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Bildung und Gerechtigkeit in Österreich aus der Sicht der Österreichischen HochschülerInnenschaft – Von Sebastian Fürlinger

„Allgemeine Schulpflicht. Unentgeltlicher Unterricht.“ Die erste existiert in Deutschland, das zweite in der Schweiz [und] den Vereinigten Staaten für Volksschulen. Wenn in einigen Staaten der letzteren auch „höhere“ Unterrichtsanstalten „unentgeltlich“ sind, so heißt das faktisch nur, den höheren Klassen ihre Erziehungskosten aus dem allgemeinen Steuersäckel bestreiten. 

– Karl Marx, Kritik des Gothaer Programms, 1875 (Marx/Engels 1973: 30)

Wird in einer Diskussion die Frage nach Gerechtigkeit im Bildungssystem aufgebracht, kreist das anschließende Gespräch, zumindest seit 2001 – dem Jahr der Einführung von Studienbeiträgen in Österreich – sehr schnell um Studiengebühren. Und ebenso schnell erübrigt sich diese Diskussion auch wieder, denn die Argumente sind klar: Linke finden Studiengebühren sozial selektiv und ungerecht, während Konservative privaten Mitteln im Hochschulsystem hohe Bedeutung beimessen – die hohen Studierendenzahlen gefährden die Finanzierung von Universitäten. Manchmal wird dabei sogar Karl Marx zitiert – der Verzicht auf Studiengebühren wäre sozial ungerecht.

Die Frage von Bildung und Gerechtigkeit ist jedoch nicht in einer Diskussion pro und contra Studiengebühren abzuhandeln. Der Zugang zu Bildung beginnt nicht an der Universität und das größte Hindernis, an einer Hochschule zu studieren, stellen nicht Studiengebühren dar. Sie mögen schmerzlich sein, doch die wirklichen Barrieren werden in frühester Kindheit aufgebaut. Und an dieser Stelle muss auch die Diskussion ansetzen, ob Österreich über ein gerechtes oder ungerechtes Bildungssystem verfügt.

In Österreich wird die erste, mehr oder minder bewusste Entscheidung über den weiteren Bildungsverlauf bereits im Alter von etwa 10 Jahren, d.h. am Ende der Volksschulzeit getroffen. Zu diesem Zeitpunkt können sich Eltern für ihre Kinder zwischen Hauptschule, der Unterstufe der Allgemeinbildenden Höheren Schule (Gymnasium, kurz AHS) oder, seit 2008 als Schulversuch, der Gesamtschule entscheiden. Allen angeführten Schultypen gemein ist die Dauer von vier Jahren und die theoretische Umstiegsmöglichkeit nach Absolvierung in eine der höheren Schulen. Die Unterschiede offenbaren sich aber durch die üblichen Bildungskarrieren, die aus der Entscheidung für eine Schule resultieren. Im dritten, spätestens vierten Jahr der Grundschule fällt also bereits die grundlegende Entscheidung der Eltern, ihrem Kind den Weg an die Universität zu ebnen. Durch den Besuch eines Gymnasiums wird die statistische Chance auf Absolvierung einer Hochschule massiv erhöht, wie die 2010 veröffentlichte Studierenden-Sozialerhebung 2009 zeigt: 62 Prozent der Studierenden besuchten eine AHS.

Auf 500 Seiten versucht der Bericht zur sozialen Lage der Studierenden (Unger et al. 2010) des Instituts für höhere Studien in Wien Auskunft über ein möglichst breites Feld an Fragen zu der aktuellen (sozialen) Situation von Studierenden zu geben. In diesem Bericht kann, neben einer Vielzahl anderer Fakten, auch der typische Bildungsverlauf von Studierenden sowie der Einfluss des Bildungsgrads der Eltern auf die Entscheidung, ein Studium zu absolvieren, verfolgt werden. So haben laut der Erhebung 61,9% der 2009 in Bachelor- oder Diplomstudien inskribierten Studierenden in Österreich die AHS-Unterstufe und 44,4% die AHS-Oberstufe absolviert. Lediglich 35,5% besuchten eine Hauptschule. Von 25,1% aller Studierenden hat zumindest ein Elternteil einen Hochschulabschluss.

Wenn 62% der Studierenden eine AHS-Unterstufe absolviert haben, aber, laut Statistik Austria, im Schuljahr 2000/01 in Österreich 106 925 Schülerinnen und Schüler gerade die AHS-Unterstufe und 263 546 Schülerinnen und Schüler eine Hauptschule besuchten (Statistik Austria 2011), ist zwar auf den ersten Blick eine Schieflage erkennbar, in der Folge scheint diese Statistik allerdings durchaus gerechtfertigt. In Österreich ist eine „angemessene Differenzierung“ in der Sekundärstufe vorgesehen. Die „begabten“ Kinder dürfen ein Gymnasium besuchen, der Rest wird in die praxisorientierte Hauptschule überstellt und entscheidet sich anschließend entweder für eine Lehre oder eine Berufsbildende Höhere Schule.

