(5) Dynamiken von Kriminalisierung und Normalisierung – Im Interview Thomas Scheffer
Anknüpfend an das Interview mit den Wissenschaftlern in unserer aktuellen Ausgabe „Kriminalität und soziale Normen” werden in einer Blogreihe in wöchentlichen Abständen weitere Kriminalsoziolog_innen auf gleiche Fragen zum Teil zu ähnlichen, zu einem größeren Teil aber auch zu sehr unterschiedlichen Antworten kommen und somit einen kleinen Einblick in den aktuellen kriminalsoziologischen Diskurs geben. Im 5. Teil hat das Wort Prof. Dr. Thomas Scheffer:
Soziologiemagazin: Wie entsteht Kriminalität? Was hat Kriminalität mit sozialer Normierung zu tun?
Scheffer: Eine schwere Frage! Meine Antwort fällt, wie die Weiteren im Rahmen dieses Interviewformats, eher provisorisch aus. Ich möchte hier eine Perspektive stark machen, die darauf zielt, verwendete Begriffe und Konzepte in ihrem kulturellen Gebrauch zu untersuchen. Es ließe sich freilich jeweils noch viel mehr zu euren Fragen sagen.
Wie also entsteht Kriminalität? Wir können die Frage angehen, indem wir den kulturellen Gebrauch des Begriffs „kriminell“ analysieren. Provisorisch können wir unterscheiden zwischen der Kategorisierung von:
- kriminellem Tun . Hier ist (noch) nicht klar, von wem ‚soetwas‘ begangen wurde. Interessant ist die Frage, woran die Mitglieder sehen, dass hier ein entsprechendes Tun vorliegt. Meine Vermutung ist, dass hier bestimmte Schemata und Typisierungen greifen: bestimmte Formen der Gewalt, der Aneignung, der Übertretung. Immer wird es dabei um eine symbolische Aufladung von Dingen, Körpern, Räumen etc. gehen. „Das ist ja kriminell!“ ist ein Ausruf der Empörung, der auf legitime Erwartungen verweist, die wir immer mitaufrufen, wenn wir eine derartige Abqualifizierung vornehmen. Bei sog. Kavalierdelikten müssen staatliche Stellen auf ihrer Definitionsmacht pochen und an diese Qualität des Tuns erinnern: man denke an Hoeneß und die Steuervergehen. Interessant ist hier: für die Kriminalisierung von Verhalten gibt es historische Konjunkturen. Dies betrifft etwa zurzeit die größere Sensibilität für Sexual-, Umwelt- oder eben Steuerdelikte als Formen der Kriminalität. Entsprechend hat die Kriminalisierung, daran hat die marxistische Kritik erinnert, immer auch politische Gehalte, weil die Kriminalisierung und Entkriminalisierung auch Machtrelationen reflektiert und realisiert. Erhellend ist hierzu die Diskussion von Marx zum „Holzdiebstahlgesetz“.
- kriminellen Personen. Interessant ist nun der Wechsel von der Kriminalisierung eines Tuns zur Kriminalisierung einer Person. Wie wird ein Tun einer Person angehängt? Wie wird die Person zum Kriminellen? Beachtenswert ist hier mindestens Zweierlei: zum einen gibt es die Vorstellung, dass ein Tun willentlich und planvoll geschieht – und nur so die Eigenschaft des Tuns auf die der Person übergeht. Die öffentliche Kriminalisierung unterstellt stets diesen Zusammenhang im Sinne einer Intentionalität – und der daran hängenden moralischen Verurteilung. Was Ulli Hoeneß gemacht hat ist kriminell und schlecht, insofern er wusste, was er tat. Dieser Zusammenhang wird in Strafverfahren verbindlicher und endgültiger qualifiziert. Die noch vor 2-3 Jahren heftig geführte Neuro-Debatte zur „Willensfreiheit“ hatte diesen Punkt glatt übersehen: dass im Recht sehr genau Grade der Intentionalität, der Handlungskontrolle und entsprechend der Schuldschwere unterschieden werden. Unabhängig davon sollte uns dies daran erinnern, dass es in Fragen der Verurteilung und Bestrafung ein rechtsstaatliches Monopol gibt. Wir bezeichnen Menschen als „kriminell“ und dürfen dies nur insofern entlang von gültigen Rechtsverfahren, derlei allgemein festgestellt wurde. Ein Hoeneß ist solange unschuldig, solange die Schuld nicht hier erklärt wurde. Dieses Gewaltmonopol verknappt auf diese Art den Schuld- wie den Freispruch. Habermas wie Luhmann hatten sich zu dieser Frage der legitimen Entscheidung durch Verfahren auseinandergesetzt und mal die relative Einbettung der entsprechenden Verfahren in einen Common Sense und mal dessen relative Abkopplung und Autonomie betont. So oder so gilt: ist ein entsprechendes Urteil ergangen, wirkt die angehängte Kategorie allgemein: jemand ist dann vorbestraft etc. und wird zum Träger dieses vielsagenden Stigmas. Diese überschreibt, wie wir etwa anhand von Wulff aktuell erfahren, anderweitige Personenkategorien. Sie wirkt als Abwertung auf ganzer Linie, was hartnäckige Verteidigungen auf den Plan ruft.
