Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Das Selbstverständnis der Bewegungsforschung im Dilemma zwischen Selbst- und Fremdbestimmung. Versuch einer Weiterführung der Debatte

– von Armin Scholl

Im Juni-Doppelheft des Forschungsjournals Soziale Bewegungen verfassten Simon Teune und Peter Ullrich in der neu eingerichteten IPB-Rubrik einen (selbst-)kritischen Beitrag zum politischen Auftrag von Bewegungsforschung. Im Prinzip geht es darum, dass die sozialwissenschaftliche Forschung über soziale Bewegungen in mehreren Hinsichten politisch ist und dass ihre unvermeidliche Politisierung der (Selbst-)Reflexion bedarf. Die beiden Autoren, Mitglieder des Instituts für Protest- und Bewegungsforschung (IPB), beschäftigen sich in ihrem Artikel auch mit dem Göttinger Institut für Demokratieforschung. An diesem Beispiel erläutern sie die Anfälligkeit für politische Auftragsforschung und die wissenschaftlichen wie politischen Konsequenzen, die sich daraus ergeben.

„Entdeckungs-, Begründungs- und Verwertungszusammenhang des Forschungsprozesses sind von Politisierung betroffen

Wenn man den Forschungsprozess, wie in Lehrbüchern üblich, in Entdeckungs-, Begründungs- und Verwertungszusammenhang unterteilt, kann man feststellen, dass alle drei Bereiche von der Politisierung betroffen sind: Im Entdeckungszusammenhang bestimmen politische Einflüsse die Fragestellungen, mit denen sich Forschung beschäftigt. Wenn der Staat Geld für Bewegungsforschung einsetzt, nimmt er selbst sehr oft eine sicherheitspolitische Perspektive ein und fördert die Forschung insbesondere unter diesem Aspekt. Im Begründungszusammenhang, in dem die Wissenschaft Theorien und Methoden einsetzt, führt dies zu zwei Konsequenzen: Theoretisch dominiert die Extremismusthese (das „Extremismusparadigma“), die auch vom Verfassungsschutz vertreten und die in dessen Beobachtung von sozialen Bewegungen oder Gruppierungen praktiziert wird. Diese besagt, dass die demokratische Mitte durch linke wie rechte Extremisten gleichermaßen gefährdet wird. Unter diesem sicherheitspolitischen Aspekt ist kein Platz mehr für eine Differenzierung zwischen rechts und links oder innerhalb dieser Spektren, und außerdem wird die politische Mitte als Garant für Demokratie sozusagen unhinterfragt gesetzt. Dies ist (nicht nur) in der Bewegungsforschung vielfach kritisiert worden. Auch methodisch erzeugt die staatliche Zielsetzung Probleme, weil sich die Aktivist*innen und Gruppen in den sozialen Bewegungen ungern von Forschungseinrichtungen untersuchen lassen, denen sie staatlich gelenkte Interessen unterstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Lenkung tatsächlich erfolgt oder zu Unrecht vermutet wird. Schließlich werden die Ergebnisse im Verwendungszusammenhang zu politischen (staatlichen) Zwecken benutzt, können also strategisch gegen die beforschten Aktivist*innen und Gruppen eingesetzt werden.

„Bewegungsforschung hat häufig selbst politische Interessen

Teune und Ullrich fordern nun eine Reflexion über die Eigenpositionierung der Bewegungsforschung. Dies tun sie vor dem Hintergrund, dass dieser Zweig der Forschung selbst politische Interessen hat, etwa die Aufklärung über Beweggründe oder Praktiken sozialer Bewegungen bis hin zur sympathisierenden Unterstützung für soziale Bewegungen. Durch einen solchen Metadiskurs sollen Frontstellung zwischen forschenden Gruppen und Instituten vermieden werden.

Diese von mir als sachlich vorgetragen wahrgenommene Eröffnung einer Selbstverständnisdebatte wird von Florian Finkbeiner und Julian Schenke (und weiterer Mitarbeiter*innen), Mitglieder des Göttinger Instituts für Demokratieforschung, im Folgeheft des Forschungsjournals Soziale Bewegungen aufgenommen. Sie unterstellen Teune und Ullrich Denunziation statt Dialog(-bereitschaft) sowie einen Duktus der analytischen Entlarvung und moralischen Empörung. Grund für die gereizte Reaktion ist, dass sich die Göttinger Forscher durch den Artikel von Teune und Ullrich in ihrem Gesamtverständnis angegriffen fühlen.

