Können wir unsere Emotionen wählen – und warum sollten wir? Die rationale Wahl von Emotionen und die sozialen Entscheidungsregeln (Teil 2) – von Kathrin Behrens
Ausgangsfrage dieses Beitrages ist die grundsätzliche Wählbarkeit von Emotionen und die daraus resultierende Überlegung, ob Emotionen als eigenständiger Gegenstand einer rationalen Entscheidung behandelt werden können. Im ersten Teil wurden daher zunächst grundlegend die Emotionskonzeptionen nach Jon Elster und Arlie Hochschild als zwei zentrale Perspektiven der Emotionssoziologie miteinander verglichen und in Verbindung gesetzt. Aus der Emotionstheorie von Jon Elster ergibt sich, dass zwar die Emotionen generierende Situation gewählt werden kann, nicht aber die Emotion selbst. Damit ist nach wie vor die Frage offen, ob Emotionen selbst eigener Entscheidungsgegenstand sein und somit auch einer rationalen Wahl unterliegen können. Im zweiten Teil dieses Beitrages steht die Arbeit von Arlie Hochschild zur Beantwortung dieser Frage im Mittelpunkt.
In Hochschilds Konzeption der Emotionsarbeit ist besonders bedeutend, dass es für bestimmte Situationen spezifische soziale Richtlinien dafür gibt, was gefühlt bzw. nicht gefühlt werden sollte und wie es gezeigt wird. Das Nichteinhalten dieser Regeln ist insofern folgenreich, als dass es (sozial) sanktioniert wird. Als prominentes Beispiel (sozialer) Sanktionierung lässt sich das etablierte Konzept von Scham und Peinlichkeit (vgl. Elias 1969) anführen: Scham und Peinlichkeit sind Elias zufolge soziale Sanktionsmechanismen, wobei Scham als interne Sanktion dann auftritt, wenn sich das Individuum selbst der Diskrepanz zwischen tatsächlichen und gewünschten Emotionen bewusst wird; Peinlichkeit tritt als externe Sanktionierung auf, wenn primär anderen dieses Missverhältnis auffällt. Es scheint einen sozialen Konsens darüber zu geben, dass es nicht angemessen ist, beispielsweise auf einer Beerdigung fröhlich zu sein oder sogar in Gelächter auszubrechen. Um diese Angemessenheit verorten zu können, prägte Hochschild den Begriff der feeling rules (Hochschild 1979, Hochschild 2003); es handelt sich hierbei um soziale Richtlinien, die besagen, zu welchem Zeitpunkt was, von wem, wie lange und wie intensiv gefühlt werden darf. Damit verbunden sind Regeln über zu erwartende Gefühle: Werden Erwartungen von Menschen enttäuscht, weil andere Personen in einer Situation nicht die regelkonformen Emotionen zeigen, werden diese mit hoher Wahrscheinlichkeit extern (und gegebenenfalls auch intern) sanktioniert.
Um beim Auftreten einer Diskrepanz zwischen tatsächlichen und gewünschten Gefühlen eine Sanktion zu vermeiden, ist es notwendig, die Emotionen zu modifizieren. Eine unbefriedigende aber mögliche Lösung wäre die reine Veränderung des emotional displays, also die körperliche Expression der Emotion, um die gewünschte Emotion „vorzuspielen“. Damit ist allerdings ausschließlich eine oberflächliche Aufhebung der vorliegenden Diskrepanz möglich, denn an der Emotion an sich ändert sich nichts. Das heißt, dass die eigentliche Unangemessenheit bestehen bleibt und extern sanktioniert werden kann, wenn das display nicht glaubhaft angepasst wird. Auch der interne Sanktionsmechanismus der Scham kann jedoch auftreten, wenn die Person „ein schlechtes Gewissen“ hat, also sich der bestehenden Unangemessenheit bewusst ist. Eine rein oberflächliche Veränderung schützt daher nicht ausreichend vor interner oder externer Sanktionierung.
