Hate Speech und Rechtspopulismus: Eine kurze Analyse am Beispiel der AfD | Blogreihe Populismus #10
− von Svea Gockel
Ziel des vorliegenden Artikels ist es, einen möglichen Zusammenhang von Hate Speech und Rechtspopulismus am Beispiel der AfD aufzudecken. Dabei soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern Hate Speech ein agitatorisches Mittel rechtspopulistischer Parteien darstellt. Beispielhaft soll dies am Diskurs um die rot-grünen Bildungspläne „Sexuelle Vielfalt“ der baden-württembergischen Landesregierung verdeutlicht werden. Dabei zeigt sich, dass rechtspopulistische Rhetorik und Hate Speech häufig miteinander einhergehen und sich die AfD rhetorisch dem Mittel von Hate Speech bedient.
„[…] [D]as Entscheidende bei den Rechten ist nicht ihr Parteiprogramm, sondern ihr Populismus. Ihre Währung ist die Tirade gegen Gruppen, die nun besonders gehasst werden sollen, damit die Mitte sich besonders wohl und wichtig fühlen kann – gerade dann, wenn sie ihre Privilegien beschnitten sieht“ (Kappert o.J.).
An diesem Zitat wird bereits deutlich, dass Rechtspopulist_innen sich bestimmter Kommunikationstechniken und Agitationsmuster bedienen. Ihre oft einfach gehaltene und emotionsgeladene Sprache konstruiert Feindbilder und Außenseiter_innen. Dabei spielt auch Hass eine Rolle, der in Form von Hate Speech sprachlich zum Ausdruck kommen kann. Ziel ist es, diesen möglichen Zusammenhang anhand eines Fallbeispiels näher zu beleuchten. Die Leitfrage lautet dabei wie folgt: Inwiefern stellt Hate Speech ein agitatorisches Mittel rechtspopulistischer Parteien dar? Die Analyse soll am Beispiel der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD) und Reaktionen einzelner Parteimitglieder auf den im Jahr 2013 von der rot-grünen Landesregierung Baden-Württembergs vorgestellten Bildungsplan zu „Sexuelle Vielfalt“ erfolgen. Damit einhergehend werden auch zwei weitere Themen wie Gender-Mainstreaming und familienpolitische Aspekte beleuchtet, da sie thematisch in enger Verbindung zum o.g. Diskurs stehen.
Das Arbeitspapier, welches im Vorfeld der Erstellung des neuen Bildungsplanes 2016 von der rot-grünen Landesregierung in Baden-Württemberg vorgelegt wurde, umfasst fünf thematische Schwerpunkte: 1) Berufliche Orientierung, 2) Bildung für nachhaltige Entwicklung, 3) Medienbildung, 4) Prävention & Gesundheitsförderung und 5) Verbraucher-bildung. Ziel sollte es sein, „[…] dass Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Formen des Zusammenlebens von/mit LSBTTI-Menschen kennen und reflektieren sollen, sowie schwule, lesbische, transgender Kultur und deren Begegnungsstätten“ (Zukunft-Verantwortung-Lernen e.V. o.J.). In Folge großer öffentlicher Proteste wurden die Pläne schließlich inhaltlich überarbeitet, sodass sexuelle Vielfalt keine „solitäre Rolle“ (Soldt 2014) mehr spielen soll. Der überarbeitete Bildungsplan, der im Schuljahr 2016/17 in Baden-Württemberg eingeführt werden soll und sich seit dem 14. September 2015 in der Anhörung, befand, wurde im April 2016 veröffentlicht (vgl. MKJS B-W o.J. a; MKJS B-W o.J. b). Nach wie vor stößt das Vorhaben jedoch auf heftige Reaktionen bei der AfD. Schließlich leitet sich daraus folgendes inhaltliches Vorgehen ab: Zunächst soll das theoretische Verhältnis der beiden Phänomene Hate Speech und Rechtspopulismus expliziert werden. Darauf aufbauend sollen am Beispiel der AfD exemplarische Positionen im Bereich zu den o.g. Themen auf Inhalte von Hate Speech untersucht werden. Ein zusammenfassender Ausblick bildet den Abschluss.
Zum theoretischen Verhältnis von Hate Speech und Rechtspopulismus
Rechtspopulismus ist ein Phänomen, welches seit Mitte der 1980er Jahre zunächst vermehrt in westlichen Demokratien anzutreffen ist, sich aber mittlerweile auf ganz Europa erstreckt (vgl. Decker 2006: 12). Ebenso scheint Hate Speech im Zeitalter des Internets und sozialer Netzwerke eine rasende Verbreitung gefunden zu haben (vgl. Stefanowitsch o.J.: 9). Zunächst wird das theoretische Verhältnis der beiden Phänomene Rechtspopulismus und Hate Speech näher expliziert. Dafür soll zunächst der Begriff Rechts(-Populismus) näher beleuchtet werden, um daraufhin bestimmte Diskursstrategien von rechtspopulistischen Parteien aufzuzeigen und schließlich zu fragen, inwiefern Hate Speech in diesem Zusammenhang von Bedeutung ist.
