Normalität, Konformität und deviantes Verhalten – Von Benjamin Gröschl
Konformität und Abweichung bestimmen als relationale Basiskategorien die subjektive Typisierung der Lebenswelt und so auch die daraus entstehenden Objektivationen. Normalität bildet die gemeinsame Grundlage und muss doch ebenso diskursiv und kontextabhängig beschrieben werden. Dieser Artikel widmet sich daher dem Versuch, erstens anhand unterschiedlicher klassischer Theoriekonzepte den Weg vom individuellen Wahrnehmen hin zu einer intersubjektiv ausgehandelten Normalität zu skizzieren, um zweitens den Wandel der Kontrastbestimmung Konform/Abweichend aus einer sozial-historischen Perspektive darzulegen. Daran anschließend sollen drittens unterschiedliche Formen abweichenden Verhaltens analytisch bestimmt und mit Hilfe der eingeführten Begrifflichkeiten eingeordnet werden. Auf dieser Grundlage gilt es sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie viel Abweichung funktional und normal für die jeweilige Gesellschaft ist. (Abstract)
In vermutlich jeder Gesellschaft ist das Phänomen abweichenden Verhaltens bekannt. Kann aber auch davon ausgegangen werden, dass in jeder Gesellschaft ähnliche Verhaltensweisen als abweichend wahrgenommen werden? Um diese Frage zu klären scheint es hilfreich, abweichendes Verhalten und seine jeweilige Zurechnung in einer sozial-historischen Perspektive nachzuzeichnen und weiterhin Devianz und ihre unterschiedlichen Formen analytisch einzuordnen. Dies soll im Folgenden anhand der Unterscheidung zwischen Normalität, Konformität und Abweichung geschehen. Beginnen wird diese Arbeit allerdings mit einer schematischen Darstellung der Entstehungsweise von intersubjektiver Normalität, da diese als Grundlage eventueller Abweichungen angesehen werden kann.
Im Alltagswissen scheint es zunächst eindeutig zu sein, welche Verhaltensformen eine Abweichung darstellen. Kriminalität hat unbestritten den Charakter einer Regelwidrigkeit, also eines devianten Verhaltens. Ausgehend vom eigenen Erfahrungshorizont sowie von der eigenen Sinnwelt, ordnen Subjekte wahrgenommene Handlungen und versuchen diese zu typisieren. Kriminelles Verhalten als deutliches Beispiel abweichender Handlungen wird daher in der Lebenswelt von jedem Individuum nach seinen eigenen Rechts- und Moralempfindungen definiert. Über Interaktionen mit anderen Subjekten bildet sich so ein gemeinsam geteilter Wissensvorrat, bestehend aus den übereinstimmenden Typologien. Diese werden objektiviert und erhalten Einzug in die Alltagswelt. „Die gesellschaftliche Wirklichkeit der Alltagswelt wird also als kohärentes und dynamisches Gebilde von Typisierungen wahrgenommen“ (Berger/Luckmann 2010: 36) und „breitet sich vor uns aus als Wirklichkeit, die von Menschen begriffen und gedeutet wird und ihnen subjektiv sinnhaft erscheint“ (ebd.: 21). Die Objektivationen bilden so einen reziproken Bezugsrahmen, da sie aus den Subjekten entstehen, aber ebenso „als wirklicher Hintergrund subjektiv sinnhafter Lebensführung von jedermann hingenommen“ (ebd.: 21) werden. „Die Wirklichkeit der Alltagswelt ist nicht nur voll von Objektivationen, sie ist vielmehr nur wegen dieser Objektivationen wirklich“ (ebd.: 37). Daher ist anzunehmen, dass Kontrastbestimmungen der Wirklichkeit, etwa die Einteilung in normale oder abweichende Handlungen, entstehen sobald sich Menschen zu soliden Gruppen zusammenschließen (vgl. ebd.: 177). Weil zwischen den Gruppen jedoch nicht zwingend Interaktionen stattfinden und daher unterschiedliche Alltagswelten entstehen können, implizieren diese Überlegungen der individuellen Interpretation von Wirklichkeit „strukturelle Grundlagen für den Wettbewerb rivalisierender Wirklichkeitsbestimmungen in der Gesellschaft“ (ebd.: 128). Kriminalität oder weichere Formen devianter Handlungen werden also durch kulturelle, regionale, oder allgemein gesellschaftsspezifische und zeitliche Faktoren unterschiedlich definiert. „Weil Sinnwelten historische Produkte der Aktivität von Menschen sind, verändern sie sich.“ (ebd.: 124). Daher wird im folgenden Abschnitt die schematische historische Entwicklung der Typisierungen abweichenden Verhaltens in aller Kürze und auf den zentraleuropäischen Raum beschränkt dargestellt. Im Anschluss daran werden Definitionen verschiedener Formen abweichenden Verhaltens, wie sie oft Verwendung finden, diskutiert.