Die Beeinflussung von Emotionen – Techniken der Gefühlsarbeit
Da bei einer rein oberflächlichen Veränderung von Emotionen weiterhin die Gefahr besteht, (sozial) sanktioniert zu werden, geht Hochschild mit ihrer Konzeption noch deutlich weiter. Mit der emotion work führt sie die Möglichkeit einer grundlegenden Veränderung der Emotion als solcher ein: „The latter two terms suggest an effort merely to stifle or prevent feeling. ’Emotion work’ refers more broadly to the act of evoking or shaping […]“ (Hochschild 1979: 561). Es geht also um das Hervorrufen gewünschter Emotionen mit dem Ziel, das Missverhältnis zwischen tatsächlichen und gewünschten Emotionen aufzuheben. Sie beschreibt in ihrer Arbeit (Hochschild 1979, Hochschild 2003) drei mögliche Techniken, mit der diese Emotionsarbeit erfolgen kann. Die grundlegendste ist die kognitive Emotionsarbeit: Hier werden die Emotionen dahingehend „bearbeitet“, dass der Sinn, der mit der körperlichen Veränderung einhergeht, verändert wird. Der Sinn ergibt sich in der Regel aus der Situation, in der sich die Person befindet. Ein geeignetes Mittel ist daher zum Beispiel das Vorstellen einer Situation aus der individuellen Vergangenheit, in der die zu erreichende Emotion erlebt wurde. Dabei besteht allerdings keine reale Situationsveränderung wie bei Elster, sondern das Schaffen einer rein mental neuen Umgebung, da sich an der tatsächlichen Umgebung nichts verändert. Diese Technik wird mitunter von Schauspielern im Bereich des deep-acting angewendet, da sie auf der Bühne oder vor den laufenden Kameras eine ganz bestimmte Emotion überzeugend darstellen müssen (vgl. beispielsweise Grandley 2003). Für einen hohen Grad an Authentizität reicht es oftmals nicht, nur den entsprechend charakteristischen Ausdruck zu präsentieren. Durch das imaginäre Versetzen in eine andere Situation soll die damit verbundene Emotion aktiv hervorgerufen werden. Eine weitere Möglichkeit die Beeinflussung der direkt feststellbaren körperlichen Reaktionen in Verbindung mit der Situation, also die körperliche Emotionsarbeit. So kann zum Beispiel bei Anspannung ein tiefes Ein- und Ausatmen dafür sorgen, dass die unerwünschte Emotion tatsächlich gelindert wird. Die dritte von Hochschild beschriebene Technik ist die Arbeit an und mit dem emotional display, daher benannt als expressive Emotionsarbeit. Diese hat das Ziel, durch die gezeigte Emotion eine Gefühlsveränderung zu provozieren und damit tatsächlich die gewünschte Emotion hervorzurufen und es nicht bei einer Veränderung des Ausdrucks zu belassen. Auch für Hochschilds Konzeption dient ein Kausaldiagramm zur Rekonstruktion:
In Abbildung 4 sind die möglichen Techniken der Emotionsarbeit nach Hochschild (1979, 2003) in das Grundmodell aus Abbildung 2 einbezogen, wobei a) die kognitive Emotionsarbeit meint, b) die körperliche und c) die expressive. Die drei beschriebenen Techniken sind für Hochschild zum einen keine unabhängigen Prozesse, sondern sie können gemeinsam angewendet werden. Zum anderen betont sie, dass Emotionsarbeit auch scheitern kann und dann nicht den gewünschten Erfolg bringt. Wenn beispielsweise das Abrufen einer bestimmten Situation, um eine gewünschte Emotion hervorzurufen, nicht gelingt, ist der Erfolg der Arbeit an dieser Emotion zweifelhaft.
Der grundlegende und gleichzeitig offensichtliche Unterschied zu Abbildung 3 ist, dass der Veränderungsprozess intern stattfindet und nicht extern. Die interne Beeinflussung lässt sich gemäß der Theorie rationaler Handlungswahl als Entscheidung und damit als Wahl modellieren. Mit dieser Annahme lässt sich auch eine Antwort auf die Frage geben, ob diese Wahl rational sein kann.