Die Voraussetzung für den Besuch des Gymnasiums ist klar: Laut den Internetseiten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur darf im Abschlusszeugnis der Grundschule keine Note schlechter als „Gut“ sein. Sollte doch eine schlechtere Note dabei sein, kann die Grundschule eine Empfehlung für den Besuch eines Gymnasiums aussprechen oder aber die Eltern fordern eine Aufnahmeprüfung. (Vgl. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 2011) Insofern wird die Chance auf Einstieg und Absolvierung eines Gymnasiums nicht ausschließlich von den Fähigkeiten des Kindes, sondern ebenso vom familiären Background bestimmt. Volker Müller-Benedict kommt im Artikel „Wodurch kann die soziale Ungleichheit des Schulerfolgs am stärksten verringert werden?“ bereits in der Einleitung zum Schluss, dass „die soziale Ungleichheit des Schulerfolgs darin besteht, dass die Kinder der unteren sozialen Schichten weniger höhere Bildungsabschlüsse machen, als es ihrem Leistungspotenzial entspricht.“ (Müller-Benedict 2007: 615)

Wenn die Schlagworte Bildung und Gerechtigkeit diskutiert werden sollen, handelt es sich also wohl eher um ein Problem der Ungleichheit sozialer Schichten im Bildungssystem – und dieses zieht sich vom Kindergarten bis in die Universität. Das Wirken der Ungleichheit unterteilt Müller-Benedict in primäre und sekundäre Effekte auf den Schulerfolg und sie sind im Wesentlichen auf vier Punkte zurückzuführen: Zum einen bevorzugt das Schulsystem Kinder bestimmter sozialer Herkunft aufgrund von Kommunikationsform und Bildungsinhalte, zum anderen bestehen Unterschiede in der Bildungsaspiration unterschiedlicher Schichten, in denen sich Eltern mehr oder weniger für den Schulerfolg ihrer Kinder einsetzen. Zum Dritten verfügen höhere soziale Schichten über höheres ökonomisches Potenzial. Die Kosten, die durch Bildung verursacht werden, wiegen schwerer, je niedriger die Schicht ist, der das Kind angehört. Als vierten Punkt führt Müller-Benedict besonders familiäre Bemühungen an, die sich nicht unmittelbar auf die schulischen Leistungen selbst richten, sondern darauf, das Leistungspotenzial des eigenen Kindes erneut beurteilen zu lassen. Als Beispiele führt Müller-Benedict dazu Gespräche mit den Lehrern und Engagement für die Schule an oder aber auch die Entscheidung, die Bildungslaufbahn zu verändern oder zu beenden. (Ebd.: 616ff.)

Auf Österreich umgelegt würden die Ergebnisse von Müller-Benedict bedeuten, dass aufgrund der unterschiedlichen Startbedingungen durch das Elternhaus bereits bei der frühen Differenzierung in Gymnasium und Hauptschule Fehler bei der Einschätzung des Leistungspotenzials zu Ungunsten der Kinder geschehen, die, wie die Statistiken im Studierenden-Sozialbericht (Unger et al.: 2010) zeigen, den weiteren Bildungsverlauf und daher den Zugang zu späterer universitärer Bildung stark beeinflussen. Solange also keine absolut gerechte und objektive Differenzierung aufgrund des Leistungspotenzials von Zehnjährigen möglich ist, muss wohl angenommen werden, dass in Österreich zwar eine große Zustimmung zum aktuellen Schulsystem herrscht, dieses System aber Ungerechtigkeit erzeugt und ebenso unmittelbar wie unbemerkt auf die Lebensrealität der Betroffenen wirkt.

Und dann wären da noch die Studiengebühren. Ob man diese nun als „gerecht“ oder „ungerecht“ betrachtet, ist, denkt man an die hohe Selektion, der Schulkinder während ihrer Bildungslaufbahn ausgesetzt sind, eigentlich schon fast egal. Für die Interessenvertretung der Studierenden in Österreich, die HochschülerInnenschaft, bedeutet das aber auch, über den Tellerrand der Universität hinausblicken zu müssen. Es gilt, sich nicht nur für jene einzusetzen, die studieren möchten, aber aufgrund finanzieller Hürden scheitern, sondern sich des Mandats anzunehmen und durch politische Intervention auch für jene zukünftigen Studierenden einzutreten, die derzeit nicht studieren möchten, weil diese Perspektive durch das Schulsystem verwehrt bleibt. Nicht alle Menschen müssen studieren, aber jede/r Jugendliche in Österreich sollte sich der Frage stellen können, ob ein Studium ein Ziel darstellen kann oder ob ein anderer Ausbildungsweg eingeschlagen werden soll.

Literaturverzeichnis:

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (2011): Allgemeinbildende höhere Schulen. Online unter: http://www.bmukk.gv.at/schulen/bw/abs/ahs.xml (28.10.2011).

Marx, Karl (1973) [1962]: Kritik des Gothaer Programms. In: Marx, Karl/Engels, Friedrich: Werke. Band 19, 4. unverändert. Aufl.. Berlin: Karl Dietz Verlag, S. 13-32. Online unter: http://www.mlwerke.de/me/me19/me19_013.htm (22.03.2012)

Müller-Benedict, Volker (2007): Wodurch kann die soziale Ungleichheit des Schulerfolgs am stärksten verringert werden?. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie. Jg. 59, Heft 4, S. 615-639.

Statistik Austria (2011): Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Schulen 1923/24 bis 2009/10. Online unter: http://www.statistik.at/web_de/statistiken/bildung_und_kultur/formales_bildungswesen/schulen_schulbesuch/index.html (28.10.2011).

Unger, Martin/Grabher, Angelika et al. (2010): Studiensituation 2009. Zusatzbericht zur Studierenden-Sozialerhebung 2009. Wien: Equi – Institut für höhere Studien.

Unger, Martin/Zaussinger, Sarah et al. (2010): Studierenden-Sozialerhebung 2009. Bericht zur sozialen Lage der Studierenden. Wien: Equi – Institut für Höhere Studien. Online unter: http://www.sozialerhebung.at (22.03.2012).


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Die Redaktion (27. April 2012). Bildung und Gerechtigkeit in Österreich aus der Sicht der Österreichischen HochschülerInnenschaft – Von Sebastian Fürlinger. soziologieblog. Abgerufen am 8. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ui6r


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