Einig sind sich die Autoren (Decker/Lewandowsky 2009; Geden 2006/2007), dass Populismus ein in der Wissenschaft bisher eher unbestimmter Begriff ist, der bisweilen gleich inflationär verwendet wird. Decker/Lewandowsky (2009) bezeichnen ihn als „schillernden Begriff“, wobei er inhaltlich sowohl links als auch rechts ausgerichtet sein kann (vgl. Geden 2007: 9). Decker (2006: 12) urteilt schließlich: „Das eigentliche Problem liegt in der Unschärfe und scheinbaren inhaltlichen Beliebigkeit des Populismus, der historisch und gegenwärtig auf ganz unterschiedliche Gruppen, Personen, Ideologien, Verhaltensweisen und Äußerungsformen angewandt worden ist“. Nach Decker/Lewandowsky (2009) können aus wissenschaftlicher Sicht drei Bedeutungsebenen zur Klärung einer Begriffsdefinition herangezogen werden: 1. Gesellschaftliche Ursachen/Entstehung, 2. Ideologische Inhalte und 3. Formale/stilistische Merkmale. 1. Die ab den 1980er Jahren entstandenen Populismus-Bewegungen seien hauptsächlich ein „Phänomen gesellschaftlicher Modernisierungskrisen“ (Decker/Lewandowsky 2009), welches v.a. in Folge von Wert- und Orientierungsverlusten entstanden sei. 2.Wesentliches Kennzeichen ideologischer Inhalte sei die anti-egalitäre Haltung, die sich darin äußere, dass sich Populisten einerseits horizontal gegen die herrschende Elite abgrenzten und andererseits vertikal bestimmte Gruppen aus ihrem „Volksbegriff“ ausschließen. 3. Formal zeichneten sich populistische Bewegungen häufig durch ihren Bewegungscharakter und einen charismatischen Führer aus, stilistisch benutzten sie bestimmte Techniken der Wähleransprache, wobei sie sich bestimmter Stilmittel wie Feindbilder und Gewaltmetaphern bedienten (vgl. Decker/Lewandowsky 2009). Decker/Lewandowsky (2009) weisen jedoch darauf hin, dass Ideologie und Form/Stil grundsätzlich zusammenhängen und niemals unabhängig voneinander betrachtet werden können.
Da Rechtspopulismus und weniger Populismus im Allgemeinen im Zentrum vorliegender Analyse steht, soll nachfolgend noch einmal expliziter auf die Definition dieses Phänomens eingegangen werden. Geden (2007: 9) unterscheidet hierzu „vier konstitutive Elemente“ (Geden 2007: 9) des Rechtspopulismus: „1. der anti-elitäre Rekurs auf ›das Volk‹ als politische Kategorie, 2. die legitimierende Bezugnahme auf den ›gesunden Menschenverstand‹, 3. spezifische Prinzipien der politischen Kommunikation, 4. eine bestimmte Form organisatorischer Strukturen“. Das erste Element umfasst die Gegenüberstellung von Volk auf der einen Seite und die politische bzw. kulturelle Elite auf der anderen Seite, wobei der Rechtspopulismus auf Seiten des Volkes steht, dieser Begriff jedoch weitgehend unspezifisch sei.
„Er erscheint zumeist nur als Negation der politischen und kulturellen Eliten […], sowie von Migranten und anderen gesellschaftlichen Minderheiten“ (Geden 2007: 9).Das Volk werde dabei als homogene Einheit verstanden, wobei der Begriff niemals die Gesamtheit der Staatsbürger_innen umfasse, sondern immer die Gegenüberstellung der „Anderen“ benötige. Ziel sei die Herstellung eines früheren Zustandes, „[…] zumeist in Form […] einer Zeit, in der ›noch alles in Ordnung war‹“ (Geden 2007: 10).
Das zweite Element beschreibt die Argumentationsmuster, die sich meist auf gesellschaftlich verankerte Common-Sense-Deutungen und die Konstruktion von Feindbildern beschränkt, wobei letzteres länder- und parteispezifisch variiere. „Wahlweise rücken ›die Ausländer‹, Homosexuelle, die ›lasche Justiz‹, Intellektuelle, (Ex-)Kommunisten, Feministinnen, nationale beziehungsweise ethnische Minderheiten […] ins Zentrum der Kritik“ (Geden 2007: 10). Die Verantwortung für die Einflussnahme bestimmter Gruppen werde dafür jedoch meistens der herrschenden politischen Elite zugesprochen. Es erfolgt demnach nicht nur eine Abgrenzung nach oben gegen die Eliten, sondern auch nach außen gegen bestimmte gesellschaftliche Gruppen.Im Zusammenhang mit diesen Argumentationsstrategien stünden drittens bestimmte Formen politischer Rhetorik, die durch eine sprachliche Komplexitätsreduktionund einfach Argumentationsmuster gekennzeichnet seien, u.a. die Inszenierung von Tabubrüchen, das Fordern radikaler Lösungen, das Denken in Schwarz-Weiß-Bildern, die Verwendung von Gewaltmetaphern sowie der Einsatz von persönlichen Beleidigungen. Das vierte und letzte Element bezieht sich auf die Organisationsstruktur von Rechtspopulisten, wobei diese versuchten, sich in ihrer organisatorischen Form von den bereits etablierten Parteien, die ihre Hauptgegner sind, zu unterscheiden. Nicht nur in der Gründungsphase zeigten sich rechtspopulistische Parteien in Formen von Bewegungen oder Wahlplattformen und versuchten häufig durch Bezeichnungen wie Liga, Bund oder Front von konkurrierenden Parteien abzusetzen. Neben ihrer Abneigung gegenüber demokratischer Vermittler-Institutionen verfügten sie häufig über eine charismatische Führungspersönlichkeit, welche aus der Mitte des Volkes komme und zugleich ihr Sprachrohr ist (vgl. Geden 2007: 9-11).
