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Das Recht des Kindes, seine Eltern zu wählen – von Martin Fischer

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Ellen Key 1915 gemeinsam mit dem Bildhauer Carl Milles.

Durch ihre individualpädagogische und sozialreformerische Studie „Das Jahrhundert des Kindes“, welche Ellen Key im Jahr 1900 erstmals veröffentlichte, versuchte die Lehrerin und Literaturdozentin ein besseres Verständnis für Kinder zu etablieren. Mit ihren Ansichten und Forderungen verursachte sie zahlreiche Kontroversen, die teilweise noch bis heute andauern. Es sind eben diese Kontroversen, die mich dazu veranlassen einige ihrer Ausführungen an dieser Stelle zur Diskussion zu stellen, wobei ich den Fokus hierbei vor allem auf die Verantwortung der Eltern ihren Kindern gegenüber, im Besonderen im Hinblick auf deren spätere Positionierung in der Gesellschaft, legen möchte.

„Das Jahrhundert des Kindes“

In ihrer Auseinandersetzung mit den Erziehungsfragen ihrer Zeit geht Ellen Key von einem natürlichen Kenntnisdrang, der Selbsttätigkeit und einer individuellen Beobachtungsgabe von Kindern aus. Diese Fähigkeiten sollten erhalten und darüber hinaus gefördert werden, da sie die elementarsten Werkzeuge nachhaltiger Bildung darstellen. Sie geht in ihrer Schrift außerdem davon ab, die Kinder als unvollkommene Erwachsene zu betrachten und schreibt ihnen in diesem Zusammenhang eine eigenständige Rolle als selbstständiges Rechtssubjekt zu. Darauf aufbauend entwickelt sie ihre Forderung nach einer pädagogischen Neuorientierung, welche den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Kinder entsprechen solle. Dieser Zusammenhang stand jedoch im Gegensatz zu den traditionellen Maßstäben ihrer Zeit und kritisierte vor allem die starre Konstruktion des Generationsverhältnisses in der damaligen europäischen Gesellschaft. Doch gehen ihre Ausführungen über eine bloße Schulkritik hinaus. So impliziert sie sogar eine umfassende Kultur- und Gesellschaftskritik, aus der sie ihre Forderung nach einer spezifischen Familien- und Sozialpolitik ableitet, die vor allem an der Förderung der „besseren“ Gene innerhalb der Gesellschaft orientiert ist, um so die bestmöglichen Voraussetzungen für die nachwachsenden Generationen zu schaffen (vgl. Key 1905).

Aus heutiger Sicht erscheint allem voran der Bezug auf die Förderung besagter Gene erschreckend, sogar beängstigend. Doch sollte an dieser Stelle die Anlehnung ihrer Ausführungen an den damaligen Wissenschaftskanon nicht unbenannt bleiben (vgl. ebd.: 16ff.). Abseits dieser Debatte spiegelt sich jedoch ein grundlegender Anspruch wider, der nicht der fortlaufenden Differenzierung der Wissenschaft im vergangenen Jahrhundert zum Opfer fiel. Key geht davon aus, dass die Menschen als bewusste Wesen, die Entwicklung der Menschheit maßgeblich beeinflussen können und sollen. Dabei plädiert sie dafür, dass sich die Menschen nicht als unveränderbare Wesen verstehen und dazu berücksichtigen sollten, dass die Art und Weise ihrer Handlungen das Produkt einer langwierigen Entwicklung sei. Davon ausgehend spricht sie den Menschen die Verantwortung für den weiteren Werdegang ihrer Entwicklung zu und mahnt an, dass sie sich nicht mit den jeweiligen Gegebenheiten abfinden dürfen. Sie sollen vielmehr weiter nach Optimierung ihrer selbst und sogar der gesamten Gesellschaft streben. Sie sieht aber ein, dass Veränderung als Prozess zu betrachten sei, wobei sie nicht umhin kommt, die Verantwortung der Menschen zu spezifizieren. Sie sollen zielbewusst und gewissenhaft handeln, um das Wohlergehen der nachwachsenden Generationen zu gewährleisten (vgl. ebd.: 5).

Weiterführend schildert sie, dass die ethische Verantwortung der Erziehung nicht mehr in der Ehe als Institution selbst liege. Frei davon sei die Qualität der zwischenmenschlichen Beziehung innerhalb der Ehe maßgeblich für die Entwicklung des Kindes. Stellt die Ehe selbst keine moralisch hervorragende Instanz für die Entwicklung des Kindes dar, zum Beispiel weil ein liebevoller Umgang im System Familie fehlt, so kann sie zu einem Gefängnis für alle Beteiligten werden. Das Aufrechterhalten der Ehe aus den falschen Gründen könne demzufolge fatale Konsequenzen und einen negativen Einfluss auf den Charakter des Kindes mit sich bringen, was sich im moralischen Verfall der Gesellschaft äußern würde. Dies würde wiederum negativen Einfluss auf die Nachkommenschaft haben (vgl. ebd.: 6f.). Sie plädiert ebenfalls für eine altersgerechte Aufklärung von frühester Kindheit an, um „[…] volle Klarheit über seine eigene Art als Geschlechtswesen […][zu empfangen][…] sowie ein tiefes Verantwortungsgefühl in Beziehung auf seine zukünftigen Aufgaben als solches […]“ (ebd.: 9) herauszubilden.