- kriminelle Milieus oder Personengruppen. Ein Tun und (Vorzeige-)Personen werden zuweilen – nicht immer – mit weiteren Typisierungen verbunden. Sie werden exemplarisch für eine Gruppe, für eine Mischpoke, für eine Ethnie, Außenseiter, etc. Vorurteile finden sich entsprechend durch ein ‚kriminalisiertes‘ Tun und durch entsprechende Verurteilungen bestätigt – selten widerlegt. Eine weitergehende Kategorisierung als „kriminell“ erfolgt also bezogen auf Kollektive oder Merkmalsträger. Diese Kollektiv-Kategorisierung vermischt dabei sowohl mundane/alltägliche wie institutionelle Risikokalküle, was ihre Wirkungsweise besonders tückisch werden läßt. Bestätigungen und Anwendungen sind ineinander verzahnt. Ein ‚absurdes‘ Beispiel ist die sog. „Ausländerkriminalität“, die hier ein Kollektiv schafft, dass ‚irgendwie‘ kulturell überformt wird, indem hier etwa religiöse Unterschiede angehängt werden, so als sei eine Religion ‚krimineller‘ als eine andere. Wichtig ist hier der Aspekt auf den Elias in seiner Figuration der „Etablierten und Außenseiter“ verwiesen hatte: die Kriminalisierung von Anderen bedeutet immer auch ein Lob der eigenen Gruppe. ‚Wir tun so etwas nicht! Wir sind gesetzestreu!‘ Erklärungen operieren in der Folge mit quasi- rassistischen Konstruktionen oder auch mit Rationalisierungen wie der sozialen Lage: wäre man demnach so ausgegrenzt wie „die“, würde man auch stehlen. Hier könnte man von einem aufgeklärten Quasi-Rassismus sprechen, der heute etwa ‚verständnisvoll‘ auf „Zigeuner“ oder „Illegale“ angewandt wird. Das Problem dabei ist: wir wissen gleichzeitig, dass es durchaus politische Strategie ist, ganze Kollektive ‚tatsächlich‘ in die Kriminalität zu drängen, indem durch gruppenbezogene, phänotypisch ansetzende Exklusionen Lebenschancen vorenthalten werden.
Die Frage, wie sich Kriminalität – als „soziale Tatsache“ – erklärt, lässt sich von der kulturellen und juridischen Kategorisierungspraxis nicht trennen bzw. ruht diesen auf. Es geht der Soziologie, anders als der Kriminalstatistik, um die enge Verzahnung dieser Kriminalisierungen mit Machtprozessen. und Moralisierungen Dabei sollten wir verstärkt neben der Frage der Schuldzuschreibung auch die der Entschuldung in den Blick nehmen, die ja durchaus eine (zwiespältige) Rolle in Kriminalisierungsdiskursen spielt.
Wie hat sich Kriminalität und Bestrafung gewandelt – wie kriminell sind wir heute, strafen wir anders?
Emile Durkheim hatte unterschieden zwischen einem Recht, das gleich macht/nivelliert und dies für eine Gesellschaft von (vermeintlich) Gleichen tut und einem Recht, das Eigenheiten anerkennt und ausgleicht und dies für eine Gesellschaft von (vermeintlich) Individuellen tut. Michel Foucault hatte unterschieden zwischen der abschreckenden, ausstrahlenden, eindrücklichen, die Herrschaft aufführende Strafe (als öffentliche Folter, Hinrichtung, Buße, etc.) und der normalisierenden, allgegenwärtigen, vorauseilenden Behandlung und Strafe im Panoptikum. Auch lassen sich in diesem Zusammenhang verschiedene Register des Moralisierens über die Strafe unterscheiden: eine solche, die auf das öffentliche Entschuldigen zielt, und solche indirekten Formen, die eher therapeutisch-analytische Funktion haben.