Ebenso wenig wie beim Rechtspopulismus gibt es eine eindeutige Definition zu Hate Speech. Stefanowitsch (o.J.: 9) urteilt: „Die Frage, was Hate Speech eigentlich ist, bleibt umstritten. Eine feste Definition oder gar ein [sic!] Katalog an Wörtern kann es nicht geben, da Hate Speech nicht aus dem jeweiligen Kontext gelöst werden kann […]“, wobei dieser wesentlich durch die nationalstaatliche Ordnung sowie durch kulturelle Faktoren bestimmt werde (vgl. Stefanowitsch o.J.: 9). Hate Speech kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen und enthält in jedem Fall eine sprachliche Abwertung (Pejoration). Dabei stellt Hass eine starke Emotion dar, die tiefe Abneigung und Antipathie ausdrückt und eine Wir-Sie-Trennung und somit ein Gegenüber erforderlich mache, ebenso wie es bereits bei den Kommunikationstechniken rechtspopulistischer Parteien angedeutet wurde (vgl. Lehmann 2008: 2; Meibauer 2013: 3). Meibauer (2013: 1) schlägt eine allgemeine Definition des Begriffs Hate Speech vor: „Unter Hassrede […] wird im Allgemeinen der sprachliche Ausdruck von Hass gegen Personen oder Gruppen verstanden, insbesondere durch die Verwendung von Ausdrücken, die der Herabsetzung und Verunglimpfung von Bevölkerungsgruppen dienen“. Ebenso allgemein gehalten ist die Definition des Ministerkommitees des Europarats. So
„[…] umfasst der Begriff ‚Hassrede‘ jegliche Ausdrucksformen, welche Rassenhass, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder andere Formen von Hass, die auf Intoleranz gründen, propagieren, dazu anstiften, sie fördern oder rechtfertigen, einschließlich der Intoleranz, die sich in Form eines aggressiven Nationalismus und Ethnozentrismus, einer Diskriminierung und Feindseligkeit gegenüber Minderheiten, Einwanderern und der Einwanderung entstammenden Personen ausdrücken.“ (Europarat 2013)
Aus sprachwissenschaftlicher Sicht seien vor allem zwei theoretische Zugänge zu unterscheiden: 1. die intentionale Perspektive, die nach der Bedeutung sprachlichen Hasses frage und 2. die Betroffenenperspektive, bei der es v.a. darum ginge, welche sprachlichen Mittel zum Einsatz kämen und bei der sich Menschen herabgesetzt fühlten, wobei sich letzteres besser als Definition eigne. Diese Äußerung sei jedoch weniger individuell oder situativ zu verstehen, sondern müsse aus sprachwissenschaftlicher Sicht „[…] von einem wahrnehmbaren Teil der Sprachgemeinschaft als herabwürdigend und/oder verunglimpfend gegenüber einer Bevölkerungsgruppe verstanden werden […]“ (Stefanowitsch o.J.: 11), um als Hate Speech definiert zu werden (vgl. Stefanowitsch o.J.: 11). Wie auch schon von der politischen Philosophin Hannah Arendt (1960: 164-193) aufgegriffen, die ihren Machtbegriff als eine Analogie aus Miteinander-Handeln und -Sprechen definiert, besteht zwischen Handeln und Sprache ein enger Zusammenhang, sodass Sprache Handeln vorbereite beziehungsweise Sprache mit Handeln gleichzusetzen sei (vgl. Stefanowitsch o.J.: 9). Zudem ist Hate Speech nicht nur ausschließlich sprachlich zu verorten, sondern umfasst auch ein gesellschaftliche Dimension, da sprachliche Ausdrücke wesentlich zur Erzeugung gesellschaftlicher Realitäten und Denkmuster beitragen (vgl. Stefanowitsch o.J.: 13). Stefanowitsch (o.J.: 11), der die Meinung vertritt, dass sich sprachwissenschaftliche Definitionen häufig an politischen Definitionen von Hate Speech orientieren, schlussfolgert: „Hassrede […] ist kein sprachwissenschaftlicher, sondern ein politischer Begriff mit mehr oder weniger starken Bezügen zu juristischen Teilbeständen”. Juristisch verknüpft mit Hate Speech ist in Deutschland nach StGB §130(1) der Paragraph der Volksverhetzung, der diejenige Person unter Strafe stellt, welche
„[…]1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet […]“ (StGB §130 (1)).
Doch auch hier sei es schwierig, Hate Speech zu erfassen, da sie sich „[…] nicht selten in vermeintlich rationalen Aussagen [zeigt], die ganz klar außerhalb des justiziablen Bereichs liegen und dennoch problematisch sind, weil sie etwa mit falschen Fakten rechter Propaganda in die Hände spielen“ (Stefanowitsch o.J.: 10). Meibauer (2013: 1-10) hingegen beurteilt Hate Speech als interdisziplinäres Phänomen, das einem ebenso breiten Zugang bedürfe und schlägt schließlich fünf Dimensionen vor, anhand derer das Phänomen Hate Speech offen gelegt werden könne, wobei er diese weniger theoretisch fundiert, sondern lediglich an Beispielen illustriert: 1) direkt vs. indirekt, 2) offen vs. verdeckt, 3) durch Autorität/Macht gestützt vs. ohne, 4) von Gewalt begleitet vs. nicht von Gewalt begleitet, 5) mehr oder minder stark, wobei die Bewertung des letzten Kriteriums sicherlich auch stark vom persönlichen Empfinden abhängt.