All diese Argumente finden sich unter anderem in dem Kapitel „Das Recht des Kindes, seine Eltern zu wählen“ wieder.

Doch wie würde sich „Das Recht des Kindes, seine Eltern zu wählen“ gestalten?

Die Betrachtung der Überschrift des besagten Kapitels impliziert bereits gewisse Erwartungen dazu, was den Leser_innen geboten werden wird. Interessant wird es besonders dann, wenn man dieses sogenannte Recht in die heutige Zeit projiziert, in der eine an Eugenik orientierte Familien- und Sozialpolitik in der Form, wie sie im vorangegangen Abschnitt dargestellt wurde, schier undenkbar und überholt daherkommt.

Sicher erscheint zunächst, dass ein Baby nicht über die notwendigen Bewertungsmechanismen, geschweige denn über die rhetorischen Fähigkeiten verfügt, um dessen Eltern selbst zu wählen, wobei sich bereits der gesamte Geburtsprozess diesem Recht des Kindes entzieht. Demzufolge kann es sich bei der Formulierung eines solchen Rechtes nur um ein passives Recht handeln, aus dem sich die Pflichten der Eltern ihren Kindern gegenüber ableiten. Wenn unter diesem Gesichtspunkt der Appell Keys bezüglich der Verantwortung der Menschen für ihre Kinder und deren gesellschaftlichen Werdegang und somit dem zielbewussten und verantwortungsvollen Handeln im Hinblick auf die nachwachsenden Generationen (vgl. ebd.: 5) aufgriffen wird, müsse dieses titelgebende Recht des Kindes inhaltlich mit dem Recht auf die bestmöglichen Bedingungen für deren Entwicklung angereichert werden. Daraus leitet sich ein recht idealistischer Anspruch ab, der nichts Geringeres besagt, als dass alle Eltern in der Verantwortung stehen, eben diese Bedingungen für ihre Kinder bereitzustellen. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen ökonomischen Bedingungen, die in den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vorherrschen, müssten an dieser Stelle wiederum gewisse Abstriche gemacht werden. Auch wenn eben solche Bedingungen das Handeln der Menschen maßgeblich beeinflussen mögen, so könnte dieses Recht in gewissem Maße doch unabhängig davon in Anspruch genommen werden. Unter einer solchen Prämisse würde sich die Forderung erheben, dass Eltern ihren Kindern gegenüber nicht egoistisch oder unbedacht handeln dürfen, da ein herkunftsspezifischer Habitus der Eltern den Entwicklungsverlauf des Kindes maßgeblich beeinflussen würde. Dies würde ebenfalls implizieren, dass sich die Eltern im Sinne des Kindes zurücknehmen und die Entwicklung und Erziehung des Kindes zur größten und vornehmlichsten Verantwortung ihres Lebens werden lassen sollten.

Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, müssen sie über ein gewisses Maß an innovativem Denken, Selbstkritik und Voraussicht verfügen, was wiederum eine bewusste Lebensführung erforderlich macht. Diese drei Faktoren bilden einen inhärenten und andauernden Prozess der Entwicklung, der sich nicht nur auf die eigene Person und die Interaktion mit dem Kind beschränkt. Ebenfalls muss der Umgang aller im und außerhalb des Systems der Familie verkehrenden Individuen nach diesen Faktoren und Zielen ausgerichtet werden.

Es reicht also oftmals nicht aus, das Rollenverständnis der eigenen Elterngeneration schlicht und einfach zu übernehmen, ohne diese zu hinterfragen oder gar zu erweitern. Dabei sollte der Vorbildfunktion der Erwachsenen im Hinblick auf die Qualität innerhalb der Beziehungen größtmögliche Bedeutung zukommen. Diese umschließt einen respektvollen, wertschätzenden und verständnisvollen Umgang im gesamten Familiensystem und darüber hinaus, was wiederum ein beachtliches Maß an Toleranz erfordert. So ist für eine uneingeschränkte Entwicklung ebenfalls das Ausbleiben von unterschiedlichen Bewertungen bezüglich verschiedener Aufgabenfelder von unersetzlichem Wert. Das bedeutet im Grunde nichts anderes, als dass es nicht zu einer offen praktizierten, vor allem geschlechtsbezogenen, Bewertung der Arbeitsteilung kommen sollte. Im Laufe der Ausprägung der eigenen Geschlechteridentität des Kindes könnte eine solche geschlechterspezifische Arbeitsbewertung entsprechende Bewertungen der einzelnen Aufgaben beim Kind bewirken, was wiederum die Entwicklung maßgeblich beeinflussen könnte. Vielmehr sollte die Gleichwertigkeit aller Familienmitglieder stets suggeriert werden, damit keine Vorurteile im Zögling selbst entstehen können. Solche Vorurteile können bereits zahlreiche Entwicklungschancen beengen, da eine Voreingenommenheit dazu führen kann, dass sich der Heranwachsende dahingehend verschließt und somit Chancen verpasst.

