(2) “Die Gewalt wird immer weiter aus dem täglichen Leben verdrängt” – Im Interview mit Dietrich Oberwittler
Anknüpfend an das Interview mit den Wissenschaftlern in unserer aktuellen Ausgabe „Kriminalität und soziale Normen” werden in einer Blogreihe in wöchentlichen Abständen weitere Kriminalsoziolog_innen auf gleiche Fragen zum Teil zu ähnlichen, zu einem größeren Teil aber auch zu sehr unterschiedlichen Antworten kommen und somit einen kleinen Einblick in den aktuellen kriminalsoziologischen Diskurs geben. Im 2. Teil hat das Wort Dr. Dietrich Oberwittler:
Soziologiemagazin: Wie entsteht Kriminalität? Was hat Kriminalität mit sozialer Normierung zu tun?
Oberwittler: Kriminalität ist, was durch strafrechtliche Normen verboten wurde und auf dieser Basis sanktioniert werden kann. Das lateinische Wort „crimen“ (dt.:Anklage, Vorwurf, Verbrechen) weist schon darauf hin. Insofern „entsteht“ Kriminalität also erst durch staatliche Normsetzungen. Akephale Gesellschaften, d.h. Gesellschaften ohne Staat und ohne staatliche Sozialkontrolle, kennen nach dieser Definition keine Kriminalität, allerdings gibt es dann andere Formen der Sanktionierung (bis hin zur Tötung von Abweichlern).
Diese grundlegende Erkenntnis diente dem so genannten „Definitionsansatz“ als Angelpunkt einer gesellschaftskritischen Kriminalitätstheorie. Dieser in der deutschen Kriminalsoziologie immer noch verbreitete Ansatz hat sich jedoch in eine fruchtlose Sackgasse manövriert, wenn er behauptet, dass eine Erforschung der Kriminalitätsursachen auf der Ebene des Täters und seiner Handlungen unmöglich sei, weil die Definition der kriminellen Handlung erst mit der sozialen Reaktion der Gesellschaft und der Strafjustiz beginne. Dies gilt vielleicht an den Rändern der Kriminalitätsdefinition, aber für den überwiegenden Teil der Kriminalität, dessen Definitionen letztlich wenig wandelbar und allgemein bekannt sind, ist dies eine ideologisch geprägte Annahme.
Daher befasst sich die Kriminologie als interdisziplinäres Forschungsgebiet immer noch mit der Frage nach den Ursachen krimineller Handlungen, und die Erklärungsansätze sind noch zahlreicher als die beteiligten Disziplinen.
Wie hat sich Kriminalität und Bestrafung gewandelt – wie kriminell sind wir heute, strafen wir anders?
Wie alles ist auch Kriminalität und Strafe einem sozialen Wandel unterworfen. Allerdings hat schon Durkheim bemerkt, dass es Kriminalität immer geben wird, da es auch Verstöße gegen Strafnormen immer geben wird. Eine kriminalitätsfreie Gesellschaft ist daher unvorstellbar.
Ebenso wäre es ein Fehler anzunehmen, dass je nach Interessenlage oder kultureller Rahmung alles oder nichts als kriminell definiert werden könnte. Viele historisch sehr stabile Strafrechtsnormen sollen die pro-sozialen Grundsätze der Fairness und Reziprozität schützen, die im menschlichen Sozialverhalten sehr tief angelegt sind und den Kitt von Gesellschaften bilden. In fast allen Gesellschaften und vielen historischen Epochen sind Handlungen kriminell, die andere oder die Allgemeinheit schädigen, indem sich jemand das Eigentum anderer gegen deren Willen aneignen will (durch Diebstahl, Raub, Betrug, Unterschlagung etc.). Ebenso weit verbreitet ist das Verbot von Handlungen, die andere gegen deren Willen durch physische Gewalt verletzen, töten oder deren Besitz beschädigen. Das Sexualstrafrecht (Homosexualität, Kindesmissbrauch) und das Betäubungsmittelgesetzes sind Beispiele dafür, wie sich dennoch Bewertungsmaßstäbe verändern.
