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Call4Papers (DGS-Sektionen Rechts- und Religionssoziologie): „Recht und Religion in soziologischer Perspektive“ (bis 31.12.12)

Eine Gemeinsame Tagung der DGS-Sektionen Rechts- und Religionssoziologie am 06. und 07. Juni 2013 am Käte-Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“:

Recht und Religion gehören seit den Klassikern zum thematischen Kernbestand soziologischer Theoriebildung. In der Durkheimschen Traditionslinie standen Recht und Religion im Mittelpunkt der Analyse sozialer Bindungen und gesellschaftlicher Integration. In der Weberschen Traditionslinie sind Recht und Religion prominente Beispiele für Prozesse der Entstehung und Rationalisierung eigenlogischer Wertsphären und damit die Ausdifferenzierung autonomer Handlungsfelder. In beiden Traditionen gewinnen Recht und Religion zentrale Bedeutung für die Analyse moderner Gesellschaften. Trotz dieses Erbes galten Rechts- und Religionssoziologie in der Nachkriegszeit lange als eher marginale sog. spezielle Soziologien. Im deutschen Sprachraum hatte dies nicht zuletzt mit der institutionellen Verankerung beider Teildisziplinen außerhalb der akademischen Soziologie – nämlich innerhalb von (praktischer) Theologie und (angewandter) Rechtswissenschaft – zu tun. Seit etwa zwei Dekaden haben beide Forschungsfelder indessen eine Renaissance innerhalb der Sozial- und Kulturwissenschaften erfahren. Um diese institutionell wie intellektuell weitgehend unabhängigen Entwicklungen zusammenzuführen, planen die DGS-Sektionen Rechts- und Religionssoziologie erstmals eine gemeinsame Tagung.

Für die Intensivierung des Austauschs zwischen beiden Sektionen und Forschungsfeldern gibt es nicht nur gute theoretische Gründe, sondern auch vielfältige aktuelle Anlässe, nämlich gesellschaftliche Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Religion. Zu denken ist hier nicht nur an Rechtskonflikte um religiöse Differenz in westlichen Einwanderungsgesellschaften, sondern auch an die laufenden Verfassungsreformen in islamischen Kontexten, an Kontroversen um Religionsfreiheit in post-sozialistischen und sozialistischen Ländern und an interreligiöse Debatten um Geltung und Begründung der Menschenrechte. Die damit verbundenen soziologischen Fragen stoßen zunehmend auf rechts- wie religionssoziologisches Interesse. Das Ziel der Tagung ist es, laufende Forschungen an den Schnittstellen der beiden Teildisziplinen zu sondieren und miteinander ins Gespräch zu bringen.

Erbeten sind Beiträge, die sich theoriegeleitet, methodenbewusst und empirisch basiert mit einem der drei Fragekomplexe befassen, wobei diese von den Veranstaltern dezidiert weit gefasst und exemplarisch angeführt werden:

