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(3) “Abweichung von Normen kann innovativ sein und letztlich auch konstitutiv für eine Gesellschaft” – Im Interview Dirk Baier

Anknüpfend an das Interview mit den Wissenschaftlern in unserer aktuellen Ausgabe „Kriminalität und soziale Normen” werden in einer Blogreihe in wöchentlichen Abständen weitere Kriminalsoziolog_innen auf gleiche Fragen zum Teil zu ähnlichen, zu einem größeren Teil aber auch zu sehr unterschiedlichen Antworten kommen und somit einen kleinen Einblick in den aktuellen kriminalsoziologischen Diskurs geben. Im 3. Teil hat das Wort Dr. Dirk Baier:

Soziologiemagazin: Wie entsteht Kriminalität? Was hat Kriminalität mit sozialer Normierung zu tun?

Baier: Unter Kriminalität werden all jene Verhaltensweisen verstanden, die Rechtsverletzungen darstellen, die also gegen Gesetze (Normen) verstoßen. Insofern gibt es keine Kriminalität ohne Gesetz und insofern hängt es davon ab, welche Normen in einer Gesellschaft fixiert sind. Gleichwohl ist Kriminalität nichts rein Willkürliches: Es gibt Verbrechensarten, die zu jeder Zeit in jeder Gesellschaft geächtet worden sind (sogenannte delicta male per se), so zum Beispiel der Mord oder der Diebstahl. Ein gesellschaftliches Zusammenleben ist ohne ein Minimum an Verhaltensregeln und damit Erwartungssicherheit nicht möglich, hierfür bedarf es kein explizites Gesetz. Für verschiedene andere Deliktsbereiche (delicta mere prohibita) gilt dagegen, dass sie aufgrund einer existierenden Norm verboten sind, obwohl möglicherweise kein gesellschaftlicher Konsens bzgl. der Verwerflichkeit des Handelns besteht. Solches Verhalten kann über kurz oder lang entkriminalisiert werden. In den 1960er Jahren wurde bspw. die Kuppelei als Straftatbestand abgeschafft, in Zukunft könnte dies den Besitz von Cannabis betreffen. Umgekehrt kann es auch passieren, dass zukünftig neue Straftatbestände definiert und damit Handeln kriminalisiert wird, bspw. in Bezug auf Aktivitäten im Internet.

Im Hinblick auf die Entstehung von Kriminalität gibt es zahlreiche Erklärungsansätze, die von makrosozialen Bedingungen (Anomie im Sinne Émile Durkheims) bis hin zu biologisch-genetischen Bedingungen reichen. Gerade im letztgenannten Bereich gibt es in jüngster Zeit verstärkt Forschungsanstrengungen, die sich unter anderem auf die Untersuchung von Genen konzentrieren, die die Produktion von Hormonen steuern. Als besonders erklärungskräftig haben sich allerdings sozialisationstheoretische Ansätze herausgestellt. Diese betrachten Bedingungen in unterschiedlichen Sozialisationsbereichen, die zur Folge haben, dass Individuen Normen in unzureichender Weise internalisieren und akzeptieren. Wichtige Sozialisationsbereiche sind insofern Elternhaus, Freundesgruppe, Medien und Schule bzw. Arbeitsumfeld. Wiederholt bestätigt wurde dabei unter anderem, dass Eltern, die ihre Kinder mit Gewalt erziehen, deren Risiko zu kriminellen Verhaltensweisen deutlich erhöhen, was auch damit in Zusammenhang steht, dass durch das Schlagen Veränderungen im Gehirn bewirkt werden (beispielsweise Schädigungen in Bereichen, die für die Empathieausbildung verantwortlich sind). Ebenfalls gut belegt ist, dass ein häufiger Konsum von Gewaltmedien die eigene Gewaltbereitschaft erhöht. Ein besonders starker Einfluss geht von der Integration in delinquente Freundesgruppen und Gangs aus. Personen, die in solchen sozialen Kreisen verkehren, neigen häufiger zu kriminellen Verhalten, was neben anderem damit zu begründen ist, dass sie in diesen Kreisen entsprechendes Verhalten schätzen lernen und zugleich ein informeller Druck besteht, sich kriminell zu verhalten.

Wie hat sich Kriminalität und Bestrafung gewandelt? Wie kriminell sind wir heute, strafen wir anders?