Bei all diesen soziologisch behandelten Varianten ist eine allzu offensichtliche Unterscheidung fast vergessen und doch auffällig. Nach wie vor finden sich verschiedene kulturelle Paradigmen, die sich global entlang der Anwendung der Todesstrafe und deren Abschaffung unterscheiden. Auffällig ist außerdem, wie sich hier unterhalb der klaren Unterscheidung Erosionen vollziehen. Die Todesstrafe erfährt im Terror-Diskurs und dem Sicherheitsdispositiv eine allgemeine Renaissance: als letztes und zugleich routinisiert angewandtes Mittel zur Bekämpfung von Feinden des Kollektivs bzw. der Zivilisation: den Terroristen als den – nicht ganz so – neuen Unmenschen.
Wir könnten also zur empirischen Beantwortung eurer komplexen Frage die öffentlichen Debatten über die Angemessenheit von Strafen analysieren – ohne dabei zu vergessen, wo derlei Debatten gar nicht erst geführt werden und ohne zu unterschlagen, dass das gesamte Feld von Ungleichzeitigkeiten geprägt ist. Das Strafen verweist auf religiöse, moralische, aber auch humanistische und biopolitische Motive. Hinzu tritt die Frage der Aberkennung von politischen und sozialen Rechten, die heute nach wie vor selbstverständlich und gar nicht debattiert werden. Große Gefängnispopulationen sind von politischer Teilhabe als eine Art beiläufiger Strafe exkludiert – und auf Dauer etwa von Anstellungen im Staatsdienst ausgeschlossen. Das Verbrechen ist ein „Stigma“ (Goffman), das auch nach vollzogener Strafe schwerlich getilgt werden kann.
Im engeren Kriminalitätsdiskurs, den eure Frage wohl im Sinn hat, verweisen etwa Richter wie Publikum auf mehrere legitime Beweggründe für ein Strafen: die verdiente Strafe für ein selbst verschuldetes Fehlverhalten (Vergangenheitsbezug), die abschreckende Strafe als ein Zeichen für mögliche Nachahmer (Zukunftsbezug), die bessernde Strafe als Warnschuss oder als Einhalt. Kritiken setzen sich mit diesen Begründungen auseinander und bezweifeln etwa die angepeilte Besserung und die Abschreckung auf der Grundlage von Kriminalitätsstatistiken (Rückfallquoten, Kriminalisierung). Sie kritisieren damit die tatsächlichen Wirkungsweisen im Lichte der institutionellen Selbstbeschreibung.
Einen Kommentar kann ich mir zu euren Fragen nicht verkneifen: Aus ihnen spricht in Teilen eine falsche Erwartung an das soziologische Wissen. So als könnten wir vermessen, dass wir heute weniger kriminell oder deviant seien. Das, so bin ich überzeugt, verbieten die unvergleichbaren, historischen Verschiebungen/Wandlungen der kulturellen, gesellschaftlichen Formationen. Das verbietet auch das sich wandelnde Verständnis von Kriminalität und Strafe. Eine Quantifizierung ist hier von der Illusion geprägt, dass all dies als invariabel oder substantiell fixiert werden könnte: das Verbrechen an sich; der Kriminelle an sich. Foucault lehrt uns, neben Niklas Luhmann oder auch Marx, dass all die genannten Komponenten eines Kriminalisierungszusammenhangs sich gemeinsam/relational verschieben. Zielgenauer wäre es deshalb, Sensibilitäten, Problematisierungen und Schemata von Problem/Lösung ins Zentrum auch historisierender und kulturvergleichender Betrachtungen zu stellen.
Was meint abweichendes Verhalten und inwiefern gefährdet es die soziale Ordnung?
In all den Zuschreibungen kommt eine Vorstellung von legitimen, erlaubten, ordentlichen gesellschaftlichen Verkehr zum Tragen. Man soll sich sein Geld verdienen, am Markt Eigentum anhäufen, per Arbeit einen Status gewinnen, etc. Es gibt eine gesetzlich erlaubte Konkurrenz und solche Mittel des Kampfes, die das Spiel selbst gefährden. Es wird hier bald deutlich, dass das kriminalisierte abweichende Verhalten, immer seine eigene Ordnung impliziert, die gleichsam legitimiert wird. In dieser Weise ist es interessant zu sehen, welches Verhalten heute normalisiert und legitimiert werden. Viele Lebensformen stehen in dieser Weise nicht unter Schutz, sind einem destruktiven legalen Wirtschaften ausgesetzt. Das Gesetz verbietet Vieles nicht – und legitimiert es damit als ‚gutes Recht‘. In dieser Weise können wir, im Lichte etwa des Klimawandels davon sprechen, dass das Recht eine komplexe, permanente Zerstörung gestattet und schützt. Es bietet die legalisierende Infrastruktur einer ‚ordentlichen‘ Weltzerstörung, etwa per Betrieb von Braunkohlekraftwerken, dem Bewerben und Verkauf von SUVs, den staatlich subventionierten Fernflügen, etc.