In der Tat argumentieren sie selbst mit einem anderen Wissenschaftsverständnis als die Berliner IPB-Mitglieder: Das Göttinger Institut forscht über soziale Bewegungen nicht aus der Nähe zu diesen, sondern um sie in einen funktionalen Zusammenhang von Demokratieforschung zu stellen. Aus dieser Zielsetzung ergibt sich eine größere Distanz zum Forschungsgegenstand als für Protestforschung im engeren Sinn. Zudem bestehen die Verfasser darauf, dass das Göttinger Institut Grundlagenforschung betreibt, also nicht nur keinem spezifischen politischen Auftrag nachkommt, sondern auch durch die finanzierenden Institutionen vertraglich garantierte Forschungsfreiheit genießt. Die Unabhängigkeit eines Forschungsinstituts zeige sich am besten, wenn es „zwischen den Stühlen sitzt“, also weder vom Staat noch von den sozialen Bewegungen vereinnahmt wird (werden kann). Am Beispiel des Extremismuskonzepts erläutern sie, dass dieses nicht nur eine politische, sondern eben auch eine theoretische Bedeutung habe. Deshalb müsse es unvoreingenommen, also unabhängig von seiner politischen Einbettung, empirisch überprüft werden.

In einer Art Vorwärtsverteidigung gegen die (vermeintlichen?) Vorwürfe seitens der IPB-Forscher Teune und Ullrich wehren sie sich gegen eine „gegenstandsunabhängige Gesinnungserklärung“ (zugunsten linker, progressiver sozialer Bewegungen), weil diese den unvoreingenommenen Blick auf den Forschungsgegenstand verstellt. Die explizite politische Positionierung des IPB würde sich methodisch nachteilig auswirken, wenn etwa Pegida-Anhänger sich nicht von einem linken Institut beforschen lassen wollen. Weiterhin werfen sie dem IPB vor, sich ebenfalls von staatlichen Geldern unterstützen zu lassen und ebenfalls gelegentlich mit staatlichen Institutionen zusammenzuarbeiten.

„Es scheint der alte soziologische Streit um die Werturteilsfreiheit durch.“

Wenn man den sprachlichen Pulverdampf ignoriert und den sachlichen Gehalt der Argumente sortiert, so fällt auf, dass sich die wissenschaftlichen Selbstverständnisse der Kontrahenten in der Tat unterscheiden, dies aber nicht so grundsätzlich, wie es von den Göttinger Forschern überspitzt wird. Indirekt scheint der alte soziologische Streit um die Werturteilsfreiheit durch. Während die Berliner einen engen Zusammenhang zwischen Entdeckungs-, Begründungs- und Verwertungszusammenhang wissenschaftlicher Forschung erkennen, bestehen die Göttinger auf einer strikten Trennung zwischen dem engeren Kern wissenschaftlicher Tätigkeit (Begründungszusammenhang) und dem politischen Rahmen (Entdeckungs- und Verwertungszusammenhang).

Allerdings ist festzustellen, dass die politische Positionierung nicht nur selbstbestimmt ist (durch die Institute), sondern auch fremdbestimmt (durch Staat, Bewegungen usw.) wird. Die methodischen Probleme, dass sich Pegida-Anhänger nicht gerne befragen lassen wollen, kann man nicht damit beheben, dass man sich für unabhängig erklärt, weil im Zweifelsfall Wissenschaft generell im Verdacht steht, zur gesellschaftlich-politischen Elite zu gehören. Das gilt auch für die Erforschung linker Aktivist*innen und Gruppierungen: Diese sind ebenfalls staatsskeptisch, sodass Forscher*innen nur den Zugang zum Feld bekommen, wenn sie eine Instrumentalisierung der Ergebnisse durch staatliche Stellen ausschließen können. Insofern wird jedes Institut, das Bewegungsforschung betreibt, kritisch beäugt. Teune und Ullrich argumentieren, dass Bewegungsforschung deshalb eine besondere Verantwortung für die Verwertung der Ergebnisse hat. Das Göttinger Gegenargument, Forschung müsse unabhängig und distanziert (zwischen den Stühlen platziert) sein, ignoriert, dass diese Zielsetzung nicht unbedingt aus der Außenperspektive geteilt wird. Wer staatliche Gelder erhält, gerät automatisch in Verdacht, auch für staatliche Sicherheitspolitik zu forschen. Solche externen Zuschreibungen gelten selbstverständlich auch für das IPB.

„Es geht nicht um Beschuldigungen bestimmter Institute, sondern um die Problematisierung des Zusammenhangs an sich.“

Und genau darauf zielt der Beitrag von Teune und Ullrich ab: Es geht nicht um Beschuldigungen bestimmter Institute (wie des Göttinger Instituts), sondern um die Problematisierung des Zusammenhangs an sich. Auch die Replik, dass die Eigenpositionierung des IPB als bewegungsnah (jedenfalls, wenn die betreffende Bewegung politisch progressiv ist) eine unbefangene und unvoreingenommene Forschung behindert, ist ein argumentativer Kurzschluss. So wie die Göttinger zurecht fordern, dass man politische Einflüsse auf die wissenschaftliche Arbeit nachweisen muss, statt nur den Verdacht zu formulieren und diesen damit schon für bestätigt zu halten, so gilt es auch umgekehrt nachzuweisen, dass das eigene Engagement der Forscher*innen eine Rolle für ihre Unbefangenheit gegenüber dem Forschungsgegenstand in der konkreten wissenschaftlichen Praxis spielt. Wer die IPB-Publikationen gelesen hat, wird sich mit diesem Nachweis schwertun.