Bereits Émile Durkheim weist auf eine entscheidende Veränderung im Strafen im Übergang von vormodernen zu modernen Gesellschaften hin. Galt zunächst ein repressives Recht im Sinne der Maxime „Auge um Auge, Zahn um Zahn“, haben wir mittlerweile ein restitutives Recht, dessen zentrales Ziel darin liegt, den Zustand vor Begehen der Straftat so gut als möglich wieder herzustellen. Heute wird also das Begehen einer Körperverletzung nicht mehr mit Peitschenhieben bestraft, sondern nach sorgfältiger Abwägung aller Informationen zu Tat und Täter mit Haft-, Geldstrafe oder anderer Auflagen. Das Strafen hat heute mindestens folgende Anliegen: der Täter soll für die Strafe sühnen, die Allgemeinheit soll durch das Strafen abgeschreckt werden, der Täter soll die Möglichkeit der Resozialisierung erhalten. Auch wenn die Abschreckungswirkung kaum nachweisbar ist (für die Todesstrafe ist wiederholt belegt, dass sie gerade nicht abschreckend wirkt) und auch wenn die Resozialisierung nur bedingt gelingt (etwa zwei Drittel der zu Haftstrafen verurteilten Personen werden rückfällig), ist die Entwicklung des Strafens als gesellschaftlicher Fortschritt zu bewerten. Zukünftig wird es Aufgabe des Strafens sein, die Opferperspektive noch stärker in den Mittelpunkt zu rücken, damit das Anliegen, die Opfer materiell, physisch bzw. psychisch annähernd in den Zustand vor der Tat zurückzuversetzen, tatsächlich erreicht werden kann.

Was die Entwicklung der Kriminalität anbelangt, ist in langfristiger Perspektive von einem Rückgang auszugehen. Manuel Eisner hat bspw. die Entwicklung von Gewaltverbrechen seit dem 15. Jahrhundert analysiert. Ein Ergebnis ist, dass sich die Anzahl an Tötungsdelikten pro 100.000 Einwohnern um mehr als 95 Prozent reduziert hat. Seit den 1950er Jahren sind in Deutschland aber in nahezu allen Kriminalitätsbereichen Anstiege festzustellen, was zu der Vermutung Anlass gegeben hat, dass Individualisierungsprozesse zu einer Verringerung der Selbstkontrollfähigkeiten geführt haben. Die Erklärung für die Anstiege dürfte aber weniger in einer Umkehrung des Prozesses der Zivilisation (Norbert Elias) zu suchen sein, als vielmehr in einer gestiegenen Sensibilität für Kriminalität. Delikte gelangen verstärkt durch Anzeige oder polizeiliche Aktivitäten zur Kenntnis der Polizei und werden demensprechend in der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert. Alle Analysen der Entwicklungstrends von Kriminalität basieren aber auf dieser Statistik, die anfällig ist für Veränderungen wie im Bereich der Anzeigebereitschaft. Seit den 1990er Jahren sinken in verschiedenen Bereichen in der Kriminalstatistik die Deliktszahlen: So wurden im Jahr 1993 noch 666 vollendete Morde in Deutschland gezählt, 2012 waren es nur 255. Die Gesamtzahl an registrierten Straftaten ist in diesem Zeitraum von 6,8 auf 6,0 Millionen gefallen; Deutschland wird also immer sicherer.

Dies gilt auch für den Bereich der Jugendkriminalität, der häufig im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit steht. Bereits seit den 1990er Jahren fallen hier die Zahlen zu Eigentumsdelikten (insbesondere Diebstahl). Seit einigen Jahren ist auch ein deutlicher Rückgang der Zahlen zur Gewaltkriminalität festzustellen. Dass die Entwicklung in diesem Bereich der zu den Eigentumsdelikten hinterher hinkt, hat einzig damit zu tun, dass es über Jahre hinweg zu einem Anstieg der Anzeige jugendlicher Gewalttäter gekommen ist. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Schulen in vielen Bundesländern mittlerweile verpflichtet sind, Gewaltvorfälle der Polizei zu melden. Früher wurde in solchen Fällen auf die Einschaltung der Polizei verzichtet.

Was meint abweichendes Verhalten und inwiefern gefährdet es die soziale Ordnung?