Abweichendes Verhalten im historischen Kontext
„Das Bedürfnis nach Unterscheidung und Trennung wohnt den Dingen inne“ (Durkheim 1993: 157). Daher bildet die Dichotomie von Abweichung und Normalität seit jeher eine Basiskategorisierung sozialer Phänomene. Allerdings ändert sich die Wahrnehmung derselben entscheidend mit den unterschiedlichen Epochen der gesellschaftlichen Entwicklung. Bereits ab der frühen europäischen Menschheitsgeschichte bis weit ins späte Mittelalter wurde die Einteilung durch eine externe, autoritäre Entität sui generis legitimiert und auf dieser Grundlage zwischen „gut“ und „böse“ getrennt. Deviantes Verhalten wurde durch die Beeinflussung oder das Besessen sein von einer äußeren Macht, bösen Geistern, Dämonen oder schlicht dem Teufel erklärt (vgl. Braun 2009: 11). Je nach Ausmaß der unterstellten Fremdbestimmung wurden Abweichungen extrem brutal sanktioniert. Im Mittelpunkt stand dabei die Befreiung der Seele des Individuums. Die Maßnahmen reichten von Buße und Vergebung über Exorzismus bis hin zur Kreuzigung und zur Verbrennung auf dem Scheiterhaufen.
Mit dem Aufkommen des Humanismus und der Aufklärung wandelte sich diese Auffassung von abweichendem Verhalten. „The distinction of moral good and evil is founded on the pleasure or pain, which results from the view of any sentiment, or character; and as that pleasure or pain cannot be unknown to the person who feels it, it follows, that there is just so much vice or virtue in any character, as every one places in it, and that ’tis impossible in this particular we can ever be mistaken“ (Hume, 1817: 266f.). Das Individuum wird also für seine Handlungen selbst verantwortlich gemacht. Im Zuge der einsetzenden Säkularisierung verliert die Prämisse der Befreiung der Seele an Bedeutung und wird von der Bestrafung des delinquenten Individuums abgelöst. Zur Unterscheidung von „gut“ und „böse“ weicht die spirituelle Legitimation einer der menschlichen Natur innewohnenden Moral. „Though justice be artificial, the sense of its morality is natural“ (ebd.: 355). Die Sanktionierung delinquenter Personen wird nun zum Wohle der Gesellschaft durchgesetzt (vgl. ebd.: 355). „Das Unerträgliche am Verbrechen und das Notwendige an der Bestrafung zu erkennen ist Sache des Gesellschaftskörpers im Ganzen“ (Foucault 2003: 334). Es wird im Namen des Volkes gerichtet und die Geschworenen sind der Ausdruck des kollektiven Gewissens, der natürlichen Moral (vgl. ebd.). „Die Norm wird zum Kriterium für die Unterteilung der Individuen“ (ebd.: 100).
Durch den Übergang der gesellschaftlichen Wahrnehmung von „gut“ und „böse“ hin zu einer normgeleiteten Trennung etabliert sich die Wissenschaft – und im Speziellen die Medizin – als Unterscheidungsorgan und differenziert nun zwischen normal und pathologisch (vgl. ebd.: 100). Allerdings darf hier keine Linearität oder Exklusivität der Entwicklungen vorausgesetzt werden. Es lassen sich auch heute noch Elemente des spirituellen Paradigmas beobachten, sowie sich Fragmente einer natürlichen Moral oder der Gesetzgebungen zum Wohle der Gemeinschaft bereits in manchen antiken Stadtstaaten finden lassen. Im Vatikanstaat bspw. „entscheidet der Richter unter Berücksichtigung des göttlichen und des Naturrechts sowie der allgemeinen Grundsätze der vatikanischen Rechtsordnung“ (Gesetz über die Rechtsquellen des Vatikan Nr. LXXI, 2008: Art. 6).