Natürlich gibt es auch kurz- und langfristige Schwankungen in der Intensität von Kriminalität, zum Beispiel im Zusammenhang mit ökonomischen Krisen. Seit den 1990er Jahren nehmen viele Formen der Eigentumsdelinquenz ab, während Internetkriminalität eine Wachstumsbranche ist. Besonders bedeutsam ist der säkulare Trend abnehmender interpersoneller Gewalt, der seit dem Mittelalter bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts in allen westlichen Gesellschaften feststellbar ist. Die Gewalt wird immer weiter aus dem täglichen Leben verdrängt. Im internationalen Vergleich bestehen massive Unterschiede zwischen Deutschland, das eine der weltweit niedrigsten Gewaltraten (gemessen an der Zahl der Tötungsdelikte) hat, und lateinamerikanischen Ländern, deren Gewaltraten 50- bis 100-mal höher sind.
Die Behandlung von Straftätern hat sich historisch stark gewandelt. Die Abkehr von Folter, Hinrichtungen und körperlichen Strafen kann als eine zivilisatorische Errungenschaft der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen des 19. Jahrhunderts gelten, die diese grausamen Strafen durch das Gefängnis (und in einigen Ländern durch Deportationen) ersetzt haben. Inzwischen ist in einigen Ländern, vor allem in den USA, die Zahl der Gefängnisinsassen aufgrund von härteren Strafen und einer „neuen Straflust“ so stark explodiert, dass das Strafrechtssystem vor einer erneuten Krise steht. Zwar ist die wohlfahrtsstaatlich inspirierte und den Straftätern gegenüber relativ „freundliche“ Kriminalpolitik der 1960er und 1970er Jahre international unter Druck geraten, aber in Deutschland und den meisten anderen europäischen Staaten herrscht noch eine ziemlich große Kontinuität, da hier auch die öffentliche Meinung nicht nach härteren Strafen ruft. In Deutschland werden mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen gar nicht oder nur informell sanktioniert. Im Jugendstrafrecht liegt die so genannte Diversionsrate der informell Sanktionierten seit dem Ende der 1990er Jahre bei circa 70 Prozent, bei Ersttätern sogar bei 88 Prozent. Nur sehr wenige Straftäter müssen ins Gefängnis.
Was meint abweichendes Verhalten und inwiefern gefährdet es die soziale Ordnung?
Abweichendes Verhalten ist ein Oberbegriff für Verhaltensweisen, die in irgendeiner Form Verhaltenserwartungen widersprechen, also auch wenn jemand im Winter in Sandalen ohne Socken herumläuft. Es war wiederum Durkheim, der auf den „innovativen“ Charakter manches abweichenden Verhaltens hingewiesen hat. Gesellschaftlicher Wandel lebt davon, dass sich soziales Verhalten verändert.
Dennoch gibt es Formen abweichenden Verhaltens, die beinahe universell als störend und anti-sozial empfunden werden, da es auch Normen des sozialen Zusammenlebens gibt, die ebenfalls beinahe universell gelten. Dies sind allgemeine Normen fairen und reziproken Verhaltens (siehe oben). Die experimentelle Spieltheorie hat in den letzten Jahren viel zu dem Verständnis dieser Normen beigetragen. Unter anderem zeigt sich in den Laborversuchen, dass die Verletzung dieser prosozialen Verhaltensregeln bei den Mitmenschen ein Bedürfnis nach Bestrafung auslöst, und dass soziale Kooperationsbeziehungen beinahe zum Erliegen kommen, wenn abweichendes Verhalten nicht sanktioniert wird. Dies zeigt, dass soziale Ordnung ohne Verbotsnormen und deren Einforderung durch Sanktionen nicht funktionieren kann.
Mit welchen Methoden lässt sich abweichendes Verhalten untersuchen? Was wissen wir über das sogenannte Dunkelfeld?
Wie jede andere empirische Verhaltenswissenschaft auch ist die Kriminalsoziologie auf systematische Beobachtungen und qualitative und quantitative Datenerhebungen angewiesen. Im Gegensatz zu vielen anderen Themenbereichen zeichnet sich Kriminalität allerdings dadurch aus, dass sie eher im Verborgenen stattfindet, und ihr Bekanntwerden oft als heikel bewertet wird.