Abweichendes Verhalten ist im Vergleich zum Begriff der Kriminalität der allgemeinere Begriff. Jede Form der Kriminalität ist abweichend, aber nicht jede Form der Abweichung ist kriminell. In Bezug auf verschiedene Bevölkerungsgruppen gelten Verhaltenserwartungen, die bei Nicht-Beachtung nicht mit gerichtlichen Strafen geahndet werden, sondern, sofern sie entdeckt werden, mit informellen Sanktionen. Schulschwänzen und Alkoholkonsum sind zwei Beispiele für abweichendes Verhalten im Kindes– und Jugendalter. Mobbing am Arbeitsplatz oder andere psychische bzw. verbale Gewalt sind auch im Erwachsenenalter relevante Abweichungsformen. Interessant ist, dass es bei diesen Formen nicht immer dieselben Gruppen sind wie bei der Kriminalität, die dieses Verhalten praktizieren. So sind Jungen und Männer kriminell deutlich auffälliger als Mädchen und Frauen. Im Bereich des Schulschwänzen oder des Mobbings finden sich dagegen keine Geschlechterunterschiede.

Weder abweichendes noch kriminelles Verhalten gefährdet per se die soziale Ordnung. Einmal mehr von Émile Durkheim stammt die Überlegung, dass Abweichung für eine Gesellschaft funktional ist, weil man sich im Umgang mit dem Täter die geltenden Normen bewusst macht, die Notwendigkeit der Existenz der Normen erkennt und darüber die Bindung an die Normen stärkt. Um Abweichung und Kriminalität gering zu halten, ist es grundsätzlich wichtig, dass die Personen, die dieses Verhalten zeigen, entdeckt und einer Sanktionierung unterzogen werden. Eine hohe Entdeckungswahrscheinlichkeit ist ein Grund, warum potenzielle Täter auf ihr Verhalten verzichten. Die Höhe der drohenden Sanktion ist dagegen weitestgehend irrelevant, weshalb die Diskussion über eine Anhebung der Länge von Haftstrafen am Kern des Problems vorbei geht.

 

Mit welchen Methoden lässt sich abweichendes Verhalten untersuchen? Was wissen wir über das sogenannte Dunkelfeld?

In der Kriminologie wird zwischen dem Hell- und dem Dunkelfeld der Kriminalität unterschieden. Das Hellfeld umfasst alle der Polizei bekannt gewordenen Straftaten, dass Dunkelfeld dementsprechend die nicht angezeigten oder anderweitig aufgedeckten Straftaten. Die Relation zwischen dem Hell- und dem Dunkelfeld variiert insbesondere in Abhängigkeit von der Schwere des Delikts und von Täterfaktoren. Bei schweren Taten wie dem Mord oder dem Raub fällt das Dunkelfeld eher gering aus, ebenso bei Eigentumsdelikten mit hohem Schaden. Taten, die von bekannten Personen ausgeübt werden, werden seltener angezeigt; insbesondere sexuelle Gewaltdelikte, die von Partnern oder anderen nahe stehenden Personen ausgeführt werden, kommen selten zur Anzeige. In Bezug auf den Bereich der Jugendgewalt können wir schätzen, dass von vier Gewalttaten drei im Dunkelfeld verbleiben. Beim Raub ist es nur jede zweite Tat, bei einfachen Körperverletzungen sind es mehr als vier von fünf Taten. Bei der Dunkelfeld-Hellfeld-Relation handelt es sich also nicht um ein konstantes Verhältnis. Dieses Verhältnis variiert nicht nur nach dem Delikttyp, sondern auch nach Gebieten (in Süddeutschland und in ländlichen Gebieten wird seltener angezeigt) oder nach dem historischen Zeitpunkt (in der letzten Dekade ist es zum Beispiel im Bereich der Jugendgewalt zu einem Anstieg der Anzeigebereitschaft gekommen).