Schon jetzt lässt sich erkennen, dass ein offensichtlicher Zusammenhang zwischen den Argumentationsmustern und der Rhetorik rechtspopulistischer Parteien (u.a. Verwendung von Gewaltmetaphern, Konstruktion von Feindbildern usw.) sowie der Verwendung von Hate Speech zu bestehen scheint. Dieser soll nachfolgend am Beispiel der AfD und ihren Aussagen zu familien- und geschlechterpolitischen Inhalten illustriert und genauer untersucht werden.
Anwendungsbeispiel: Die AfD und ihre Positionen zu Familien- und Genderpolitik
Unter Rückbezug auf Decker/Lewandowsky (2009) können Ideologie und sprachlicher Stil nicht unabhängig voneinander betrachtet werden, sodass hier beide Komponenten miteinander in Verbindung gebracht werden sollen. Dabei soll zunächst kurz die AfD in ihrer Entstehung und derzeitigen Organisation beschrieben werden, um sodann die wichtigsten Positionen im Bereich Familien- und Gleichstellungspolitik anzureißen. Darauf aufbauend werden Aussagen von AfD-Mitgliedern auf Inhalte von Hate Speech untersucht. Wie bereits schon Kemper (2014: 9) feststellt, wird in Ermangelung von Parteiprogrammen und Strategiepapieren hauptsächlich auf Facebookseiten und gesprochene Aussagen in Talkshows bzw. YouTube-Videos zurückgegriffen. Einschränkend muss dabei festgehalten werden:
„Diese Statements sind […] unter dem Vorbehalt zu lesen, dass sie nicht zwingend offizielle Verlautbarungen der Partei sind, wie dies etwa bei autorisierten Pressemitteilungen oder anderen von den Organen der AfD herausgegebenen Papieren der Fall wäre. Durch diese Praxis entzieht sich die AfD weitgehend der Angreifbarkeit […]“ (Kemper 2014: 9), was ihr wiederum den Raum für polarisierende, verletzende und diskriminierende Aussagen gibt.
Die Alternative für Deutschland wurde im Februar 2013 „[…] als Bundespartei von einer kleinen Gruppe ehemaliger CDU-Mitglieder und parteipolitisch ungebundener Journalist_innen und Lobbyist_innen […]“ (Kemper 2014: 9) gegründet. Leitthema war zunächst die umfassende Eurokritik, wobei sich die politischen Inhalte allmählich, wenn auch eher sparsam, auf andere Themenfelder ausgeweitet haben (vgl. Korte 2013). Im Zentrum ihrer Politik steht jedoch nach wie vor die Eurokritik. „Der AfD ist es in kurzer Zeit gelungen, in allen sechzehn Bundesländern Landesverbände zu gründen, sodass sie über eine flächendeckende Organisation verfügt. Die Mitglieder kommen zu einem Viertel aus anderen Parteien, vorwiegend CDU und FDP“ (Korte 2013). Bisheriger Parteivorsitzender und Gründungsmitglied war Bernd Lucke, nach dem Parteitag 2015wurde er jedoch von Frauke Petry als Erste Parteivorsitzende und Jörg Meuthen als Zweiter Parteivorsitzender abgelöst(vgl. Die Welt 2015; Korte 2013). Zunächst soll jedoch ein kurzer Abriss familien- und gleichstellungspolitischer Positionen der AfD gegeben werden, um die Verknüpfung beider Themenfelder darzustellen und eine Einordnung nachfolgender Positionen zu erleichtern. Die AfD legt in ihrem Programm u.a. den „[…] Schutz der Familie als Keimzelle der Gesellschaft […]“ (AfD 2013) fest, wobei sie ein traditionell-konservatives Familienbild, bestehend aus einem zweigeschlechtlichen, heterosexuellen Paar mit (leiblichen) Kindern, vertritt. Im Bereich der Gleichstellungspolitik„[…] strebt [die AfD] die Gleichberechtigung der Geschlechter unter Anerkennung ihrer unterschiedlichen Identitäten, sozialen Rollen und Lebenssituationen an. […] Die AfD lehnt ein “Gender Mainstreaming“, das auf eine Aufhebung der Geschlechteridentitäten zielt, ab“ (AfD o.J.).Im April 2015 haben einzelne Parteimitglieder der AfD sogar einen Anti-Gender-Antrag vorbereitet, der auf dem AfD-Bundesparteitag vorgestellt wurde. Auch wenn die AfD sich öffentlich davon distanziert rechts zu sein, weist eine Studie der Heinrich-Böll-Stiftung (2013: 91-94) der Partei klare rechtspopulistische Tendenzen zu. Die Partei stehe auf der politischen Skala rechts von den Unionsparteien und habe sowohl neoliberale als auch national-konservative Einflüsse. Darüber hinaus ließen sich hinsichtlich der Entstehungsgeschichte inhaltliche wie auch personelle Verbindungen zu ehemaligen rechtspopulistischen Parteien (u.a. “Bund Freier Bürger”, “Die Freiheit”) finden. Da Frauke Petry den nationalkonservativen Flügel der Partei vertritt, kann zudem davon ausgegangen werden, dass die AfD weiter in das konservativ-rechtspopulistische Parteienspektrum rutschen wird.
Hintergrund für Aussagen von AfD-Parteimitgliedern zum Thema familialer und privater Lebensformen sowieGender-Mainstreamingist der Bildungsplan „Sexuelle Vielfalt“, der im Jahr 2013 in Form eines Arbeitspapiers von der rot-grünen Landesregierung Baden-Württembergs im Vorfeld der Erstellung des neuen Bildungsplanes vorgelegt wurde. Zur Legitimierung beruft sich die amtierende Landesregierung auf ihren Koalitionsvertrag:
„Aufklärung und Sensibilisierung sind entscheidend, um zu Verständnis und gegenseitiger Wertschätzung zu gelangen. Wir werden baden-württembergische Schulen dazu anhalten, dass in den Bildungsstandards sowie in der Lehrerbildung die Vermittlung unterschiedlicher sexueller Identitäten verankert wird“ (Bündnis 90 DIE GRÜNEN/SPD 2011: 73).
