Intersexualität und Normalität: Strukturen eines Verhältnisses am Beispiel des Deutschen Ethikrates – Von Markus Kluge
Seit der Antike werden intersexuelle Menschen und vor allem Kinder, die aufgrund ihrer körperlichen Merkmale nicht eindeutig als Frau oder Mann einzuordnen sind, operativen Eingriffen verschiedenster Art mit der Absicht, diese Kategorisierbarkeit herzustellen (vgl. Klöppel 2010 insbes. Teil I; Voß 2012: 29ff.). Bis heute wird Eltern, deren Kinder mit einem „uneindeutigen“ Geschlecht geboren werden, von Mediziner_innen zu einer operativen oder hormonellen Geschlechtsangleichung geraten, welche in den meisten Fällen dann auch durchgeführt wird (vgl. Zehnder 2010: 191ff.; Voß 2012: 42ff.). Daran wird deutlich, dass westliche Gesellschaften durch ein Ordnungsmuster der Zweigeschlechtlichkeit geprägt sind, welches verschiedene Praktiken hervorbringt, die fortwährend die Normalität konstruieren, eindeutig Mann oder Frau zu sein. Abweichende körperliche Entwicklungen oder Irritationen der Eindeutigkeit werden als Anormalitäten charakterisiert, die unter Umständen medizinisch behandelt werden müssen. (Vgl. zum Beispiel Gildemeister/Wetterer 1992; Wetterer 2004; Küppers 2012; ferner: Butler 1991)
„Intersexualität ist keine Krankheit“!?
Wie ein Weckruf erscheint die Überschrift einer Pressemitteilung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (kurz: Familienausschuss), die im Juli 2012 veröffentlicht wurde: „Intersexualität ist keine Krankheit“ (Deutscher Bundestag am 25.06.2012) hieß es nachdem auf Grundlage der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zum Thema Intersexualität mit Vertreter_innen ebenjenen Rates sowie von Intersex-Selbsthilfevereinen im Familienausschuss debattiert wurde. Vor dem historischen Hintergrund erscheint diese Verlautbarung als eine eindeutige Negation der bisherigen geschlechtsangleichenden Praktiken. Dies wird bereits in den ersten Ausführungen der Pressemitteilung erkennbar: „Operationen zur Geschlechtsfestlegung bei intersexuellen Kindern stellen einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit dar und sollen zukünftig unterbunden werden“ (ebd.). Bricht an dieser Stelle die zweigeschlechtliche Ordnung zugunsten einer prinzipiellen Offenheit der individuellen geschlechtlichen Entwicklung auf? Oder anders gefragt: Wenn Intersexualität keine Krankheit ist und demnach keiner medizinischen Eingriffe bedarf, ist Intersexualität dann „normal“?
Normalismus und die Konstituierung von Normalität
Ausgehend von dieser Fragestellung soll im Folgenden die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates, welche die Basis des vom Familienausschuss proklamierten Perspektivenwechsels darstellt, mithilfe der Normalismus-Theorie nach Jürgen Link sowie unter Rückgriff auf die Qualitative Inhaltsanalyse (vgl. Mayring 2008) eingehender betrachtet werden. Links Ansatz stellt eine systematische Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Definition, Herstellung und Bedeutung von Normalität dar und kann damit einen analytischen Rahmen für die vorliegende Untersuchung bilden. Zuerst sollen dazu grundlegende strukturelle Aspekte dieser Theorie in den Blick genommen werden.
Link (1999) geht davon aus, dass „Normalität“ nicht von vornherein mit „Normativität“ gleichzusetzen ist. Vielmehr ist Normalität in modernen Gesellschaften als das Ergebnis von Diskursen und Dispositiven zu betrachten (vgl. ebd.: 15ff.). In semantischer und symbolischer Weise wird ein Normbereich konstituiert, in dem Erscheinungen als normal gelten. Diese Konstituierung vollzieht sich innerhalb von Normalfeldern: Durch die Homogenisierung und Kontinuierung sowie der gradualistischen Anordnung von Erscheinungen oder Merkmalen werden diese miteinander vergleichbar. Gleichzeitig müssen aber Grenzen zwischen Normalität und Anormalität gesetzt werden, um das Normalfeld im Gleichgewicht zu halten. Die Grenzziehung ist dabei historisch und kulturell höchst variabel. Darüber hinaus werden die Erscheinungen eines Normalfeldes meist verdatet, statistisch erhoben und grafisch dargestellt. (Vgl. ebd.: 75f. sowie S. 313ff.)
