Niemand am Apparat: Zur Selbsterhaltung autopoietischer Systeme im Ausnahmezustand
von Hendrik Erz
Seit Jahrzehnten prägen Zombiefilme wie der Klassiker „28 days later“ oder „Resident Evil“ unsere Vorstellung vom Ende der Welt. Anlässlich des Endes des Maya-Kalenders 2012 kamen dann noch weitere Weltuntergangsszenarien wie Sturmfluten oder auch Meteoriten dazu. Nicht zu vergessen sind die zahlreichen Klimawandel-Apokalypsen der vergangenen Jahre. Und nun ist die Apokalypse da, doch anstelle unserer Zombie-Survival-Kits brauchen wir einen Einkaufswagen und quälen uns mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand sowie Hamster-Käufer*innen im Supermarkt. Statt einer Selbstschussanlage wird der Kühlschrank zum zentralen Ankerpunkt unserer täglichen Sorgen. Statt „Freedom!“ ist unser Schlachtruf „Es gibt wieder Klopapier!“. Die Deutschen, so zeigt sich, sind in ihrem Element: Denn sie sind die Helden der Fleischtheke und, wie sich herausgestellt hat, sehr reinlich mit ihrem Gesäß.
Was die Corona-Pandemie einmal mehr zeigt, ist, dass die Realität leider nur eine langweilige „Copycat“ der filmischen Vorlage ist. Die Apokalypse ist zwar da, aber das Zitat „Es ist einfacher, sich das Ende der Welt vorzustellen, als das Ende des Kapitalismus“ (Fisher 2013) bewahrheitet sich erneut. Zwar konnten wir uns alle dieses rein subjektiv wahrgenommene „Ende“ der Welt (beziehungsweise besser: „Ende der Normalität“, wie es landläufig zu vernehmen ist) genauso wenig vorstellen, wie ein Ende des Kapitalismus. Doch letzteres, so wird in den Reaktionen und Äußerungen von Staat und Wirtschaftseliten deutlich, ist weitaus katastrophaler.
Während zahlreiche Normen, die wir bislang für selbstverständlich hielten, auf einmal ins Wanken geraten, stimmen sich Staat wie Wirtschaft mit martialischen Aussagen auf eine Art „Krieg“ ein. Während sich die Bürger*innen der industrialisierten Welt auf unbestimmte Zeit von ihren Freiheitsrechten verabschieden sollen, verknöchern etablierte Hierarchien und Machtgeflechte in ungeahntem Maße, befeuert durch Ausnahmeregelungen, die Verfassungsrichter*innen und Staatsrechtler*innen sprichwörtlich die Ohren schlackern lassen (vgl. bspw. Volkmann 2020).
Ein akademischer „Apparat“?
Der Soziologe Max Weber hat schon vor fast 100 Jahren einen Begriff dafür entwickelt: jenen des Apparats (siehe Breuer 1988). Ein bürokratischer Apparat sei eine Institution, welche sich verselbstständigt habe und auch von den Menschen, die ihn betreiben, nicht mehr gesteuert werden könne — er steuert vielmehr die Menschen. Ein solcher „Apparat“ ist gewissermaßen ein autopoietisches System auf Crack (vgl. Luhmann 2012). Er hat interne Codes sowie Regeln und alles, was sich nicht mit diesen beschreiben lässt (z.B. Recht/Unrecht im Rechtssystem, wenn wir im Luhmann’schen Bilde bleiben wollen), wird abgelehnt, wenn es sich nicht intern wieder plausibilisieren lässt. Drei Beispiele dafür möchte ich paradigmatisch in diesem Beitrag herausgreifen und kommentieren: Wissenschaft, Staat und Wirtschaft.
Zunächst ist dort der offene Brief zu einem sogenannten „Null-Semester“ im Sommer 2020. Der Inhalt des Briefes ist enorm wichtig — nicht nur für den akademischen Mittelbau, sondern auch für Studierende, die derzeit in ihren Studierendenwohnheimen und bei ihren Familien im Ungewissen ausharren, wann ein reguläres Studium wieder möglich sein wird. So fordern die Initiatorinnen unter anderem, dass Prüfungsleistungen zwar abgehalten werden können, aber je nach Fall nicht in die Note einfließen sollen — zurecht, da angesichts tausender Toter täglich und horrender Nachrichten über die globale Pandemie an effektives Arbeiten kaum noch zu denken ist. Doch ein Blick auf die Unterschriftenliste verwundert: Es findet sich keine Fachschaft, kein AStA und kein Organ der Studierendenschaft auf der Liste von knapp 1.400 Erstunterzeichner*innen. Nahezu ausschließlich Doktor*innen und Professor*innen hatten unterzeichnet.