Um überhaupt Dunkelfeld-Hellfeld-Relationen sichtbar zu machen, bedarf es der Dunkelfeldforschung. Diese geschieht im Wesentlichen auf dem Weg der standardisierten Befragung. Dies bedeutet, dass mit zufällig ausgewählten Personen Interviews über deren Erfahrungen mit Kriminalität, über das Anzeigeverhalten, zum Teil auch über Täterschaften und mögliche Bedingungsfaktoren der Täterschaften erfolgen. Methodisch wird dabei unter anderem mit postalischen oder telefonischen Befragungen, teilweise auch mit Face-to-Face- oder Online-Befragungen gearbeitet. Gegen diese Form der Untersuchung sensibler Verhaltensbereiche wird immer wieder eingewandt, dass die Befragten keine ehrlichen, sondern sozial erwünschte Antworten abgeben. Methodenstudien, die beispielsweise verglichen haben, was Befragte im Fragebogen angeben und was die Polizei über die Befragten weiß, belegen aber, dass die Antworten als recht zuverlässig einzustufen sind. Eine andere, von Selbstauskünften unabhängige Dunkelfeldforschung (zum Beispiel Experiment, Beobachtung) stellt zugleich keine adäquate Alternative dar. Zwar ist hier das Moment des verzerrten Antwortverhaltens zu vernachlässigen, andere Probleme wie ethische Bedenken oder die Begrenztheit der ermittelbaren Informationen haben aber zur Folge, dass diese Methoden kaum zum Einsatz kommen.

Kann abweichendes Verhalten konstitutiv für eine Gesellschaft sein?

Beispiele dafür, dass abweichendes Verhalten die Gesellschaft verändert hat, gibt es in der Geschichte zahlreiche. Die Weigerung Rosa Parks, in einem Bus ihren Platz für einen weißen Fahrgast zu räumen, gehört hier sicher ebenso dazu wie das Erscheinen in Turnschuhen von Joschka Fischer bei seiner Vereidigung zum Minister im Hessischen Landtag. Abweichung von den gesellschaftlichen Normen bzw. den Verhaltenserwartungen anderer kann innovativ sein und letztlich auch konstitutiv für eine Gesellschaft. Gleichwohl sind dies eher untypische Beispiele von Abweichung. Es ist nicht davon auszugehen, dass typische Formen der Abweichung, wie sie durch Schulschwänzen oder Mobbing markiert werden, irgendwann Vorbildcharakter haben, von der Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert werden und die Gesellschaft positiv verändern.

Mit welchen Themen und Fragestellungen beschäftigen Sie sich gerade im Rahmen der Kriminalsoziologie? Arbeiten Sie an einem konkreten Forschungsprojekt?

Meine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Dunkelfeldforschung, speziell der standardisierten Befragungen. Hier betreue ich derzeit drei Projekte. Im ersten geht es um das Dunkelfeld der Jugendkriminalität. Im Jahr 2007/2008 hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen erstmalig eine bundesweit repräsentative Schülerbefragung unter fast 45.000 Jugendlichen der neunten Jahrgangsstufe durchgeführt, die es erlaubt, die Verbreitung und die Bedingungsfaktoren der Jugendkriminalität verlässlich zu beurteilen. In der Folge dieses Projekts wurden in einzelnen Bundesländern ebenfalls Schülerbefragungen durchgeführt, so in Berlin oder im Saarland, zuletzt 2013 in Niedersachsen. Da das Spektrum an Themen in den Schülerbefragungen sehr breit ist (Verhaltensweisen ebenso wie Einstellungen, Fragen zum Elternhaus, zur Schule, zu Freunden usw.), liefern diese eine umfangreiche Bestandsaufnahme zur aktuellen Jugendgeneration, die für verschiedene politische Akteure eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellt.

In einer zweiten Befragung haben wir kürzlich Polizeibeamte über ihre Gewalterfahrungen befragt. Beim Polizeiberuf handelt es sich um einen der gefährlichsten Berufe, die Viktimisierungsraten sind sehr hoch. Etwa jeder zweite Polizist berichtet davon, im zurückliegenden Jahr Gewaltangriffe erlebt zu haben. Eine besonders belastete Gruppe stellen die Einsatz- und Streifendienstbeamten dar, d.h. die Polizisten auf der Straße. Aus diesem Grund haben wir uns speziell dieser Gruppe gewidmet. Dabei wollten wir unter anderem wissen, welche situativen Bedingungen (zum Beispiel alkoholisierte Personen) und persönlichen Eigenschaften der Beamten (beispielsweise Risikobereitschaft) mit einem erhöhten Gewaltrisiko einher gehen. Dass auch diese Eigenschaften eine Rolle spielen können, ist daran abzulesen, dass weibliche Beamte eine geringere Wahrscheinlichkeit aufweisen, angegriffen zu werden. Ein zusätzliches Thema der Befragung war, welche Konsequenzen das Erleben von Gewaltübergriffen hat, ob bspw. die Identifikation mit der Polizei sinkt und Burnouterscheinungen zunehmen.