Die Daten der amtlich registrierten Kriminalität stellen eine wichtige Quelle dar, aber natürlich gilt hier die Einschränkung, dass die amtliche Registrierung ein sehr selektiver Prozess ist. Daher sind davon unabhängige Erhebungen für die Forschung sehr wichtig. Aus dem Wissen um die Selektivität offizieller Statistiken entwickelte sich seit den 1970er Jahren das Bemühen, systematische Erkenntnisse über das ‚Dunkelfeld‘ der Kriminalität zu gewinnen, also über die erheblich größere Menge aller potenziell strafbaren Handlungen unabhängig von ihrer Registrierung. Dunkelfeldbefragungen aus der Opfer- oder Täterperspektive mit Zufallsstichproben der Wohnbevölkerung können allerdings ebenfalls kein unverzerrtes Abbild der Kriminalitätswirklichkeit bieten. Denn auch sie stellen eine – wenn auch anders und viel breiter angelegte – Konstruktion der sozialen Realität dar, die den spezifischen subjektiven Perspektiven der beteiligten Akteure folgt und mit vielfältigen methodischen Problemen wie der schwierigeren Erreichbarkeit marginalisierter Bevölkerungsgruppen behaftet ist. Aus Dunkelfeldbefragungen bei Jugendlichen wissen wir, dass die Mehrheit der Befragten im Laufe ihrer Jugend mindestens einmal eine strafbare Handlung begeht. Aus wiederholten Befragungen wissen wir, dass die Gewalt unter Jugendlichen seit vielen Jahren rückläufig ist, während sie in der polizeilichen Kriminalstatistik weiter ansteigt – wahrscheinlich weil mehr Fälle angezeigt werden.
Kann abweichendes Verhalten auch konstitutiv für eine Gesellschaft sein?
Das hängt etwas davon ab, was man für konstitutiv hält. Manche Formen abweichenden Verhaltens sind die Vorboten einer „neuen Moral“ (Durkheim, siehe oben). Dies gilt zum Beispiel im Bereich des Sexualverhaltens im Laufe des 20. Jahrhunderts, oder für Textilproduzenten in der frühen Neuzeit, die die strengen Reglementierungen der Zünfte umgangen haben. In anderen Bereichen mag die Bewertung abweichenden Verhaltens weniger positiv ausfallen, und hoffentlich nicht zukunftsweisend sein. Aus Wikileaks wissen wir, dass westliche Diplomaten Russland unter Präsident Putin intern als einen „Mafia-Staat“ einstufen, in dem Korruption und Verbindungen zur organisierten Kriminalität als konstitutiv für den Charakter des Staates gelten.
Mit welchen Themen und Fragen beschäftigen Sie sich gerade im Rahmen der Kriminalsoziologie? Arbeiten Sie an einem konkreten Forschungsprojekt?
Als Mitarbeiter an einem der wenigen Forschungsinstitute in Deutschland, die der sozialwissenschaftlichen Erforschung von Kriminalität und seinen Wahrnehmungen und Reaktionsformen gewidmet sind, bin ich an mehreren empirischen Forschungsprojekten beteiligt. Eines untersucht auf der Basis von teilnehmenden Beobachtungen, Interviews und einer großen Schulbefragung, wie es um das Verhältnis zwischen Jugendlichen und der Polizei in Deutschland und Frankreich bestellt ist, und warum es so unterschiedliche Potenziale für kollektive Jugendgewalt in diesen beiden Ländern gibt. Die Schulbefragung enthält darüber hinaus Informationen über die Delinquenz der Jugendlichen im Dunkelfeld. Hier sollen Mehrebenenanalysen unter Einbeziehung von Strukturdaten der Stadtviertel, in denen die Jugendlichen wohnen, zeigen, welchen Einfluss die urbane Lebensumwelt auf das Verhalten von Jugendlichen hat. Ein anderes Projekt analysiert die Daten einer aktuellen bundesweit-repräsentativen Opferbefragung und widmet sich vor allem den Unsicherheitswahrnehmungen der Deutschen. Schließlich untersucht ein weiteres Projekt Tötungsdelikte in der Familie, bei denen sich der Täter direkt nach der Tat das Leben nimmt (so genannte Familientragödien).
Das Interview wurde geführt von Benjamin Köhler, Mitglied der Soziologiemagazin-Redaktion.
Dr. Dietrich Oberwittler ist seit 2008 Privatdozent an der Universität Freiburg und Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der Kriminalsoziologie, in der Jugendforschung, in der sozialökologischen Forschung und in den quantitativen Methoden.
Benjamin Köhler, B.A. in Soziologie, studiert Europäische Kulturgeschichte an der Europa-Universität Frankfurt/Oder und ist Stipendiat der Hans-Böckler-Stiftung. Seine Interessensschwerpunkte sind: Vergleichende Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Kultur- und Wissenssoziologie, Stadt- und Regionalentwicklung.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Benjamin Köhler (24. Oktober 2013). (2) “Die Gewalt wird immer weiter aus dem täglichen Leben verdrängt” – Im Interview mit Dietrich Oberwittler. soziologieblog. Abgerufen am 13. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/uibz