Gesellschaftliche Diskurse und ihre Niederschläge in Recht und Institutionen produzieren nicht nur das Schlechte, Schmutzige, Verwerfliche, Auszugrenzende, Abnormale, sondern auch die zu schützenden, guten Verhältnisse gleich mit. Diese Co-Produktion ist, wie schon Durkheim lehrte, grundlegend: Sie erinnert uns daran, dass der Verweis auf die Abweichung die Normalität erst erschafft. Mit anderen Worten: Wir vergewissern uns mit jeder Strafe einer bindenden Normativität und der Legitimität, diese auch erwarten zu dürfen/können. Abweichendes Verhalten schafft, indem es als solches markiert wird, soziale Ordnung – so zerstörerisch diese auch sein mag.
Dies ist die konstruktivistische Seite, die auch in ‚besorgten‘ Betrachtungen einer Soziologie sozialer Probleme nicht vergessen werden sollte. Gleichzeitig finden sich allerdings auch Prozesse der schleichenden Normalisierung von Abweichung. Die regelmäßige Devianz – etwa der Drogenkonsum – kann selbst zur erwartbaren Norm – etwa als Teil des ‚rituellen‘ Feierns – werden. Diese Normalisierung von Devianz führt eigene normative Grenzen gleich mit. Ein weiteres Beispiel: Hooligans haben sich geprügelt, dies aber nur in bestimmten Grenzen; sie hatten einen Ethos des ‚ehrlichen‘ Kampfes gepflegt, der es zum Beispiel verbot, den am Boden Liegenden weiter zu attackieren. Ein anderes Beispiel: Steuerhinterziehung, die Gang und Gäbe ist, aber eben auch nur in gewissen quantifizierten Grenzen. Exzessive Steuersünder würden, trotz einer ‚Verlotterung‘ der Steuermoral, öffentlich angeprangert. Was zu viel ist, was „exzessiv“ ist selbst Teil des gesellschaftlichen Moralisierens? Hier spielen Präzedenzfälle, wie der o.g. Fall „Ulli Hoeneß“ eine wichtige Rolle.
Ein Zusatz sei noch erlaubt: Es gibt ein gruppenbezogenes Maß der (erlaubten, untersagten) Devianz, das öffentlich zur Anwendung kommt. Bestimmte Funktionsträger gelten als Vorbilder und moralische Instanzen oder machen derlei für sich geltend – Priester, Politiker, Mediziner etc. – und werden im Lichte ihrer gesellschaftlichen Rolle gesondert beurteilt. Leichte Abweichungen können hier schnell zum Skandal führen. Es werden dann, wie im Verhältnis zur Kirche und den Würdenträgern, Exempel statuiert. Analog zu diesen verschärften Beurteilungen finden sich Sensibilitäten bezogen auf Gruppen, die sich derlei ‚gegenüber der Gesellschaft‘ nicht erlauben dürfen (sollen): „Fremde, weil sie immer auch – so die Konstruktion – ein Gastrecht missbrauchen. Devianz ist also nicht gleich Devianz. Sie bezieht sich immer auch auf sogenannte „Membership Categories“ (Harvey Sacks), die Fehlverhalten dramatisieren (beispielsweise Prominente, die das ‚gerade nötig haben‘) oder entdramatisieren (zum Beispiel bei Jugendlichen, denen Wildheit – „Das haben wir früher auch gemacht!“ – zugestanden wird).
Mit welchen Methoden lässt sich abweichendes Verhalten untersuchen? Was wissen wir über das sogenannte Dunkelfeld?
Ich bin hier sehr skeptisch, was die Dunkelfeldforschung anbelangt. Zum einen, weil sich die Kriminologie hier zu eng in die Anwendungsforschung hinein begibt – und damit die Voraussetzungen der Kriminalisierung übernimmt, statt diese selbst zu analysieren. Zum anderen, weil die ganze Dunkelfeldforschung, so wie ich sie kenne, auf Fragebögen beruht, also auf Selbstauskünften, von deren Relevanz und deren in der Zeit sich verändernden Relevanzen wir nichts wissen. Wie füllen die Teilnehmer diese Fragebögen aus; was haben die Angaben mit der Wirklichkeit zu tun; was wird alles mit solchen Antworten kommuniziert? Das Dunkelfeld ist ein Phantasie, die wichtige Legitimationen für bestimmte institutionelle Politiken bereithält. Sie rührt, wie Zygmunt Baumann argumentierte, von einer Allmacht- und Kontrollphantasie getrieben sind, die wir selbst zum Gegenstand unserer soziologischen Gesellschaftsanalyse machen sollten.