  1. Religiöse Prägungen moderner Rechtsordnungen: Zu den sozialen Kräften, die den normativen Gehalt und die institutionelle Gestalt moderner Rechtsordnungen ausmachen, gehört zweifelsohne die Religion. Um diese religiösen Prägungen nachzuvollziehen, bedarf es historisch-soziologischer Arbeiten, die etwa den Einfluss religiöser Glaubensinhalte und deren Trägergruppen auf die Entwicklung spezifischer Regelungsgegenstände und Regulationen staatlichen, aber auch internationalen Rechts erforschen. Ebenso von Interesse sind gegenwartsorientierte Forschungen, die den Einfluss religiöser Akteure auf legislative wie judikative Verfahren und deren Problematisierungen beleuchten. Relevant wären auch vergleichende Forschungen etwa zum strategischen Rechtsbezug religiöser Organisationen oder zum Einfluss religionsnaher Juristen auf die Rechtsentwicklung.
  1. Rechtliche Prägung moderner Religion: Wie eine wachsende Literatur zu Säkularität betont (Asad, Taylor), sind Religionen selbst seit jeher Gegenstand rechtlicher Normierungen. Damit ist nicht nur der durch Staat-Kirche-Beziehungen, Minderheitenschutz oder Religionsfreiheit aufgespannte normative Rahmen für das religiöse (Zusammen-)Leben angesprochen. Vielmehr beinhalten moderne Rechtsordnungen auch zahlreiche Kategorien, die Fremd- und auch Selbst-Definitionen von „Religion“, etwa bei der Regulation des Religionsunterrichts an Schulen, strukturieren. Die rechtlich-staatliche Prägung moderner Religion könnte dabei wiederum in vergleichender Perspektive untersucht werden: welche (auch ethischen) Entscheidungen werden hier durch das Recht als primär „religiös“ kategorisiert? Von besonderem Interesse sind hier auch ethnographisch basierte Studien zu religiösen Gemeinschaften im Zeichen der jeweils dominanten Rechtsdiskurse oder konversationsanalytische Studien zur gerichtlichen Aushandlung der Grenzen des „Religiösen“.
  1. Konkurrenz rechtlicher und religiöser Normativität: Dass Recht und Religion konkurrierende Normierungsformen des sozialen Leben sind, ist angesichts tiefgreifender Säkularisierung im europäischen Kontext zeitweise in Vergessenheit geraten. Einwanderungsbedingt kehrt die potenzielle Konkurrenz beider Ordnungen, die in der Sozialanthropologie oftmals als Rechtspluralismus thematisiert wurde, indessen zunehmend ins Bewusstsein zurück, wie Konflikte z.B. um die Anerkennung religiöser Autonomie in Bereichen des Personenstandrechts dokumentieren. Diese Konkurrenz tritt gegenwärtig auch als Kampf zwischen säkular-rechtlichen und religiösen Eliten in islamischen Gesellschaften (Ägypten, Indonesien, Iran) zutage. Gefragt wären in diesem Bereich mikrosoziologische Forschungen, die das jeweilige rechtliche und religiöse Normbewusstsein in der Bevölkerung bzw. bei den jeweiligen Konfliktparteien beschreiben. Gefragt wären sodann vergleichende Studien, die das jeweilige Konfliktgeschehen und seine Ergebnisse zu erklären versuchen.

Die Beiträge und die anschließenden Diskussionen auf der geplanten Tagung sollen helfen, die wechselseitige Durchdringung rechtlicher und religiöser Modi der Vergesellschaftung zu fassen und in ihrer strukturierenden Kraft zu bestimmen.

Beitragsvorschläge werden als elektronische Abstracts (doc, pdf) bis spätestens zum 31.12.2012 per e-mail an die beiden Organisatoren erbeten. Die Abstracts sollen nicht länger als 300 Wörter sein.

Organisation:

Dr. Thomas Scheffer, Humboldt-Universität zu Berlin, thomas.scheffer@sowi.hu-berlin.de

Prof. Dr. Matthias Koenig , Universität Göttingen & MPI zu Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften, mkoenig@uni-goettingen.de

Tagungsort:

Käte Hamburger Kolleg “Recht als Kultur”

Internationales Kolleg für Geisteswissenschaftliche Forschung

Centre for Advanced Study

Konrad-Zuse-Platz 1-3

53227 Bonn

http://www.recht-als-kultur.de


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Benjamin Köhler (19. Dezember 2012). Call4Papers (DGS-Sektionen Rechts- und Religionssoziologie): „Recht und Religion in soziologischer Perspektive“ (bis 31.12.12). soziologieblog. Abgerufen am 15. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ui8q


Benjamin Köhler

Benjamin Köhler ist Soziologe (B.A.) und Historiker (M.A.). Seine Schwerpunkte liegen in der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte sowie in der Wissens- und Kultursoziologie. Thematisch beschäftigte er sich bisher u.a. mit jüdischer Kulturgeschichte, Antisemitismus- und Gewaltforschung, Innovationen und sozialen Wandel.

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