Infolge der medizinischen Kategorisierung wird delinquentes Verhalten teilweise ab dem 19. Jahrhundert zunehmend biologisch erklärt und Kriminalität als körperliche oder psychische Krankheit aufgefasst. „This work constitutes the first attempt to understand criminal man in an anthropological way […] [and, Anm. B.G.] for the first time I have distinguished between the born criminal and the occasional criminal, the madman and the alcoholic“ (Lombroso et al., 2006: 163). Nahezu parallel entwickelt sich in Frankreich eine weitere Sichtweise auf delinquentes Verhalten und soziale Faktoren werden in die Erklärungsmodelle abweichenden Verhaltens einbezogen. „Le milieu social est le bouillon de culture de la criminalité; le microbe c’est le criminel, un élément qui n’a d’importance que le jour où il trouve le bouillon qui le fait fermenter. Les sociétés ont les criminels qu’elles méritent“ (Lacassagne, 1913: 364) („Die Nährlösung der Kriminalität ist das soziale Umfeld; Der Verbrecher ist der Keim, ein Element das keine Bedeutung hat bis zu dem Tag, an dem es die Nahrung findet, die es gären lässt“ [Übersetzung: B.G.]). Kriminalität wird nun zunehmend als Produkt der gesellschaftlichen Umstände und nicht mehr aus biologischen Dispositionen erklärt. Als eines der ersten Erklärungsmodelle kriminellen Verhaltens unter Berücksichtigung ausschließlich sozialer Faktoren gilt Willem Adriaan Bongers Werk „Criminalité et conditions économiques“ (1905). Es kann als Beginn der sozialwissenschaftlichen Forschung zur Kriminalität gesehen werden, auch wenn diese Studie in der deutschen Kriminologie wohl aufgrund der starken Bezugnahme auf Karl Marx nahezu unbeachtet blieb (vgl. Sack 2008: 154ff.). Aus den genannten theoretischen Schulen entstehen rivalisierende Positionen der kriminologischen Forschung, differenziert nach den wissenschaftlichen Disziplinen, welche sich mit abweichendem Verhalten beschäftigen. Neben den im Weiteren verwendeten, sozialwissenschaftlichen Perspektiven finden sich auch medizinische, biologische, psychologische und ähnliche Erklärungsversuche, welche jedoch nicht weiter berücksichtigt werden sollen. Es konnte aber bereits gezeigt werden, in welchem Maße sich Deutungsmuster devianter Verhaltenszusammenhänge mit dem jeweiligen historischen Kontext ändern. Es schließt daher unmittelbar die Frage an, wie Verhalten bzw. Handlung definiert werden können, was als normal und was als Abweichung bezeichnet wird und welche analytischen Unterscheidungsmöglichkeiten zwischen den Formen der Abweichung möglich sind.
Formen abweichenden Verhaltens
Um die Frage nach unterschiedlichen Formen abweichenden Verhaltens zu beantworten, erscheint es zunächst notwendig, „Verhalten“ klar zu benennen. Für Max Weber (2005) macht der subjektiv gemeinte Sinn den Unterschied zwischen Verhalten und Handeln aus. Verhalten stellt sich demnach als „dumpfes“ Reagieren auf gewohnte Reize dar, während Handeln sinnhaftes Verhalten bezeichnet, der Handelnde also mit seinem Tun einen subjektiven Sinn verbindet (vgl. Weber 2005: 4). Soziales Handeln dagegen ist sinnhaftes Handeln, welches sich auf das Verhalten Anderer bezieht. Es macht dabei keinen Unterschied, ob dieses Verhalten bereits geschehen ist oder zukünftig erwartet wird (vgl. ebd.: 16). Verhalten nach dieser Definition stellt nicht das Forschungsgebiet der Soziologie dar, sondern ist eher in die Psychologie, (Neuro-)Biologie oder Medizin einzuordnen, falls es nicht als Grundlage eines anderen sozialen Handelns wiederum in das Interessengebiet der Soziologie zurückkehrt.
Geisteskrankheiten oder körperliche Defizite können ebenso abweichendes Handeln bedingen, sind aber nicht Gegenstand dieses Beitrags und zumindest in diesem Kontext den erwähnten wissenschaftlichen Nachbardisziplinen zuzuordnen. „The study of the individual, of the reaction of the organism to its environment, falls in the field of psychiatry and psychology. The study of the person, the product of social interaction with his fellows, lies in the domain of sociology“ (Burgess 1923: 662f.). Der Fokus liegt daher auf bewusst ausgeführten Handlungen, welche aufgrund der Kontingenz aller anderen, ebenfalls möglichen, Handlungsalternativen eine vorsätzliche Entscheidung implizieren.