Den gesamten Komplex aus Diskursen, Dispositiven, der Konstitution von Normalfeldern sowie deren statistische Unterlegung bezeichnet Link als Normalismus. Es können zwei idealtypische Strategien des Normalismus unterschieden werden. Auf der einen Seite zeichnet sich der Protonormalismus durch harte und starre Grenzziehungen zwischen Normalität und Anormalität aus. Der Bereich der Normalität ist sehr klein und erinnert an Normativität. Wird bei einem Subjekt Anormalität festgestellt, erfolgen Eingriffe durch Institutionen. Demgegenüber ist der flexible Normalismus durch eine Strategie der maximalen Ausbreitung des Bereichs von Normalität gekennzeichnet: Fast alles ist normal. Dennoch operiert auch diese Strategie des Normalismus mit Grenzen zwischen Normalität und Anormalität. Allerdings sind diese verschwommen bis nahezu unsichtbar, weich und variabel. Daraus ergibt sich gleichzeitig die Möglichkeit, die Grenzen der Normalität verhandelbar zu machen. (Vgl. Link 1999: 75ff. sowie 2008)
Annäherungen: Normalistische Perspektiven auf den Ethikrat zu Intersexualität – erste Analyseergebnisse
Mithilfe der Kategorien „Normalitätscharakterisierung“, „Anormalitätscharakterisierung“ sowie „Eingreifen von Institutionen“ konnten im Sinne einer strukturierenden Inhaltsanalyse (vgl. ebd.: 92ff.) – genauer: einer inhaltlichen Strukturierung (vgl. ebd.: 98f.) – für die Fragestellung relevante und interpretierbare „Ankerbeispiele“ identifiziert werden. Nach dieser ersten Analyse wurde zusätzlich die Kategorie „Pathologisierungen“ in den vorhandenen Kategorienkatalog aufgenommen und die Stellungnahme erneut untersucht. Im Folgenden sollen die Ergebnisse und Interpretationen dieses methodischen Vorgehens vorgestellt werden.
Als erste These möchte ich formulieren, dass es sich bei der Stellungnahme des Ethikrates um den Versuch einer semantisch-symbolischen Re-Konstituierung des Normalfeldes Geschlecht handelt. Als einen Ausgangspunkt bestimmt das Gremium mit einem kritischen Blick die bisherige Ausgestaltung des Normalfeldes Geschlecht: „Das anatomische Erscheinungsbild eines Menschen ist typischerweise entweder eindeutig weiblich oder eindeutig männlich. […] Diese Stellungnahme befasst sich nur mit den selteneren Varianten des anatomischen Erscheinungsbildes, bei denen die Einordnung des Individuums zum männlichen oder weiblichen Geschlecht zweifelhaft ist, weil bei den inneren und äußeren Geschlechtsorganen bei einem Individuum sowohl typisch weibliche als auch typisch männliche Ausprägungen vorhanden sind.“ (Deutscher Ethikrat 2012: 24; Hervorhebung M. K.) „Normal“ ist, hinsichtlich körperlicher Ausprägungen zweifelsfrei Frau oder Mann zu sein. „Anormal“ ist dagegen eine diesbezügliche Uneindeutigkeit. Die protonormalistische Strategie ist an dieser Stelle unverkennbar, auch wenn man die unzähligen daraus resultierenden operativen Eingriffe an „Anormalen“ bedenkt.
Über die Kritik an diesem Protonormalismus hinaus argumentiert der Ethikrat flexibel-normalistisch, wie an zwei Punkten dargestellt werden soll. Auf der einen Seite wird die Bezeichnung „DSD“ für die betrachteten Fälle von Intersexualität gewählt. Es steht für „differences of sex development“ und soll die frühere Ausformulierung „disorders of sex development“ ablösen (vgl. ebd.: 12). Das Pathologische tritt damit gegenüber neutralen Unterschieden in den Hintergrund und DSD kann in den Normalbereich geschlechtlicher Entwicklung integriert werden. Die normative Unterlegung geht verloren, indem eine automatische Einstufung von DSD als „krankheitswertig“ (ebd.: 26) abgelehnt wird.