Ist ein solches Recht überhaupt relevant?

Die rasante gesellschaftliche Entwicklung, deren zunehmende Ausdifferenzierung und Komplexität, die sich seit der Veröffentlichung von Ellen Keys „Das Jahrhundert des Kindes“ vollzogen hat, hat dazu geführt, dass vor allem Bildung zu einem einflussreichen Wirtschaftsgut avancierte. Im Weiteren möchte ich dazu insbesondere mit Bourdieu argumentieren. In einem solchen Zusammenhang ordnet er dieses Gut dem „kulturellen Kapital“ (Bourdieu 1983: 185) zu. Dieses setzt sich bekanntlich aus objektiviertem, inkorporiertem und institutionalisiertem Kapital, also aus materiellen Kulturgütern, den dauerhaften individuellen Dispositionen sowie zertifizierten Bildungsnachweisen, zusammen (vgl. ebd.).

Doch ist ein hohes Maß an zertifizierter Bildung noch kein Garant für sozialen oder wirtschaftlichen Erfolg. Aufgrund der Bildungsexpansion in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert und der Tendenz zur vermehrten Akademisierung zahlreicher Berufe kam es schließlich zur „Inflation des institutionalisierten Kapitals und Verelendung der öffentlichen Schulen“ (Kuhlmann 2008: 309). Daraus ergibt sich eine eklatante Benachteiligung entsprechend des sozioökonomischen Status, eine Benachteiligung derer, die den unteren sozialen Klassen angehören (vgl. ebd.: 312ff.). Diese bezieht sich auf die Gegebenheiten des Arbeitsmarktes. Sobald eine Vielzahl von Bewerber_innen zum Beispiel den gleichen Schulabschluss vorweisen kann, werden persönliche Dispositionen, der Habitus, an Bedeutung gewinnen. Im Habitus eines Menschen kommt das zum Vorschein, was ihn zum gesellschaftlichen Wesen macht: seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder Klasse und die Prägung, die er durch diese Zugehörigkeit erfahren hat (vgl. Bourdieu 1987: 278). Als unmittelbare Vermittler dieser Prägung fungieren zumeist die Eltern, welche bestimmte Werte und Normen an ihre Kinder weitergeben. In diesem Zusammenhang sollten sich alle Eltern umso mehr der Verantwortung vergegenwärtigen, die sie ihren Kindern gegenüber haben und „Das Recht des Kindes, seine Eltern zu wählen“ berücksichtigen, damit diese zumindest teilweise die Möglichkeit erhalten, mittels eines beinahe herkunftsunspezifischen Habitus die Schranken innerhalb der Gesellschaft überwinden zu können.


Literaturverzeichnis

Bourdieu, Pierre (1983): Ökonomisches Kapital, kulturelles Kapital, soziales Kapital. In. Kreckel, Reinhard (Hrsg.): Soziale Ungleichheiten. Soziale Welt. Sonderband 2. Göttingen: Otto Schwarz & Co., S. 183-198.

Bourdieu, Pierre (1987): Die feinen Unterschiede. Kritik der gesellschaftlichen Urteilskraft. Frankfurt am Main: Suhrkamp.

Key, Ellen (1905): Das Jahrhundert des Kindes. Berlin: S. Fischer.

Kuhlmann, Carola (2008): Bildungsarmut und die soziale „Vererbung“ von Ungleichheiten. In: Huster, Ernst-Ulrich/Boeckh, Jürgen/Mogge-Grotjahn, Hildegard (Hrsg.): Handbuch Armut und Soziale Ausgrenzung. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 301-319.


Zum Autor:

Martin Fischer, 28, studiert derzeit Soziologie (HF) und Erziehungswissenschaften (NF) an der Universität Potsdam. Zu seinen wissenschaftlichen Interessensgebieten zählen: Medienaneignung und Medieneinwirkung, Mediensozialisation und die Produktion  populärer Texte, vor allem im Hinblick auf Fiktionen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Frederic Gerdon (19. Januar 2015). Das Recht des Kindes, seine Eltern zu wählen – von Martin Fischer. soziologieblog. Abgerufen am 13. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/uifc


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