Die Herleitung eines Begriffs der Abweichung ist ungleich komplexer. So wurde bereits gezeigt, welche unterschiedlichen Bedeutungen diesem Begriff in der historischen Entwicklung zukommen. „Wer die Dinge in Begriffen denkt, der trifft eine gänzlich relative Unterscheidung“ (Durkheim 1993: 157). Es ist daher unerlässlich, Normalität zu bestimmen, um Abweichungen sichtbar werden zu lassen. Während bei manchen Indianerstämmen die „Irokesen-Frisur“, für welche die Haare an den Seiten des Kopfes rasiert und die restlichen bunt gefärbt und aufgestellt werden, als normal angenommen werden kann, stellt diese Frisur in unserer Gesellschaft eine Abweichung dar. Allerdings variiert die Akzeptanz der Devianz auch innerhalb dieser. Eine solche Haarpracht wäre für Bankpersonal oder kirchlichen Würdenträgern gesellschaftlich nicht erwünscht, in der „Punk-Subkultur“ hingegen durchaus. Normales Verhalten ist also in hohem Maße kontextgebunden und daher nur relativ zu bestimmen.
So „schafft die Erwartung die Alternative von Konformität und Abweichung“ (Luhmann 1987: 400) und gleiches Verhalten kann sowohl normal als auch abweichend sein, das gilt sowohl intra- als auch interkulturell (vgl. Lamnek, 2007: 19). Da die Verhaltenserwartungen als normative Orientierung im Verhalten definiert werden können, leiten und regeln Normen das soziale Handeln (vgl. ebd.: 18). „Die Selbstbindung an Normen oder Werte ist ein pervasiver Aspekt sozialen Lebens“ (Luhmann, 1987: 444). Es ist daher zweckmäßig, abweichendes Verhalten normorientiert und damit gesellschafts- bzw. kontextabhängig zu definieren (vgl. Lamnek 2007: 19). Im Folgenden soll der Normbegriff analog zu Karl-Heinz Hillmann (2007) verwendet werden, da dieser innerhalb der Soziologie konsistent gebraucht wird und daher kaum auf erheblichen Widerspruch stoßen sollte (vgl. Lamnek 2007: 21).
Da Normalität eine empirische Frage ist, muss in einem ersten Schritt zwischen Normal und Konform unterschieden werden. „Ein soziales Phänomen ist für einen bestimmten sozialen Typus in einer bestimmten Phase seiner Entwicklung normal, wenn es im Durchschnitt der Gesellschaften dieser Art in der entsprechenden Phase ihrer Evolution auftritt“ (Durkheim 1970: 155). Dies trifft auf abweichendes Verhalten zu. „Zunächst ist das Verbrechen deshalb normal, weil eine Gesellschaft, die frei davon wäre, ganz und gar unmöglich ist“ (ebd.: 157). Dasselbe gilt dementsprechend auch für weniger starke Formen der Abweichung. Diese Verhaltensformen sind aber nicht konform, da Normen, im Sinne von Verhaltenserwartungen, durch dieses Handeln verletzt werden. Der Brauch, seine Ehefrau als Zeichen der Gastfreundschaft anzubieten, kann unter den in Grönland lebenden Inuit sowohl normales als auch im Sinne der Verhaltenserwartungen konformes Handeln sein. Unter einer Gruppe Inuit in München wäre es zwar konformes, in der zentral-europäischen Gesellschaft aber nicht normales Verhalten. Das muss für spezielle Subkulturen aber nicht in gleicher Weise gelten. Es kann davon ausgegangen werden, dass „Verhaltenskonformität in verschiedenen gesellschaftlichen Teilbereichen durch soziales Lernen erklärt werden kann“ (Keuschnigg 2012: 2). Deviantes Handeln wird aus dieser Sichtweise durch subkulturell divergierende Sozialisation bedingt, wobei auch die Verhaltenserwartungen, also die jeweils gültigen Normen selbst, variieren. „Verhaltenskonformität entsteht umso wahrscheinlicher, je stärker die soziale Beeinflussung einer Population ausgeprägt ist“ (ebd.: 7). Delinquenz kann daher durch die steigende Konzentration ähnlicher Individuen mit ähnlichen Verhaltensnormen in den einzelnen Moralregionen entstehen, da hierdurch auch gesamtgesellschaftlich abweichende Verhaltenserwartungen zur dominierenden Norm werden können (vgl. Park 1915: 582). Devianz bzw. Kriminalität verweist deswegen nicht auf deviante bzw. kriminelle Subjekte, „sondern auf die Anwendung entsprechender sozialer und juristischer Normen, die in der Regel auch anders angewendet werden könnten. In der Normanwendung wird Kriminalität erst geschaffen“ (Dollinger/Schabdach 2013: 103). Dies gilt analog für jede Art der Devianz.