In Reaktion darauf fanden sog. „Demos für Alle“ statt, bei deren Organisation v.a. auch Mitglieder der AfD beteiligt waren (vgl. Soldt 2014). Im Folgenden sollen nun exemplarisch öffentliche Aussagen von AfD-Parteimitgliedern näher analysiert werden. So lautet ein Eintrag der derzeitigen AfD-Bundesparteivorsitzenden Frauke Petryauf ihrer Facebook Seite am 17.Februar 2015 wie folgt:
„Liebe Freunde […] Ist denn Homophobie (Angst vor homosexuellen Menschen), hier speziell bei Grundschülern in den dritten und vierten Klassen so weit verbreitet, dass die Kinder dieses Alters in Schulen und Kindertagesstätten damit konfrontiert werden müssten? Oder sollte der Staat nicht, gerade im Hinblick auf die demographische Entwicklung in unserem Land, viel eher die “normale” Familie schützen, wie es auch Art. 6 GG vorsieht?“ (Petry 2015).
Diese Aussage enthält eine indirekte Abwertung Homosexueller. Durch die Bezeichnung „normale Familie“ wird impliziert, dass Homosexuelle nicht Teil einer „normalen Familie“ sein können. Dadurch dass einer bestimmten sozialen Gruppe Normalität abgesprochen wird, erfährt sie gleichzeitig auch eine Abwertung ihrer gesellschaftlichen Stellung. Es wird damit eine Hierarchisierung zwischen der „schützenswerten, normalen Familie“, wobei dies die traditionelle Kernfamilie meint, und den weniger „schützenswerten, unnormalen Homosexuellen“ vorgenommen. Durch die Formulierung als Frage, soll die Härte der dahinter steckenden Aussage wahrscheinlich etwas entkräftet und den Leser_innen suggeriert werden, dass sieselbst die Wahl haben, sich über dieses Thema eine eigene Meinung zu bilden, indem sie die offen gestellte Frage „Sollte der Staat nicht lieber dies oder das tun…?“ für sich selbst beantworten.
Ähnlich äußert sich Björn Höcke, Partei- und Fraktionschef der AfD Thüringen, in der ARD-Talkshow „Menschen bei Maischberger“ am 14. April 2015. Der Titel der Sendung ist „Sexuelle Vielfalt: Mann, Frau, egal?“.
Gäste sind u.a. „[…] Conchita Wurst (Sängerin), Alice Schwarzer (Publizistin), Michaela Freifrau Heereman (Theologin und Mutter), Alicia und Nicki King (Transsexuelle mit Ehefrau) […]“ (Das Erste 2015) sowie Björn Höcke, der im Laufe der Diskussion zu den o.g. Bildungsplänen Stellung nimmt:
„Und wir müssen uns ja immer vor Augen führen: 95 Prozent der Menschen in diesem Land sind Heterosexualität [sic!]. Das ist die Normalität. […] Und wieso bilden wir nicht die Normalität ab? Warum geben wir auf einmal jetzt Sonderformen einen so großen Raum, auch gerade in Schulen? Und ich sage ganz deutlich: Schulen dürfen nicht ideologisieren, Schulen dürfen nicht indoktrinieren. Sie müssen neutral sein. Sie müssen Toleranz anbahnen, aber sie haben nicht die Aufgabe Akzeptanz anzubahnen […]. Und es besteht auch die Gefahr, […] dass die klassische Familie, die immer noch die Normalität darstellt, […] ins Abseits gerät“ (Das Erste 2015, ab Minute 42:40).
Auch diese Aussage enthält eine indirekte Abwertung alternativer Lebensformen, die von der „Normalität“, dem klassischen Familienbild, bestehend aus Vater, Mutter und (leiblichen) Kindern, oder Heterosexualität abweichen. Andere Lebensformen erhalten den Platz als Sonderform, dem etwas „Unnormales“ anhaftet. Höckes Aussage zufolge würde eine Aufklärung über sexuelle Vielfalt ideologisieren. Weiterhin formuliert er ganz offen und direkt, dass alternative Lebensformen zwar zu tolerieren aber nicht zu akzeptieren seien, was einen klaren Aufruf zu Diskriminierung beinhaltet. Dem Vorhaben, über sexuelle Vielfalt sowie alternative Lebensformen aufzuklären wird darüber hinaus der Vorwurf gemacht, die zweigeschlechtliche, „normale Familie“ zu verdrängen, was alternativen Lebensformen wiederum indirekt ein gewisses Aggressionspotenzial unterstellt.Im weiteren Verlauf der Sendung wird ein YouTube-Video eingespielt, in dem Björn Höcke auf einer AfD-Wahlveranstaltung in Thüringen im Jahr 2014 gezeigt wird und Gender-Mainstreaming als Geisteskrankheit bezeichnet.
„Unsere AfD verteidigt Ehe und Familie als gesellschaftliches Leitbild und das bedeutet auch, dass wir teuren, schädlichen und dazu irrwitzigerweise in Millionenhöhe auch noch steuerfinanzierten Gesellschaftsexperimenten, die auf die Abschaffung der natürlichen Geschlechterordnung abzielt, eine klare Absage erteilen. […] Diese Geisteskrankheit, liebe Freunde, diese Geisteskrankheit namens Gender-Mainstream ist doch ein Sonntagskind der Dekadenz[…]“(Das Erste 2015, ab Minute 44:15).