„Neutral und distanziert nach allen Seiten gleichermaßen kann überhaupt keine Forschungseinrichtung sein, das ist noch nicht einmal die naturwissenschaftliche Klimaforschung.“

Und erneut gilt: Es ist nicht allein damit getan, die eigene Position zu begründen, sondern die externe Wahrnehmung ebenfalls mit einzubeziehen. Wenn Aktivist*innen eine Kooperation mit einem Forschungsinstitut verweigern, weil sie den Verdacht haben, ausgeforscht zu werden, ist das ernst zu nehmen und kann nicht mit dem Verweis auf die eigene Unabhängigkeit abgetan werden. Vonseiten des Forschungsinstituts kann in der Tat, wie Teune und Ullrich hervorheben, nur Transparenz und, so wäre zu ergänzen, langfristige Vertrauensarbeit geleistet werden. Vertrauensarbeit meint dabei nicht, sich an die zu erforschenden Aktivist*innen und Gruppierungen anzubiedern oder die Forschung in ihre Richtung bzw. zu ihren Gunsten auszurichten. Das sowieso schwer zugängliche Feld, insbesondere wenn es um extreme oder gar klandestine Gruppen geht, wird nicht zugänglicher, wenn man sich nur auf Unabhängigkeit beruft oder sie propagiert und damit die eigene Position schlicht gegenüber Kritik immunisiert. Man muss dann schon auch eine hinreichend große Distanz zu staatlichen Stellen, insbesondere zu den sicherheitspolitischen Instanzen, glaubwürdig machen können. Dominiert bereits im Vorfeld einer Untersuchung das Misstrauen innerhalb der sozialen Bewegungen gegenüber der Forschung, ist der Zugang zum Feld schon verschlossen, bevor überhaupt vertrauensbildende Maßnahmen ergriffen werden können. Dass das Göttinger Institut für Demokratieforschung hiervon besonders betroffen ist, hat mit seiner hervorgehobenen öffentlichen Position zu tun. Das ist eher ein Grund zur Selbstreflexion und Selbstkritik als zur Selbstgewissheit über die eigene Position. Neutral und distanziert nach allen Seiten gleichermaßen kann überhaupt keine Forschungseinrichtung sein, das ist noch nicht einmal die naturwissenschaftliche Klimaforschung.

Literatur

Teune, Simon / Ullrich, Peter (2018): Protestforschung mit politischem Auftrag? In: Forschungsjournal Soziale Bewegungen Jg. 31/1-2, S. 418–424 (https://protestinstitut.eu/zwischen-politischem-auftrag-und-politischer-positionierung/).

Finkbeiner, Florian / Schenke, Julian (2018): Der Aktivist als „besserer“ Forscher? Göttinger Antwort auf Berliner Kritik. In: Forschungsjournal Soziale Bewegungen Jg. 31/3, S. 93–97 (http://www.demokratie-goettingen.de/blog/debattiert/der-aktivist-als-besserer-forscher-goettinger-antwort-auf-berliner-kritik).

Armin Scholl ist Kommunikationswissenschaftler an der Universität Münster. Er beschäftigt sich in Forschung und Lehre mit Journalismus und mit Gegenöffentlichkeit und Alternativmedien. Als Mitglied des Instituts für Protest- und Bewegungsforschung engagiert er sich zudem im Arbeitskreis Medien, der zum Verhältnis von sozialen Bewegungen und Massenmedien arbeitet.



OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
kaschuba (7. Januar 2019). Das Selbstverständnis der Bewegungsforschung im Dilemma zwischen Selbst- und Fremdbestimmung. Versuch einer Weiterführung der Debatte. soziologieblog. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/uime


Das könnte dich auch interessieren …

2 Antworten

  1. 21. Januar 2019

    […] Selbst- und Fremdbestimmung. Versuch einer Weiterführung der Debatte’. Billet. soziologieblog (blog). Tratschin, Luca. 2018. ‘Protest in Bewegung! Rezension zu Daphi, Deitelhoff, Rucht, […]

  2. 8. April 2019

    […] folgende Replik Göttinger Autoren (Finkbeiner/Schenke 2018) und weiterführende Überlegungen von Scholl (2018) an Konturen gewonnen. Darauf einzugehen, würde den Rahmen unseres kleinen Beitrags […]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.