Auf der anderen Seite fallen die Empfehlungen des Ethikrates an die Bundesregierung in den Blick, welche ebenfalls als Grundlage für die Feststellung „Intersexualität ist keine Krankheit“ des Familienausschusses anzusehen sind. Neben der Forderung, die personenstandsrechtliche Kategorie „anderes“ (vgl. ebd.: 177f.) einzuführen, wird auf die medizinische Behandlung von Personen mit DSD eingegangen. Dahingehend werden sofortige operative Eingriffe nach der Geburt von intersexuellen Kinder zugunsten des Wartens auf deren eigene Entscheidung(-sfähigkeit) abgelehnt (vgl. ebd.: 174). Einschränkungen dieses Prinzips gelten jedoch für Fälle, in denen eine „konkrete schwerwiegende Gefahr für die physische Gesundheit oder das Leben der Betroffenen“ (ebd.: 174) besteht und damit ein umgehender Eingriff ohne deren eigene Entscheidung vorzunehmen ist. Mit diesen Forderungen wird die oben bereits angeführte Integration von Personen mit DSD in den Normalbereich der geschlechtlichen Entwicklung im Kontext eines Flexibilitätsnormalismus weiter vorangetrieben. Der normative Impetus einer sofortigen Geschlechtsangleichung nach der Diagnose DSD geht dabei verloren. Weiterhin zeigt sich in der Feststellung einer Gefahr für Gesundheit oder Leben eine weiche Grenze zwischen Normalität und Anormalität. Wo die Grenze gesetzt wird, liegt im Ermessen des behandelnden Arztes und wird damit variabel.
Revisionen
Obwohl sich anhand der Ausführungen der Versuch erkennen lässt, den Bereich der Normalität innerhalb des Normalfeldes Geschlecht möglichst weit auszubreiten, scheint eine sich damit begnügende Betrachtungsweise zu kurz zu greifen. Meine zweite These lautet daher, dass die flexibel-normalistischen Argumentationen des Ethikrates in Protonormalismen einer höheren Ebene eingebettet sind. Dies soll wiederum exemplarisch an den bereits gewählten Beispielen gezeigt werden.
Erstens trifft dies auf die Bezeichnung DSD für intersexuelle Menschen zu. Es ist anzumerken, dass – entgegen der erklärten Absicht mit der Ausformulierung „differences of sex development“ eine ausschließlich krankheitsbezogene Konnotation zu vermeiden – dennoch genau dies geschieht. So unterscheidet der Ethikrat als „[m]edizinisch relevante Formen von DSD“ (Deutscher Ethikrat 2012: 35) aufgrund:
- „von atypischer Ausprägung der Gonaden“ (ebd.: 37),
- einer Androgenunterfunktion (vgl. ebd.: 41f.)
- einer Androgenüberfunktion (vgl. ebd. 43ff.)
Die Semantiken – atypisch, Unter- und Überfunktion – zeigen dabei an, dass sich biologische Merkmale außerhalb eines Normalbereichs bewegen. Im Zuge dessen werden einzelne Syndrome und Symptome sehr genau charakterisiert, die mit diesen Abweichungen zusammenhängen und die Diagnose DSD nach sich ziehen (vgl. ebd.: 37ff.) sowie Anlass für entsprechende medizinische Behandlungen geben (vgl. ebd.: 55ff.). In der Kopplung mit seiner Ausformulierung wird DSD als Differenz von eindeutig weiblichen oder männlichen Körpermerkmalen zur diagnostizierten Anormalität.
Die flexibel-normalistische Integration von DSD in den Normalbereich geschlechtlicher Entwicklung scheint in diesem Sinne von einem Protonormalismus konterkariert zu werden. Zwischen dem Bereich der Normalität, innerhalb dessen sich die eindeutige Geschlechtszuweisung ansiedelt, und dem der von Syndromen und Symptomen charakterisierten Anormalität zieht die Diagnose eine harte und normative Grenze. Das Überschreiten der Grenzlinien in Richtung Anormalität hat zur Folge, dass Eingriffe von (medizinischen) Institutionen für notwendig erachtet werden.
Zweitens lassen sich auch im Kontext der Ablehnung operativer Eingriffe protonormalistische Tendenzen erkennen. Zwar wird eine sofortige Operation zum Zweck der Geschlechtszuordnung vom Ethikrat abgelehnt, doch ist zum einen mit Heinz-Jürgen Voß (2012: 6) darauf hinzuweisen, dass keine generelle Abkehr von chirurgischen Eingriffen proklamiert wird. Auch geraten hormonelle Therapien nicht in den Blickwinkel und werden somit vom Ethikrat nicht problematisiert. Zum anderen empfiehlt der Ethikrat in Fällen nicht völlig eindeutiger Geschlechtsmerkmale, dass nur „[i]m Zweifel […] die Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen abgewartet [wird]“ (Deutscher Ethikrat 2012: 174), sofern die „medizinischen, psychologischen und psychosozialen Vor- und Nachteile einer frühen Operation“ (ebd.) nicht eindeutig sind. Man kann dies als eine Normalisierung der operativen Geschlechtsvereindeutigung verstehen und damit der Anormalisierung dieser Formen von DSD.