Diese Aussage lässt einen direkten und offenen Angriff auf Vertreter_innen von Gender-Mainstreaming und die dahinter liegenden Bestrebungen, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts auszugleichen, erkennen. Gender-Mainstreaming ist seit 1999 im Amsterdamer Vertrag auf EU-Ebene sowie seit 1994 im GG Art. 3 Abs. 2 auf Bundesebene als Handlungsleitlinie tief verankert und „[…] bedeutet, bei allen gesellschaftlichen und politischen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern zu berücksichtigen“ (BMFSFJ 2014). Es „[…] verpflichtet die Politik, Entscheidungen so zu gestalten, dass sie zur Förderung einer tatsächlichen Gleichberechtigung der Geschlechter beitragen“ (BMFSFJ 2014). Die Novellierung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien im Jahr 2000 stellt mit § 2 GGO zudem „[….] alle Ressorts der Bundesregierung vor die Aufgabe, den Gender Mainstreaming-Ansatz bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesregierung zu berücksichtigen“ (BPB o.J.). Von der Moderatorin darauf angesprochen, diesen Vorwurf der Geisteskrankheit genauer zu erläutern, rudert Höcke zurück und versucht seine Aussage zu relativieren, indem er andeutet, dass auf Wahlkampfveranstaltungen polarisierender gesprochen würde. Er versucht abzulenken, indem er auf den demografischen Wandel zu sprechen kommt, wird abermals darauf angesprochen und bezeichnet es schließlich als Verwirrung, was ebenfalls als diffamierend für Vertreter_innen des Gender-Mainstreamings und die dahinter liegende Idee aufgefasst werden kann. Schließlich kann er seine Aussage inhaltlich jedoch nicht untermauern, sondern verweist immer wieder auf den demografischen Wandel und die Neutralität der Schulen, was wiederum den Schluss zulässt, dass Schulen seinem Verständnis nach nur dann neutral sind, wenn sie ein konservatives Bild von Familie vertreten. Dieses Bild konkretisiert er schließlich mit folgender Aussage:
„[…] Seit vierzig Jahren haben wir zu wenige Kinder in Deutschland […] und das hat auch was damit zu tun […], dass […] eine deutliche Minderheit jetzt auch versucht, […] mit einem Ansatz, der als Ideologie zu bezeichnen ist [gemeint ist Gender-Mainstreaming, Anm. S.G.], tatsächlich ins Bewusstsein der Menschen eindringen will und sogar über die Schulen […]“ (Das Erste 2015, ab Minute 46:50).
Gender-Mainstreaming und die Aufklärung sexueller Vielfalt werden somit als Ideologie bezeichnet, wobei Ideologie im allgemeinen Sprachverständnis häufig eine negative Konnotation trägt (vgl. Flubacher 2014: 64). Nicht zuletzt wird diesen Maßnahmen unterstellt, den demografischen Wandel, insbesondere die Geburtenrate, negativ zu beeinflussen. Es wird also ein fragwürdiger Zusammenhang zwischen der Aufklärung über sexuelle Vielfalt und dem Voranschreiten des demografischen Wandels hergestellt.
Sogar Mirko Welsch, Bundessprecher der Homosexuellen in der AfD, äußert sich verachtend zu den Bildungsplänen und Gender-Mainstreaming:
„Gender-Mainstream ist die Vergewaltigung der natürlichen Toleranz und wird von uns Bürgerlichen Homosexuellen zurecht abgelehnt. Frustrierte Emanzen und linksgrüne Protagonisten haben nicht nur zum Kampf gegen das männliche Geschlecht aufgerufen, sondern auch gegen die traditionelle Familie aufgerufen. […] Hierunter fällt auch die Einführung der ‚Lehrpläne zur sexuellen Vielfalt‘. Diese dient nicht uns Schwulen und Lesben. Was haben wir von Kursen zur Planung von Wohlfühlbordellen? Was haben wir von Massage-Seminaren oder von Sexspielzeug-Demonstrationen in Grundschulen? Solche Aktionen helfen nur einer Zielgruppe: Den Pädophilen in Deutschland! […] Die linksgrünen Parteien und Verbände, sowie Volker Beck und Konsorten, reihen sich damit eindeutig mit Vertretern des Vatikans und des Islamischen Staates in eine Reihe: Dort wird Kindesmissbrauch nicht bestraft. Wir als Bürgerliche Schwule und Lesben müssen daher gemeinsam einen Aufstand der Anständigen starten. Denn ich habe keine Lust für Gender-Mainstream noch für die linksgrünen Bildungspläne als konservativer Schwuler weder meinen Kopf noch meinen Arsch hin zuhalten“ (Welsch 2015).
Diese Aussage ist ein Beispiel für eine sehr direkte und offene Form von Hate Speech. Politische Vertreter_innen werden offen beleidigt und angegriffen. Aus strategischer Sicht ist es ein gewisser Schachzug, dass gerade ein offen bekennender Homosexueller, der eine gewisse parteiliche Stellung in der AfD genießt, genau das kritisiert, was dazu beitragen soll, die Benachteiligung sexueller Minderheiten zu verhindern. Indem er Gender-Mainstreaming als „Vergewaltigung der natürlichen Toleranz“ bezeichnet, übt er einen offenen Angriff gegen all jene aus, die sich für eine solche Maßnahme einsetzen. Er benennt zudem die Gruppen direkt, gegen die sich sein sprachlicher Angriff richtet: Feministinnen, Parteimitglieder des “linksgrünen” Parteienspektrums sowie Volker Beck. Erneut wird denjenigen Befürworter_innen von Gender-Mainstreaming und den neuen Bildungslehrplänen unterstellt, gegen die traditionelle Familie zu kämpfen. Darüber hinaus impliziert er auch, dass mit der Umsetzung der neuen Lehrpläne Kindesmissbrauch und Pädophile unterstützt würden, was eine folgenschwere Aussage ist, da er die Vertreter der Bildungspläne einer Straftat bezichtigt.