Kann abweichendes Verhalten auch konstitutiv für eine Gesellschaft sein?
Siehe oben. Wichtig ist hier noch ein weitere Punkt: Die Differenzierungstheorien erinnern uns daran, dass Gesellschaft nicht als homogene Einheit gedacht werden sollte. Es finden sich vielmehr eigensinnige Felder, Systeme, Zusammenhänge, Kollektive, die ihre eigenen Grenzziehungen zwischen Devianz und Normalität bereithalten und sich entlang derselben identifizieren. In dieser Weise kann die Devianz dort zur Normalität hier beitragen. Staatsgrenzen und der Export von Produktionen oder Arbeit kann nutzen derlei, ähnlich wie die Ökonomie Wechselkursdifferenzen nutzt. Was hier nicht geht, geht dort und umgekehrt!
Mit welchen Themen und Fragen beschäftigen Sie sich gerade im Rahmen der Kriminalsoziologie? Arbeiten Sie an einem konkreten Forschungsprojekt?
Wir befassen uns zurzeit mit den Formen der Präventionsarbeit einer großstädtischen Polizei im Verhältnis zu repressiven Arbeit. Uns interessiert, was die verschiedenen Formen von Prävention praktisch erfordern und wie diese Formen innerhalb der Polizeiorganisation einerseits und in, wie wir es nennen, regionalen Bündnissen andererseits stabilisiert werden. Prävention erscheint uns, so eine weitere Hypothese, als wichtiges Spielbein der formalen Organisation. Hier können Dinge gemacht werden, die sich sonst innerhalb der Polizeiarbeit schlecht oder gar nicht abbilden ließen, weil sie sich (noch) nicht konkret (eher allgemein) auf Gefährdungslagen oder Delikte beziehen lassen. Prävention ist ein Mittel, die Polizei mit qualitativem Wissen über ihre Stadtteile, ihr Klientel, über Subkulturen und Betroffenengruppen zu versorgen. Sie bringt sich vor Ort ins Spiel und schafft so Vertrauen – und damit Zugänge, Beziehungen, Kontaktnetzwerke etc., die sich als generelle Ressourcen im Falle des Falles mobilisieren lassen. Wir haben aber hier gerade erst angefangen und unsere mehrmonatigen Feldforschungen zum Abschluss gebracht.
Eine weitere Forschung ist stärker in der Lehre verankert und untersucht, wie in Deutschland ein militärischer Einsatz – wie z.B. die Kunduz-Bombardierung – kontrolliert und aufgearbeitet wird. Welche Verfahren und Debatten kommen hier zum Zuge? Werden Kriegsverbrechen verfolgt? Welches Wissen und welche Normen werden ins Feld geführt? Überhaupt ist uns die Untersuchung von Verfahren ein Anliegen. Nach dem Asylverfahren, den Strafverfahren konzentrieren wir uns nun verstärkt auf Untersuchungsausschüsse und die darum rankenden gesellschaftlichen Debatten. Wir verbinden hier ethnographische und diskursanalytische Methoden. Eine Mitarbeiterin, Martina Kolanoski, fragt in diesem Zusammenhang, wie durch solche Aufarbeitungen eine Rechts- und Normentwicklung in Fragen des Krieges und seiner Normierung betrieben wird.
Das Interview wurde geführt von Benjamin Köhler, Mitglied der Soziologiemagazin-Redaktion.
Prof. Dr. Thomas Scheffer ist Professor am Institut für Soziologie der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Sprecher der Sektion Rechtssoziologie der DGS. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt in der Erforschung von Mikrofundierungen von Staatlichkeit in seinen unterschiedlichen Ausprägungen.
Benjamin Köhler, B.A. in Soziologie, studiert Europäische Kulturgeschichte an der Europa-Universität Frankfurt/Oder und ist Stipendiat der Hans-Böckler-Stiftung. Seine Interessensschwerpunkte sind: Vergleichende Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Kultur- und Wissenssoziologie, Stadt- und Regionalentwicklung.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Benjamin Köhler (5. Dezember 2013). (5) Dynamiken von Kriminalisierung und Normalisierung – Im Interview Thomas Scheffer. soziologieblog. Abgerufen am 15. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/uicg