Normen besitzen in diesem Sinne einen relativ breiten Toleranzbereich und es bestehen große Spielräume, Verhaltensweisen je nach Kontext und Einzelfall als abweichend oder konform zu werten (vgl. Dollinger/Raithel 2006: 11; Lamnek 2007: 33). Die Trennung von Normal und Konform wird aber aufgrund der deutschen Sprachstruktur und der in der Literatur meist nicht eingeführten Unterscheidung nicht konsistent durchgeführt. Die Begriffe Normal und Konform werden gleichermaßen für konforme Phänomene verwendet. Bei der Nutzung von Normal im oben ausgeführten Sinne sollte dies daher explizit hervorgehoben werden.
„Die Grundlage unseres Verhaltens ist eine von uns geschaffene Werthierarchie“ (Durkheim 1993: 107). Es ergibt sich hieraus, dass abweichende Handlungen Normen in unterschiedlichem Maße verletzen. So kann deviantes Verhalten in konventionelle, provozierende sowie problematische Devianz und Kriminalität bzw. Delinquenz untergliedert werden (vgl. Dollinger/Raithel 2006: 11ff.). Konventionelle Abweichungen symbolisieren meist Flexibilität und Innovation. Hierunter fallen außergewöhnliche Kleidungsstile, bunte Haare aber auch ungewöhnliche Begrüßungsrituale, Arbeitsweisen oder der Konsum „weicher Drogen“ unter Jugendlichen (vgl. ebd.). Auch eine zu strikte Anwendung der Normen, welche „als ‘Überkonformität’ oder ‘Überanpassung’ [Hervorhebungen i.O., B.G.] an die institutionellen Normen zu bezeichnen wäre“ (Merton 1995: 174), wie etwa ein sekundengenaues Einfordern oder Einhalten der Pünktlichkeitserwartung bei privaten Verabredungen, wird als Abweichung wahrgenommen und kann der konventionellen Devianz zugeordnet werden (vgl. Abb. 1). Meist zeigt sich die gesellschaftliche Sanktion in Form eines Kopfschüttelns, Naserümpfens oder Ähnlichem (vgl. Dollinger/Raithel 2006: 12). Dieser Verhaltenstypus ist in den wenigsten Fällen kriminell, kann es aber durchaus sein. Illegale erzieherische Maßnahmen von Eltern an ihren Kindern können beispielsweise aus einer Überanpassung an gültige Beschützernormen resultieren.
Unter provozierender Devianz werden Verhalten subsumiert, welche auf gesellschaftliche Missbilligung stoßen ohne kriminell per se zu sein. Unterlassene Höflichkeitsformen, eine unangemessen hohe Lautstärke und dergleichen lassen sich hierunter vereinen. Problematische Devianz ruft besondere Gegenmaßnahmen in der Gesellschaft hervor und fördert die Institutionalisierung dieser. Krankheit und Alter fallen hierunter, aber auch Drogenabhängigkeit und kriminelle Handlungen (vgl. ebd.). Kriminalität schließlich ist durch Rechtsnormen als Devianz festgeschrieben und scheint daher objektiv. Sie muss aber keineswegs immer auch als problematisch wahrgenommen werden. Schwarzarbeit, Schwarzfahren oder sogenannte „Bagatellkriminalität“ gelten als Beispiele, aber auch viele Formen der White-Collar-Kriminalität, wie Steuerhinterziehung, können hierzu gezählt werden (vgl. Sutherland 1940: 2f.; Gutsche/Thiel 2001: 74f.). Die Unterscheidung ist selten trennscharf und stark kontextabhängig. Verkehrsdelikte, wie unerlaubt hohe Geschwindigkeiten gelten auf der Autobahn oder der Landstraße meist als unproblematische Delinquenz, während das gleiche Vergehen in einer 30 km/h-Zone vor einem Spielplatz eine problematische Abweichung darstellt (vgl. Dollinger/Raithel 2006: 12).