Rechtspopulistische Rhetorik und Hate Speech können miteinander einhergehen
Im Hinblick auf die untersuchten Aussagen zeigt sich schließlich, dass von mehreren AfD-Parteimitgliedern eine polarisierende Sprache benutzt wird, die stark emotionsgeladen ist, zum Teil auch hasserfüllt. Es handelt sich insofern um Hate Speech als dass bestimmte soziale Gruppen direkt und offen diffamiert sowie sprachlich angegriffen werden. Für das untersuchte Fallbeispiel der AfD lässt sich demnach ein gewisser Zusammenhang von rechtspopulistischer Rhetorik und Hate Speech erkennen, wobei einschränkend festgehalten werden muss, dass es sich um Aussagen einzelner Parteimitglieder und nicht um offizielle Parteiaussagen handelt.
Bezogen auf die parteiinterne Stellung dieser Personen kann jedoch wiederum davon ausgegangen werden, dass diesen Äußerungen ein gewisses Gewicht hinsichtlich der inhaltlichen Ausrichtung der AfD beigemessen werden kann, sodass sich daraus schließlich folgende Tendenzen ableiten lassen:
1. Zunächst einmal fällt auf, dass eine Vermischung der Themen stattfindet. Es ist von Bildungsplänen zum Thema „Sexuelle Vielfalt“ die Rede, gleichzeitig werden dabei familienpolitische Aspekte sowie Gender-Mainstreaming mit angesprochen. Eigentlich stellen diese Maßnahmen Konzepte dar, zwischen denen zu differenzieren ist. Natürlich gibt es gewisse Schnittmengen zwischen diesen Themen. Die AfD versucht jedoch z.B. einen kausalen Zusammenhang zwischen der Aufklärung über sexuelle Vielfalt sowie Maßnahmen zum Gender-Mainstreaming und dem Aussterben der klassischen Familie herzustellen.
2. Darüber hinaus wird deutlich, dass immer wieder die Unterscheidung in die förderungswürdige „normale“ Familie und die Außenseiterrolle einnehmenden „unnormalen“ Homosexuellen vorgenommen wird, wobei sexuelle Vielfalt natürlich auch mehr als Homosexualität beinhaltet.
3. Schließlich wird das Thema „Sexuelle Vielfalt“ häufig mit einem Angriff auf die klassische Familie gleichgesetzt. Ebenso wird Gender-Mainstreaming als Ideologie und als Angriff auf die klassische Familie verstanden. Es wird also regelrecht ein Kampf inszeniert, den es gegen die Vertreter_innen von sexueller Vielfalt und Gender-Mainstreaming auszufechten gilt. Dabei bedienen sich die AfD-Politiker_innen sprachlicher Tabubrüche („Gender-Mainstreaming als Geisteskrankheit“), Angriffen („Frustrierte Emanzen“) und v.a. Angstmache („Gender-Mainstreaming als Ideologie, welche versucht ins Bewusstsein der Menschen einzudringen“).
Ein Fallbeispiel reicht jedoch nicht aus, um daraus generalisierende Aussagen abzuleiten. Um verallgemeinernde Schlüsse ziehen zu können, wären weitere Untersuchungen anzustreben, die z.B. in europäisch vergleichender Perspektive mehrere rechtspopulistische Parteien zum Untersuchungsgegenstand erheben und sich bestimmter Methoden wie der Diskursanalyse bedienen. Erst so können gesicherte Ergebnisse hinsichtlich der Frage, inwiefern Hate Speech ein agitatorisches Mittel rechtspopulistischer Parteien darstellt, gewonnen werden.
Über die Autorin:
Svea Gockel, 28, studiert Soziologie (M.A.) an der Universität Kassel. Ihre wissenschaftlichen Interessengebiete sind soziologische und politische Theorien, Arbeitssoziologie, Familiensoziologie und -politik, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Geschlechtersoziologie und -politik.
Literatur
Alternative für Deutschland (AfD) (2013): Programmatik & Leitlinien; http://www.alternativefuer.de/programm-hintergrund/programmatik/ (23.09.2015).
Alternative für Deutschland (AfD) (o.J.): Bildung und Gleichstellung; http://www.alternativefuer.de/programm-hintergrund/fragen-und-antworten/bildung-und-gleichstellung/ (23.09.2015).
Arendt, Hannah (1960): Vita Activa oder vom tätigen Leben. München: Piper.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2014): Strategie “Gender Mainstreaming”; http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=192702.html (23.09.2015).
Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) (o.J.): Dossier Gender Mainstreaming; http://www.bpb.de/gesellschaft/gender/gender-mainstreaming/ (23.09.2015).
Bündnis 90 DIE GRÜNEN/SPD (2011): Der Wechsel beginnt. Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Baden-Württemberg; http://www.alternativefuer.de/programm-hintergrund/fragen-und-antworten/bildung-und-gleichstellung/ (23.09.2015).