In Fällen einer Geschlechtszuordnung wird die Entscheidung über einen operativen Eingriff aufgeschoben, bis die Kinder mit DSD alt genug sind, um selbst darüber zu entscheiden. Es wird somit davon ausgegangen, dass sich diese Personen letztendlich entscheiden können oder müssen. Der Anlass für eine Entscheidung – die Diagnose DSD als eine anormale geschlechtliche Entwicklung – bleibt also vorhanden, nur wird diese sowohl zeitlich als auch von Ärzt_Innen bzw. Sorgeberechtigten auf die betreffenden Personen selbst verschoben (vgl. ebd.: 173f.). Insofern die Entwicklungsfähigkeit bei den betreffenden Kindern gegeben ist und sich diese für oder gegen einen operativen Eingriff entscheiden, bedeutet dies jedoch nicht, dass diese Entscheidung unmittelbar umgesetzt wird. Vielmehr ist die Empfehlung des Ethikrates, ein Familiengericht zu Rate zu ziehen, „wenn die Wünsche oder Erklärungen des Kindes und der Sorgeberechtigten bei der Entscheidung über medizinische Maßnahmen […] einander widersprechen“ (ebd.: 175).
Man erkennt anhand dieser Ausführungen, dass die Präferenz auf Eingriffen zur Geschlechtsvereindeutigung bzw. -zuordnung liegt: Nur „[i]m Zweifel“ (ebd.: 174) wird die Einschätzung der Betroffenen und ihrer Sorgeberechtigten der ärztlichen vorgezogen. Noch einmal deutlich hervorgehoben wird dies auch durch die folgende Empfehlung: „Für die Entscheidung über die Unterlassung von Eingriffen sollten entsprechend hohe Anforderungen gelten.“ (Ebd.: 175; Hervorh. M. K.) Indem er nicht in dem Maße begründungsbedürftig ist wie seine Nicht-Durchführung, wird der operative Eingriff scheinbar normalisiert. Auch ist eine eventuelle eigene Entscheidung von Betreffenden prekär, denn sie muss von Kindern im Einklang mit ihren Sorgeberechtigten getroffen werden und die Entscheidungsfähigkeit muss abgewartet werden, wobei sich die Frage stellt, anhand welcher Kriterien diese Fähigkeit als geltend erachtet wird. Entscheidend ist dabei aber, dass das „Problem“ – die Diagnose uneindeutiger körperlicher Merkmale hinsichtlich der Geschlechtszuordnung –, auf dessen Grundlage man eine Entscheidung treffen muss, weiter besteht. DSD bleibt in diesem Sinne als Anormalität charakterisiert. Die protonormalistische Tendenz etabliert auch an dieser Stelle die Normalität, hinsichtlich der geschlechtlichen Entwicklung als eindeutig weiblich oder männlich charakterisierbar zu sein. Abweichungen werden zum Problem und bedürfen des Eingreifens von Institutionen.
Implikationen und Ausblick
Die vorangestellte Analyse sollte deutlich machen, dass die flexibel-normalistischen Argumentationen des Ethikrates sich innerhalb eines protonormalistischen Rahmens und dessen (engen) Grenzen bewegen. Ich möchte deshalb als dritte und abschließende These formulieren, dass Intersexualität bzw. DSD sowohl implizit als auch explizit in seiner vorrangigen Charakterisierung als Problem der körperlichen Erscheinung und Abweichung von einer „normalen“ geschlechtlichen Entwicklung im Bereich der Anormalität verhaftet bleibt. Das gesellschaftliche Ordnungsmuster der Zweigeschlechtlichkeit mit seiner normativen Normalitätskonstruktion bleibt damit bestehen – man könnte überspitzt formulieren: Es wird durch die Funktion als klarer Referenzrahmen sogar noch stärker verankert.
Die Stellungnahme des Ethikrates kann folglich nur als ein kleiner Schritt zur Annäherung von Intersexualität an die geschlechtliche Normalität angesehen werden, die die öffentlichkeitswirksame Verlautbarung „Intersexualität ist keine Krankheit!“ selbst nicht aufrechterhalten kann. Bisher bleibt offen, ob bzw. welche politischen Maßnahmen auf deren Grundlage erfolgen. Dennoch scheint ein Gewinn der Expertise zu sein, dem Thema Intersexualität verstärkt gesellschaftlich-politische Aufmerksamkeit verschafft zu haben.