Abbildung 1: Formen der Devianz, eigene Darstellung (vgl. Dollinger/Raithel, 2006: 13)
Deviante Handlungen werden durch die Orientierung an den Verhaltenserwartungen einzelner Personen, Gruppen oder Gesellschaften als solche erkennbar. Daher bilden Normen den relationalen Bezugsrahmen der Typisierung. Da es aber „keine Gesellschaft geben kann, in der die Individuen nicht mehr oder weniger vom kollektiven Typus abweichen, ist es unvermeidlich, dass sich unter diesen Abweichungen auch solche befinden, die einen verbrecherischen Charakter tragen“ (Durkheim 1970: 159). Je weniger eine Gesellschaft von ihren Normen abweicht – hierfür könnte eine idealtypische Klostergemeinschaft als Beispiel dienen – umso mehr Ärgernis verursachen auch schon kleinere Abweichungen, welche in unserer Gesellschaft als konventionelle Devianz gelten würden. Falls diese Klostergemeinschaft über richterliche Strafgewalt verfügt, könnten daher auch Handlungen, die im Allgemeinen als konventionelle oder provozierende Devianz eingeordnet sind, durch das Festschreiben in eine Rechtsnorm als Kriminalität definiert werden (vgl. ebd.: 158). „Nach dieser Sichtweise unterscheiden sich Täter nicht grundlegend von Nichttätern. Sie werden vielmehr durch die gesellschaftlichen Verhältnisse, in denen sie leben, zu Tätern gemacht“ (Dölling 2012: 284). Des Weiteren hätte eine vollständige Befolgung aller herrschenden Normen eine ebenfalls vollkommen statische und unwandelbare Gesellschaft in einem gleichfalls statischen und unwandelbaren kulturellen Umfeld zur Folge. Daher ist eine gewisse Abweichung von den geltenden Normen vermutlich funktional für die grundlegenden Ziele aller Gruppen (vgl. Merton 1995: 174). „Mit einem gewissen Maß an Kriminalität muss die freiheitliche Gesellschaft leben“ (Dölling 2012: 288).
Abweichendes Verhalten und gesellschaftlicher Wandel
Dass abweichendes Verhalten als Quelle von Innovation im gesellschaftlichen Bereich durchaus funktional für die Entwicklung dieser sein kann, wurde bereits gezeigt und trifft nicht nur auf konventionelle Devianz zu, sondern kann analog auf alle Formen der abweichenden Handlungen angewandt werden. „Es gibt keinen Teil des Rechts, der nicht durch die Sitten ergänzt würde, und da es keinen Grund zur Annahme gibt, daß die Beziehung zwischen dem Recht und den Sitten in diesen verschiedenen Sphären nicht die gleiche wäre, so läuft man mit dieser Nachlässigkeit keine Gefahr, die Ergebnisse unseres Vergleichs zu verfälschen“ (Durkheim 1992: 160f.). „Kriminell und kreativ können als zwei Seiten ein und desselben Typs von sozialem Verhalten gelten“ (Rammert 2010: 33). Innovation und Kreativität werden vor allem in Zeiten starker Konkurrenz als Handlungen wahrscheinlicher, oder anders ausgedrückt, der normale Anteil an Kriminalität erhöht sich in dem Maße, in dem Ressourcen knapper werden. Es konnte ebenso rekonstruiert werden, dass Formen der Abweichung immer nur relativ zu dem jeweiligen historischen und kulturellen Kontext benannt werden können. Zugleich variiert ihre Typisierung zwischen verschiedenen Subkulturen. „In einer modernen Gesellschaft leben, das heißt demnach, sich auf eine Pluralität ausdifferenzierter Teilbereiche einstellen, in denen je eigene Werte und Normen gelten, also auch je eigene Erfolgskriterien sowie Maßstäbe für normkonformes und abweichendes Verhalten“ (Scherr 2013: 275). Gesamtgesellschaftlich als abweichend wahrgenommenes Handeln wird demnach häufiger, wenn entweder die Menge unterschiedlicher Subkulturen innerhalb einer Gesellschaft zunimmt, oder der gesamtgesellschaftliche Einfluss einer oder mehrerer Subkulturen steigt. Hier kann die bürgerliche Subkultur genannt werden, welche sich im Laufe des 18. und 19. Jahrhunderts von einer relativ kleinen, als abweichend definierten, Population zur Leitkultur des 20. Jahrhunderts entwickelte und dadurch die eigenen Normen durchsetzen konnte. Abweichendes Verhalten kann darüber hinaus erforderlichen sozialen Wandel anzeigen und so zukünftige Konformität antizipieren. Eine solche Entwicklung kann für die rechtliche Stellung von Homosexualität angenommen werden. Noch in den 1970er Jahren stellte diese in Deutschland kriminelles Verhalten dar, ist heutzutage jedoch legal, wenn auch nicht völlig mit der heterosexuellen Partnerschaft gleichgestellt. Gleichzeitig wird sie in immer mehr Gesellschaftsgruppen nur noch als konventionelle Devianz wahrgenommen. „Kriminalität, vor allem ansteigende Raten von bestimmten Vergehen, können ein Indikator für gesellschaftliche Steuerungsprobleme und ein Hinweis auf notwendige, sich allmählich durchsetzende gesellschaftliche Entwicklung sein“ (Gutsche/Thiel 2001: 74).