Drittens haben wir uns kürzlich mit dem Thema Gewalt im Strafvollzug beschäftigt. In fünf Bundesländern wurden fast 6.000 Häftlinge dazu befragt, ob sie Täter oder Opfer im Vollzug geworden sind und wie sie die Anstalten sowie den Vollzug einschätzen. Etwa jeder sechste Häftling berichtet von physischen Übergriffen bezogen auf die letzten vier Wochen, wobei hierunter zum Teil sehr schwere Übergriffe wie das Foltern oder Quälen fallen. Ob Gefangene Täter werden, hängt dabei einerseits von der Persönlichkeit des Häftlings ab (zum Beispiel hohe Gewaltbereitschaft, Drogenkonsument), andererseits aber auch von Eigenschaften der Anstalt. Dort, wo es ein positives Verhältnis zwischen Inhaftierten und Bediensteten gibt, wird seltener Gewalt ausgeübt. Insofern gibt es durchaus Ansatzpunkte, die Gewalt im Strafvollzug zu reduzieren. Die höchsten Gewaltraten haben wir im Übrigen im Jugendstrafvollzug gemessen, wo fast ein Drittel der Inhaftierten von physischen Angriffen berichtet.

Ein letztes, kürzlich abgeschlossenes Projekt hat sich mit der Frage beschäftigt, wie sich die Kriminalität bis zum Jahr 2020 entwickeln wird und inwieweit diesbezüglich die prognostizierte Alterung der deutschen Bevölkerung einen positiven Effekt haben könnte (bei all den negativen Folgen, die im Zuge der Alterung erwartet werden). Hier haben wir nicht auf Befragungen, sondern auf Auswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik zurückgegriffen, die wir mit Informationen aus anderen Quellen (unter anderem zur Arbeitslosigkeit, Demografie) in Beziehung gesetzt haben, für zwei west- und zwei ostdeutsche Bundesländer. Zentrales Ergebnis war erstens, dass auch zukünftig ein weiterer Rückgang der Kriminalität zu erwarten ist, wobei dies nicht gleichermaßen für alle Delikte gilt; Sachbeschädigungen, Betrugsdelikte und Körperverletzungen dürften weiter steigen. Zweitens ist der Einfluss der Demografie, das heißt der Alterung, eher beschränkt. Die Kriminalitätsentwicklung hängt im Wesentlichen von anderen Faktoren ab und nicht davon, wie sich die Relationen junger zu alter Menschen verschieben.

Das Interview wurde geführt von Benjamin Köhler, Mitglied der Soziologiemagazin-Redaktion.

Dr. Dirk Baier ist stellvertretender Direktor am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. Seine Forschungsinteressen sind Jugenddelinquenz, deviantes Verhalten, kriminalitätsbezogene Einstellungen, Hellfeldstatistiken, Viktimisierung sowie Ausländerfeindlichkeit und Rechtsextremismus.

Benjamin Köhler, B.A. in Soziologie, studiert Europäische Kulturgeschichte an der Europa-Universität Frankfurt/Oder und ist Stipendiat der Hans-Böckler-Stiftung. Seine Interessensschwerpunkte sind: Vergleichende Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Kultur- und Wissenssoziologie, Stadt- und Regionalentwicklung.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Benjamin Köhler (31. Oktober 2013). (3) “Abweichung von Normen kann innovativ sein und letztlich auch konstitutiv für eine Gesellschaft” – Im Interview Dirk Baier. soziologieblog. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/uic2


Benjamin Köhler

Benjamin Köhler ist Soziologe (B.A.) und Historiker (M.A.). Seine Schwerpunkte liegen in der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte sowie in der Wissens- und Kultursoziologie. Thematisch beschäftigte er sich bisher u.a. mit jüdischer Kulturgeschichte, Antisemitismus- und Gewaltforschung, Innovationen und sozialen Wandel.

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