Es konnte an dieser Stelle nur auf diejenigen (Einzel-)Aspekte eingegangen werden, die die Grundmuster einer normalitätsbezogenen Argumentation innerhalb der Stellungnahme des Ethikrates verdeutlichen. Es bleiben sehr viel mehr Fragen offen, als an dieser Stelle beantwortet werden konnten. Um einige zu nennen: Welche Rolle bzw. welcher Status wird den Subjekten zuerkannt? Sieht man mit Klöppel (2012: 33) die eindeutige Geschlechtsidentität im „Mittelpunkt der ärztlichen Sorge“ bei der Geburt eines intersexuellen Kindes: Welches Konzept von Geschlechtsidentität konstituiert dann der Ethikrat? Wie wird in einer kindheitssoziologischen Perspektive (vgl. z.B. Honig 1999) die generationale Ordnung innerhalb der Behandlung intersexueller Kinder aufrechterhalten? Dabei scheint es meiner Meinung nach sinnvoll zu sein, die Verhältniskonstitution zwischen Intersexualität und Normalität immer wieder in den Blick zu nehmen.
Literaturverzeichnis:
Butler, Judith (1991): Das Unbehagen der Geschlechter. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Deutscher Bundestag (25.06.2012): Experten: Intersexualität ist keine Krankheit. URL: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_06/2012_314/01.html (16.11.2012).
Deutscher Ethikrat (2012): Stellungnahme Intersexualität. URL: http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-intersexualitaet.pdf (16.11.2012).
Gildemeister, Regine/ Wetterer, Angelika (1992): Wie Geschlechter gemacht werden. Die soziale Konstruktion der Zweigeschlechtlichkeit und ihre Reifizierung in der Frauenforschung. In: Knapp, Gudrun-Axeli/ Wetterer, Angelika (Hrsg.): TraditionenBrüche. Entwicklungen feministischer Theorie. Freiburg i. Br.: Kore, S. 201-254.
Honig, Michael-Sebastian (1999): Entwurf einer Theorie der Kindheit. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Klöppel, Ulrike (2010): XXOXY ungelöst. Hermaphroditismus, Sex und Gender in der deutschen Medizin. Eine historische Studie zu Intersexualität. Bielefeld: Transcript.
Klöppel, Ulrike (2012): Medikalisierung „uneindeutigen“ Geschlechts. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Jg. 62, H. 20-21, S. 28-33.
Küppers, Caroline (2012): Soziologische Dimensionen von Geschlecht. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Jg. 62, H. 20-21, S. 3-8.
Link, Jürgen (1999): Versuch über den Normalismus. Wie Normalität produziert wird. 2. akt. und erw. Aufl., Opladen: Westdeutscher Verlag.
Link, Jürgen (2008): Zum diskursanalytischen Konzept des flexiblen Normalismus. Mit einem Blick auf die kindliche Entwicklung am Beispiel der Vorsorgeuntersuchungen. In: Kelle, Helga/ Tervooren, Anja (Hrsg.): Ganz normale Kinder. Heterogenität und Standardisierung kindlicher Entwicklung. Weinheim und München: Juventa, S. 59-72.
Mayring, Philipp (2010): Qualitative Inhaltsanalyse: Grundlagen und Techniken. 11. akt. und überarb. Aufl., Weinheim und Basel: Beltz.
Voß, Heinz-Jürgen (2012): Intersexualität – Intersex: Eine Intervention. Münster: Unrast.
Wetterer, Angelika (2004): Konstruktion von Geschlecht: Reproduktionsweisen der Zweigeschlechtlichkeit. In: Becker, Ruth et al. (Hrsg.): Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung: Theorie, Methoden, Empirie. Wiesbaden: VS, S. 121-131.
Zehnder, Kathrin (2010): Zwitter beim Namen nennen. Intersexualität zwischen Pathologie, Selbstbestimmung und leiblicher Erfahrung. Bielefeld: Transcript.
Zum Autor:
Markus Kluge, 24, studiert Erziehungswissenschaften (M.A.) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Zu seinen wissenschaftlichen Interessengebieten zählen: Gender Studies, Kindheitssoziologie, Theorien der Fremdheit, Governance-Theorien.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Benjamin Köhler (26. Juni 2013). Intersexualität und Normalität: Strukturen eines Verhältnisses am Beispiel des Deutschen Ethikrates – Von Markus Kluge. soziologieblog. Abgerufen am 15. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/uiar