Interessierten sich Studierende denn nicht für Dinge, die sie selbst in hohem Maße betreffen? Mitnichten — denn interne Unterlagen zeigen, woher der Wind wehte: Studierende mitsamt ihren Vertretungsorganen wurden von der Erstunterzeichnung explizit ausgeschlossen. Doch warum war es nicht gewollt, dass Studierende ihre Unterstützung signalisierten? Zwei Möglichkeiten der Interpretation bieten sich hier an. Entweder war anzunehmen, dass die Stimmen von Studierenden die Schlagkraft des offenen Briefes an die Adressat*innen mindern würden — nämlich die Hochschulen selber, und in letzter Instanz die Länder. Oder aber, Studierende werden auch im Ausnahmezustand behandelt wie zu Normalzeiten: Als diejenigen, die auf der anderen Seite vom Pult sitzen und lernen. Dass sie eigentlich auf derselben Seite stehen, wie der Mittelbau? Unvorstellbar. In jedem Fall bleibt der Effekt derselbe: Einer von zwei Apparaten — das akademische System oder die Legislative — versucht, seine Strukturen auch in der Krise aufrecht zu erhalten. Jacques Rancière (1999) würde vermutlich toben.
L’état? C’est un Leviathan!
Dass „Apparate“ auch im Ausnahmezustand noch funktionieren, zeigt sich auch an den teils hanebüchenen Regeln, die Regierungen aufgrund der Corona-Pandemie erlassen haben. So gilt ein Abstandsgebot von anderthalb bis zwei Metern — allerdings je nach Auslegung. Dass wir aufgrund der hohen Infektionsrate Abstand halten sollten, ist mittlerweile (fast) allen klar. Doch um diesen Mindestabstand zu forcieren, haben die Souveräne noch weitere Beschränkungen erlassen: Neben verständlichen, wenn auch schmerzlichen Vorgaben wie der Schließung von Bars und Restaurants häufen sich in den vergangenen Wochen immer öfter auch unverständliche Nachrichten.
So wird der Polizei Bayern vorgeworfen, zu einer „Spaßpolizei“ zu werden, da sie Sonnenbaden aktiv unterbindet — selbst wenn man sich mutterseelenalleine mit einem Abstand von rund 50 Metern zur nächsten menschlichen Gestalt in die Büsche legt. Ähnliches hat in einer sinisteren Tonlage auch der Nachrichtensender Sky über die Briten berichtet, denen die Regierung vorwarf, sich nicht an das Abstandsgebot zu halten, obwohl sich in den gezeigten Bildern alle Personen an die geltenden Regelungen hielten. Die Konsequenz: Man könne der Bevölkerung auch generell verbieten, sich an der frischen Luft aufzuhalten. Hier wird klar, dass die Ziele mittlerweile sekundär sind, denn der Zweck, der im Ausnahmezustand alle Mittel heiligt, ist nicht mehr nur das Stoppen der Pandemie, sondern vielmehr die souveräne Willkür.
Der Souverän möchte endlich in der Praxis zeigen, dass er machen kann, was er will (vgl. Agamben 2014). Da müssen wir beinahe schon Viktor Orbán dankbar sein, der seine Machtansprüche nicht umständlich zu verschleiern versucht, sondern direkt die Abkürzung nimmt, und sich selbst fast unbegrenzte Macht verleiht. So wissen wir wenigstens, woran wir sind. Der Verfassungsblog liefert diesbezüglich seit Wochen exzellente Stücke über die grotesken und in vielerlei Hinsicht verfassungswidrigen Ausnahmebestimmungen. Denn genauso aufmerksam, wie wir derzeit den Virolog*innen zuhören sollten, müssen wir auch die Verfassungsgerichtsbarkeit wahren: Ohne die rechtlichen Checks können die legislativen und exekutiven Balances sehr schnell aus dem Gleichgewicht geraten. Fast schon wie eine Farce wirkt es da, dass der österreichische Kanzler Sebastian Kurz erst kürzlich um Verständnis bat, dass zahlreiche der derzeit getroffenen Regelungen verfassungswidrig seien — mit einer höchst eigenwilligen Begründung: So würden die meisten Regelungen nicht mehr gelten, wenn die Verfahren vor dem Verfassungsgericht begönnen (Tiroler Tageszeitung 2020). Übersetzt heißt dies: man ist froh, sich nicht mit verfassungsgebenden Prozessen auseinandersetzen zu müssen und kann sich diesen lästigen Umweg hier einmal sparen.
„There Is No Alternative“
Doch auch die Wirtschaft versucht, sich selbst vor der Abschaffung zu bewahren. Weltweit werden die Unzulänglichkeiten kapitalistischer Wirtschaftsmodelle durch die Corona-Pandemie gewaltsam ans Licht gezogen. Kaputtgesparte Gesundheitssysteme, fehlende Krankenversicherungen und astronomische Preise für essentielle Güter dank Knappheit zeigen, dass die Gesundheit kein Bereich ist, in welchem die Regeln der freien Marktwirtschaft gelten. Und doch sprach sich erst an Ostern, als diese Unzulänglichkeiten längst offen diskutiert worden waren, die Leopoldina noch in einer Stellungnahme dafür aus, wieder zu einer Vor-Krisen-Wirtschaft zurückzukehren (vgl. Brockmann et al. 2020). In den USA wiederum warnen vor allem wirtschaftsnahe Konservative davor, zu viel Sozialstaat einzuführen, da dieser sich nach der Krise nicht wieder zurückfahren ließe (vgl. Continetti 2020).