Das Erste (2015): Menschen bei Maischberger. Video: Sexuelle Vielfalt: Mann, Frau, egal?; http://www.daserste.de/unterhaltung/talk/menschen-bei-maischberger/videos/sexuelle-vielfalt-mann-frau-egal-100.html (23.09.2015).
Decker, Frank/Lewandowsky, Marcel (2009): Populismus. Erscheinungsformen, Entstehungshintergründe und Folgen eines politischen Phänomens; http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/41192/was-ist-rechtspopulismus (23.09.2015).
Decker, Frank (2006): Die populistische Herausforderung, in: Frank Decker (Hrsg.), Populismus. Gefahr für die Demokratie oder nützliches Korrektiv?. Wiesbaden: VS,S. 9-32.
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Europarat (2013): EMPFEHLUNG NR. R (97) 20; http://www.egmr.org/minkom/ch/rec1997-20.pdf (23.09.2015).
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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Sarah Kaschuba (6. März 2017). Hate Speech und Rechtspopulismus: Eine kurze Analyse am Beispiel der AfD | Blogreihe Populismus #10. soziologieblog. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/uijw
Auch wenn der Ausgangspunkt meines Kommentars der Unmut über einen anderen Kommentar war, soll nicht verschwiegen werden, dass der Text von Frau Gockel sehr gelungen ist.
Es mag nicht soziologisch klingen, aber mir wird schlecht bei dem Kommentar von Gassreh und den angeführten Quellen. Die von der Kommentor*in zitierte „Vergewaltigung der menschlichen Identität. Über die Irrtümer der Gender-Ideologie“ entmenschlicht eine Vielzahl von Lebensentwürfen, die der Kommentator*in angeblich egal ist und verharmlost zu dem Vergewaltigungen.
Hier geht es nicht um „Kinder“, sondern hinter Biologismen versteckt sich Homophobie und die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften wird rationalisiert. Es werden damit Feindbilder und Außenseiter konstruiert, ganz gemäß dem Artikel.
Einige fragwürdige Hirnphysiologen konstruieren entlang der westlichen, bürgerlichen Kernfamilie ihre eigenen Normvorstellungen. Die menschliche Familie ist keine natürliche Gegebenheit, sondern eine soziale Kategorie. „Stressverarbeitung, Bindungsfähigkeit und emotionale Zwischenmenschlichkeit“ sind hochkomplexe soziale Tatsachen, man könnte sagen Teilbereiche der Subjektivität, die sie nicht monokausal auf gleichgeschlechtliche Eltern zurückführen können. Ich möchte gar nicht davon anfangen, wie selbstüberschätzend der Spiegelneuronen-Diskurs war und ist, in seiner Anmaßung die Wurzeln menschlichen Zusammenlebens zu erklären.
Der ernsthafte Vorwurf gleichgeschlechtliche Eltern übten einen „Freiheitsentzug“ auf das Kind aus kann doch nur ein schlechter Witz sein. Wie sollte denn die Situation eintreten, dass ein Kind in seinem Leben nur von einer Genderkategorie erzogen wird?
Das die AfD ein Grundsatzprogramm hat, sollte sich auch bis zu Studenten rumgesprochen haben.
Sehr geehrte Frau Gockel! Ich beachte sie schon seit einiger Zeit und freue mich, dass junge fortschrittliche Wiisentschaftlerin sozusagen “nachwachsen”. Ich möchte Ihnen Mut machen – weiter so! Ihre Texte sind stets fundiert und wissentschaftlich erarbeitet. Lassen sie sich nicht von der Wissenschaft der “Pfeffersäcke” sozusagen “kaufen”. Unabhängige Köpfe braucht das land! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine streitbare Zukunft. Mit freundlichen Grüßen W.S.
Es geht in erster Linie nicht um Abwertung unterschiedlicher sexueller Lebensformen, sondern um das Wohl der Kinder.
Denn im Gegensatz zu einem Kind in einer Vater-Mutter-Gruppierung, erleidet das in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung heranwachsende Kind eine gewisse Deprivationssituation, da ihm der enge Kontakt mit der Gegengeschlechtlichkeit verwehrt bleibt und somit eine Art Freiheitsentzug vorliegt.
Hirnphysiologische Gegebenheiten weisen auf die Bedeutung gegengeschlechtlicher Erziehung und damit auf die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit gegengeschlechtlicher Spiegelung für spätere Stressverarbeitung, Bindungsfähigkeit und emotionale Zwischenmenschlichkeit hin.
Eine wesentliche neurophysiologische Basis für dieses wichtige Verhalten stellen die so genannten Spiegelneuronen dar, welche zur Grundausstattung des Gehirns gehören. Sie geben bereits dem Säugling die Fähigkeit mit einem Gegenüber Spiegelungen vorzunehmen und entsprechen so dem emotionalen Grundbedürfnis des Neugeborenen. Man geht davon aus, dass diese Spiegelneurone zwischen dem 3. und 4. Lebensjahr voll entwickelt sind. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Fähigkeit zu spiegeln optimal und intensiv im familiären Bezugskreis (Mutter oder Vater) genutzt wird. Wie bei allen Nervenzellen im Entwicklungsstadium gegeben, gehen auch die Spiegelneuronen bei mangelnder Anregung zu Grunde (“Use it or lose it”).
[siehe Kapitel „Kinder – Die Gefährdung ihrer normalen (Gehirn-) Entwicklung durch Gender Mainstreaming“ im Buch: „Vergewaltigung der menschlichen Identität. Über die Irrtümer der Gender-Ideologie, 6. Auflage, Verlag Logos Editions, Ansbach, 2015: ISBN 978-3-9814303-9-4]