So konnten in diesem Beitrag unterschiedliche strukturelle Faktoren aufgezeigt werden, welche das normale Ausmaß an abweichendem Verhalten einer spezifischen Gesellschaft beeinflussen können. Nicht behandelt wurden indes individuelle Faktoren, welche abweichendes Verhalten begünstigen. Sie können aber meist als nicht-normale Abweichung verstanden werden, da hierbei, im Gegensatz zu den oben diskutierten Arten der devianten Handlungen, subjektiv geltende Normen verletzt werden. Sie entsprechen eher Prozessen der subjektiv unterschiedlichen Normadaption, Anomie und nicht zuletzt individueller, rationaler Kosten- und Nutzenkalküle. Eine Auseinandersetzung hiermit würde jedoch den Rahmen dieses Artikels sprengen. Des Weiteren eignen sich diese Ansätze nur bedingt zur Erklärung des gesellschaftsspezifischen normalen und funktionalen Ausmaßes an Devianz.
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Zum Autor:
Benjamin Gröschl, 31, hat Soziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert. Zu seinen wissenschaftlichen Interessengebieten gehören: Quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung und Methodologie, Statistische Auswertungs- und Testverfahren, Abweichendes Verhalten (vor allem makrosoziologisch, demografische Faktoren Ländervergleichende Zeitreihen), Bildung (soziologisch und empirisch pädagogisch), Technik und Umwelt.
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Die Redaktion (20. Januar 2014). Normalität, Konformität und deviantes Verhalten – Von Benjamin Gröschl. soziologieblog. Abgerufen am 25. März 2025 von https://doi.org/10.58079/uicr
Hy CDur, zum einen, Sanktionieren, kann je nach gültigem Normensystem, für gleiche Handlungen unterschiedliche Sanktionen hervorrufen, daher ist die neutrale, nach beide Seiten offene, Definition von Sanktion hier durchaus sinnvoll, die Anmerkung aber ebenfalls gerechtfertigt.
Zum zweiten Punkt: Es geht hierbei um einen Wandel der gesellschaftlichen Legitimation/Begründung der Unterscheidung, natürlich sind, strukturell/analytisch gesehen, das ebenfalls normgestützte Definitionen
vG
B.G.
Ich bedanke mich für den informativen Artikel.
Folgende Kleinigkeiten würde ich anmerken:
“Sanktionieren” kann auch positiv sanktionieren heißen. Es fehlt nach meiner Meinung ein “negativ” bei dir.
Zweitens:
Bei “Durch den Übergang der gesellschaftlichen Wahrnehmung von „gut“ und „böse“ hin zu einer normgeleiteten Trennung […]” möchte ich lediglich anmerken, dass auch die Wahrnehmung von “gut” und “böse” normgeleitet ist. Die Unterscheidung finde ich nicht schlüssig. Hier könnte ich allerdings auch irgendwas missverstanden haben
Sehr informativer Artikel zur Entwicklung von “Normalität” und Devianz. Danke.
Ich frage mich jedoch, welche Rolle spielten und spielt der Kontext technologischer Erfindungen (heute z.B. Computer, Internet) auf den Prozess und die Bildung, Veränderung intersubjektiver Normalität und Devianz?