Besonders die Stellungnahme der Leopoldina zeigt, dass es sich hierbei um den Versuch wirtschaftsliberaler Denker*innen handelt, die neoliberale Ausformung des Kapitalismus weiterhin als alternativlos zu handeln. So wird unter anderem gefordert, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu „überdenken“ und statt staatlicher Sanktionen auf individuelle Verantwortlichkeiten zu setzen (vgl. Brockmann et al. 2020: 7) — der homo oeconomicus in seiner paradigmatischen Form. Auch wird gefordert, man müsse die Zahl der Infektionen, Tode und Genesungen durch statistische Hochrechnungen abmildern, da sonst die „subjektiv erlebte Bedrohung“ steige (ebd.). Mit anderen Worten: die Krisenkommunikation sollte weit milder verlaufen, als bislang — etwas, vor dem Virolog*innen seit Wochen warnen. Abgesehen davon liest sich das ganze Dokument als der Versuch, die diskursive Grundlage zu bilden, um wieder zum Vorkrisenstatus zu gelangen: Weiter so, wie bisher.
Alles in allem zeigt sich durch die Corona-Pandemie sehr gut, wo sich überall Apparate herausgebildet haben, die nunmehr versuchen, möglichst unverändert durch die Krise zu gelangen. Während sich die Bevölkerung also möglichst schnell und gut auf das „neue Normal“ einstellt, wie auch die mittlerweile wieder zurückgehenden Klopapierkäufe zeigen, setzen größere systemische Zusammenhänge wie Wissenschaft, Staat und Wirtschaft alles daran, möglichst ohne jegliche langfristige Änderung durch die Krise zu kommen, um 2021 dann wieder in Richtung dessen zu gehen, was wir vor der Krise kannten: Unterversicherte US-Amerikaner, schlecht bezahlte deutsche Pflegekräfte und heruntergewirtschaftete italienische Krankenhäuser.
Literatur
- Agamben, Giorgio (2014): Ausnahmezustand. Homo sacer, II.I. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
- Breuer, Stefan (1988): Max Webers Herrschaftssoziologie. In: Zeitschrift für Soziologie Jg. 17/5, S. 315–27.
- Brockmann, Dirk/Dreier, Horst/Feld, Lars/Fiedler, Klaus/Friedrich, Bärbel/Fuest, Clemens/Gumbsch, Peter/Hasselhorn, Marcus/Haug, Gerald/Kocka, Jürgen/Köller, Olaf/Krieg, Thomas/Kroemer, Heyo/Lengauer, Thomas/Margraf, Jürgen/Markschies, Christoph/Marquardt, Wolfgang/Mayer, Karl Ulrich/Merkel, Reinhard/Mettenleiter, Thomas/Nassehi, Armin/Prenzel, Manfred/Renn, Jürgen/Rösler, Frank7Schlögl, Robert/Wiesemann, Claudia (2020): Dritte Ad-hoc-Stellungnahme. Coronavirus-Pandemie — Die Krise nachhaltig überwinden. Online verfügbar unter https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2020_04_13_Coronavirus-Pandemie-Die_Krise_nachhaltig_%C3%BCberwinden_final.pdf (22.04.2020).
- Continetti, Matthew (2020): Conservatism in the Time of Coronavirus. In: National Review, 28.03.2020. Online verfügbar unter https://www.nationalreview.com/2020/03/coronavirus-conservatism-crisis-accelerates-generational-ideological-transition/ (22.04.2020).
- Fisher, Mark (2013): Kapitalistischer Realismus ohne Alternative? Hamburg: VSA.
- Luhmann, Niklas (2012): Soziale Systeme: Grundriss Einer Allgemeinen Theorie. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
- Rancière, Jacques (1999): Disagreement: Politics and Philosophy. Minneapolis: University of Minnesota Press.
- Tiroler Tageszeitung (2020): Opposition stößt sich an Kurz’ Aussagen zur Verfassungskonformität. In: Tiroler Tageszeitung, 14.04.2020. Online verfügbar unter https://www.tt.com/artikel/30728328/opposition-stoesst-sich-an-kurz-aussagen-zur-verfassungskonformitaet (22.04.2020).
- Volkmann, Uwe (2020): Der Ausnahmezustand. In: Verfassungsblog, 20.03.2020. Online verfügbar unter https://verfassungsblog.de/der-ausnahmezustand/ (22.04.2020).
Über den Autor
Hendrik Erz ist Wissenschaftler am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH), derzeit im DSF-Projekt “Algorithmen und Künstliche Intelligenz als Game Changer?” (Forschungsbereich Rüstungskontrolle und neue Technologien). Er hat an der Universität Bonn Geschichtswissenschaft und Politikwissenschaft (B.A.) sowie Soziologie (M.A.) studiert.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Die Redaktion (22. April 2020). Niemand am Apparat: Zur Selbsterhaltung autopoietischer Systeme im Ausnahmezustand. soziologieblog. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/uine