Gouvernementalität
Notwendig für die Förderung von Eigeninitiative bei den Individuen ist eine spezifische staatliche Regierungstechnik. Auf das Konzept der Gouvernementalität bezogen, konstatieren sowohl Sauer als auch Lessenich einen Übergang von der Fremdführung zur Selbstführung. Steuerung geht nicht mehr eindeutig vom Staat aus, sondern wird stattdessen in die Subjekte hinein verlagert. Die Bürger_innen sollen die Steuerung ihrer Verhaltensweisen selbst übernehmen, allerdings im Sinne der staatlich erwünschten Rationalität (vgl. Sauer 2013b: 211). Nach außen hin entsteht so der Eindruck eines Rückzugs des (Wohlfahrts-)Staats. Die neue Form des Regierens zeichnet sich tatsächlich aber durch einen qualitativen Wandel hin zu einem „‚weichen‘ Steuerungsmodus der politischen Führung qua Selbstführung der Subjekte“ (Lessenich 2009: 175) aus. Weil die Individuen zur Selbstführung erzogen werden müssen, ist (wohlfahrts-)staatliche Einflussnahme auf die individuellen Handlungsorientierungen auch weiterhin nötig. Der Staat als Herrschaftsform bleibt also für die Inkorporierung von Kontrolle und Disziplinierung durch die Bürger_innen zuständig (vgl. Sauer 2012: 10; Lessenich 2009: 163).
Während Sauer von einer neoliberalen Gouvernementalität spricht (vgl. Sauer 2012: 10), stellt Lessenich die These einer „neosozialen politischen Gouvernementalität [Hervorhebung im Original]“ (Lessenich 2009: 166) auf. Deren Programmatik zeichne sich nämlich nicht nur durch den Fokus auf eigeninitiatives und selbstverantwortliches Handeln im Sinne der Marktrationalität aus, sondern gleichzeitig durch eine Ausrichtung individuellen Handelns am Gemeinwohl. Die Ökonomisierung des Sozialen wird in der neosozialen Gouvernementalität also durch die Subjektivierung des Sozialen, die Verlagerung der „Sorge um das Soziale, seine[r] Sicherung und Stärkung, […] in die Verantwortung der Subjekte“ (Lessenich 2009: 166) ergänzt. Der Aktivierungsstaat überträgt auf diese Weise die vormals staatlich geleistete Bearbeitung der kapitalistischen Reproduktionskrise an die einzelnen Subjekte. Diese sollen den Grundwiderspruch zwischen den ökonomischen Anforderungen des kapitalistischen Wirtschaftssystems auf der einen Seite und ihren eigenen Bedürfnissen sowie den sozialen Bedürfnissen der Gesellschaft auf der anderen Seite selbst austarieren (vgl. Lessenich 2009: 162ff.).
Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Ansätze
Wie bereits deutlich geworden ist, weisen die Ansätze von Sauer und Lessenich in Bezug auf die Regulierungsfunktion des (Wohlfahrts-)Staates sowohl Parallelen als auch Unterschiede auf. Kompatibel sind sie hinsichtlich der Grundannahme, dass der (Wohlfahrts-)Staat für kapitalistische Demokratien eine systemerhaltende und -stabilisierende Funktion erfüllt. Mittels Grenzziehungsprozessen moderiert er Zugehörigkeiten und Marginalisierung und regelt so, wer den Status einer Bürgerin oder eines Bürgers – und damit verknüpft soziale und politische Rechte – hat und inwiefern er_sie diese auch in Anspruch nehmen kann. Beide teilen den Befund der Transformation von (Wohlfahrts-)Staatlichkeit seit den 1970er Jahren. Mit der neuen Form von Staatlichkeit ist der Übergang von Fremdführung zu Selbstführung, also eine spezifische staatliche Gouvernementalität verknüpft. Entgegen dem Anschein eines (wohlfahrts-)staatlichen Rückzugs aus der Steuerung der Bevölkerung bleibt dieser relevant und hält die Bürger_innen an, eine aktive und auf Eigeninitiative basierende Marktrationalität herauszubilden. Er verschiebt damit soziale Integration und politische Teilhabe in die Verantwortung der Individuen.
Der jeweilige theoretische Ausgangspunkt markiert hingegen einen Unterschied zwischen den beiden Ansätzen. Sauer geht von einer feministischen Staatstheorie aus und fokussiert aus einer politikwissenschaftlichen Perspektive stärker die Bearbeitung gesellschaftlicher Ungleichheitsverhältnisse durch den Staat sowie den Aspekt der politischen Teilhabe. Den Staat verortet sie in der patriarchal-kapitalistischen Gesellschaft, welche sie intersektionell als von Grund auf vergeschlechtlicht, rassialisiert und heteronormativ geprägt konzipiert (vgl. Sauer 2013a; Sauer 2013c). Demgegenüber fragt Lessenich in erster Linie nach der Funktion des Staates in der Bearbeitung des kapitalistischen Grundwiderspruchs zwischen Kapital und Arbeit (vgl. Lessenich 2009). Die enge Bezugnahme auf die Spätkapitalismustheorie Claus Offes (2006) macht die stärker soziologische Sichtweise deutlich. Entgegen Sauers Lesart des neoliberalen Wandels betont Lessenich den Stellenwert der Gemeinwohlorientierung in der aktuellen Handlungsrationalität und stellt die These einer neosozialen Transformation auf. Auch hinsichtlich der Relevanz verschiedener Ungleichheitsdimensionen setzen die beiden Ansätze unterschiedliche Schwerpunkte. Lessenich betont vor allem die Spaltungslinie Aktivität – Passivität, hinter die in der Aktivgesellschaft alle anderen Klassifizierungskategorien tendenziell zurücktreten. Dagegen postuliert Sauer, dass soziale Herrschaftsverhältnisse immer komplexer werden und zeigt, dass staatliche Zugehörigkeitspolitiken dabei eine entscheidende Rolle spielen. Die „Strategie der Intersektionalität von oben“ (Sauer 2013a: 181), also die bereits angesprochene Ver- bzw. Entknüpfung verschiedener Kategorisierungen zum Zweck staatlicher Regulierung, stellt einen solchen Modus der Bearbeitung von Ungleichheitsstrukturen dar.
Eine Verknüpfung der beiden Ansätze bietet meiner Meinung nach Potenzial für eine stärkere theoretische Fundierung der Wohlfahrtsstaatsforschung. Die Theorien von Lessenich und Sauer zeigen einerseits auf, welche Funktionalitäten der Wohlfahrtsstaat für die Stabilisierung kapitalistischer Gesellschaften erfüllt und verweisen auf den Zusammenhang zwischen der Entwicklung des kapitalistischen Wirtschaftssystems und der jeweiligen Gestalt wohlfahrtstaatlicher Regulierung. Andererseits analysieren beide Ansätze, welche Bedeutung dem Wohlfahrtsstaat bei der Konstitution der Bürger_innen zukommt und schaffen so eine Verbindung zu den Überlegungen zur Subjektivierung, wie sie Foucault bzw. in seiner Tradition stehende Theoretiker_innen formulieren. Insbesondere die feministisch-staatstheoretischen Erkenntnisse Sauers geben meines Erachtens auch Hinweise für ein besseres Verständnis der Relation zwischen dem Wohlfahrtsstaat und sozialen Ungleichheitsverhältnissen und liefern Ansatzpunkte für eine intersektionelle Theorie von Wohlfahrtsstaatlichkeit.
Literaturverzeichnis
Kaufmann, Franz-Xaver (2009): Sozialpolitik und Sozialstaat: Soziologische Analysen. Wiesbaden: VS.
Lessenich, Stephan (2000): Soziologische Erklärungsansätze zu Entstehung und Funktion des Sozialstaats. In: Allmendinger, Jutta/Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang (Hrsg.): Soziologie des Sozialstaats. Gesellschaftliche Grundlagen, historische Zusammenhänge und aktuelle Entwicklungstendenzen. Weinheim: Juventa, S. 39–78.
Lessenich, Stephan (2003): Wohlfahrtsstaatliche Grundbegriffe – Semantiken des Wohlfahrtsstaats. In: Lessenich, Stephan (Hrsg.): Wohlfahrtsstaatliche Grundbegriffe. Historische und aktuelle Diskurse. Frankfurt am Main: Campus, S. 9–22.
Lessenich, Stephan (2009): Mobilität und Kontrolle. Zur Dialektik der Aktivgesellschaft. In: Dörre, Klaus/Lessenich, Stephan/Rosa, Hartmut (Hrsg.): Soziologie – Kapitalismus – Kritik. Eine Debatte. Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 126–177.
Lessenich, Stephan (2012): Der Sozialstaat als Erziehungsagentur. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 62/49–50, S. 55–61.
Offe, Claus (2006): Strukturprobleme des kapitalistischen Staates. Aufsätze zur Politischen Soziologie. Frankfurt am Main u.a.: Campus.
Opielka, Michael (2008): Sozialpolitik. Grundlagen und vergleichende Perspektiven. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt-Taschenbuch-Verlag.
Sauer, Birgit (2012): Intersektionalität und Staat. Ein staats- und hegemonietheoretischer Zugang zu Intersektionalität. Online verfügbar unter Portal Intersektionalität, http://portal-intersektionalitaet.de/uploads/media/Sauer.pdf (18.02.2014).
Sauer, Birgit (2013a): Komplexe soziale Ungleichheiten, Citizenship und die Krise der Demokratie. In: Appelt, Erna/Aulenbacher, Brigitte/Wetterer, Angelika (Hrsg.): Gesellschaft. Feministische Krisendiagnosen. Münster: Westfälisches Dampfboot, S. 167–185.
Sauer, Birgit (2013b): Politik und Staat. In: Scherr, Albert (Hrsg.): Soziologische Basics. Wiesbaden: VS, S. 207–212.
Sauer, Birgit (2013c): “Putting patriarchy in its place”. Zur Analysekompetenz der Regulationstheorie für Geschlechterverhältnisse. In: Atzmüller, Roland u.a. (Hrsg.): Fit für die Krise? Perspektiven der Regulationstheorie. Münster: Westfälisches Dampfboot, S. 111–131.
Zur Autorin:
Veronika Prieler B. A., 24, studiert im 4. Semester Soziologie sowie Sozialwirtschaft (M. A.) an der Johannes Kepler Universität Linz. Zu ihren Interessengebieten gehören: feministische Gesellschafts- und Staatstheorie, Intersektionalität, Kapitalismustheorie, (vergleichende) Wohlfahrtsstaatsforschung bzw. Wohlfahrtsstaatstheorie.
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Nadine Jenke (30. Oktober 2014). Der (Wohlfahrts-)Staat als Akteur gesellschaftlicher Regulierung. Eine Gegenüberstellung der Ansätze von Birgit Sauer und Stephan Lessenich – von Veronika Prieler. soziologieblog. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/uiet