Die rationale Wahl von Emotionen
Mit Elsters Konzeption von Emotionen kann lediglich der externe Faktor (die Situation) gewählt werden, um Emotionen zu modifizieren. Hochschild argumentiert, dass sich mit Hilfe der emotion work Emotionen direkt beeinflussen lassen und diese somit eigener Entscheidungsgegenstand sein können. Damit lässt sich die Konzeption der Emotionen um die Perspektive der rationalen Wahl erweitern, da sie mit der emotion work die Möglichkeit einführt, Emotionen als eigenen Gegenstand einer Wahl zu betrachten. In diesem Abschnitt des Beitrages wird daher veranschaulicht, wie mit Hilfe der Emotionsarbeit nach Hochschild eine Aussage über die rationale Wahl von Emotionen getroffen werden kann.
Emotionsarbeit wird vor allem in solchen Momenten eingesetzt, in denen das tatsächliche Gefühl nicht mit dem – beispielsweise durch feeling rules – bestimmten, gewünschten Gefühl übereinstimmt. Die Motivation für die Wahl einer anderen Emotion besteht damit selbst in einer Emotion. So könnte in dem bereits genannten Hochzeitsbeispiel eine auffallend traurige Stimmung bei A Motivation genug sein, Emotionsarbeit zu betreiben, um sich in eine fröhlichere Stimmung zu versetzen. Zum einen könnte der externe Sanktionsmechanismus über die Hochzeitsgesellschaft greifen, wenn die Emotion nicht der gewünschten entspricht. Zum anderen könnte die betroffene Person Scham über die vorhandene Emotion empfinden und sich somit über das „schlechte Gewissen“ selbst sanktionieren. Die Anwendung des bereits verwendeten Beispiels dient der Verdeutlichung: A befindet sich auf der Hochzeit von C und D, was hier die externe Situation darstellt. Die sozialen Richtlinien in Form der feeling rules gebieten, dass bei Feierlichkeiten dieser Art eine heitere, ausgelassene Stimmung herrscht. Fröhlichkeit ist somit die gewünschte Emotion. A ist aber am Tage der Hochzeit aufgrund eines Streites mit B offensichtlich betrübt, was nicht der gewünschten Emotion entspricht. Zum einen merkt A im Laufe der Feier, dass sie/er wohl aufgrund des niedergeschlagenen Gesichtsausdruckes, also des emotional displays, von den anderen Gästen gemieden wird. Zum anderen fällt A auf, dass sie/er selbst die Feier in diesem emotionalen Zustand nicht genießen kann. Um die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und gewünschter Emotion aufzulösen, stellt A sich vor einen Spiegel und lacht das eigene Spiegelbild an, was der expressiven Emotionsarbeit entspricht. Um dieses Gefühl zu verstärken, erinnert sich A an die Situation der eigenen Hochzeit, was sich als kognitive Emotionsarbeit identifizieren ließe. A ruft mit den Erinnerungen und Gedanken die dort empfundene Fröhlichkeit wieder hervor. Die sozialen Vorgaben der feeling rules verursachen unangenehme Emotionen, die es als rational erscheinen lassen, dass A sich in der gegebenen Konstellation für eine andere Emotion „entscheidet“.
A ist hier nicht gezwungen, die Situation zu verlassen, um eine andere Emotion zu evozieren und die vorhandenen Sanktionsmechanismen sind nicht primär auf die persönliche Verbindung von C/D zu A zu beziehen: Vielmehr geht es an dieser Stelle darum, dass die feeling rules eine Emotion passend zur Situation vorgeben, deren Nichteinhaltung soziale Sanktionen nach sich zieht, beispielsweise in Form von Scham oder Peinlichkeit (Elias 1969). Dies ließe sich als ordinary rationality nach Boudon (vgl. Boudon 2010) begreifen, da hier rein subjektive Empfindungen als vernünftige Gründe ausreichen und daher nicht mehr intersubjektiv nachvollziehbar sein müssen.
Damit lässt sich die Perspektive der Beeinflussung von rationalen Entscheidungen durch Emotionen, wie zum Beispiel nach Elster (1998,1999), auf die direkte rationale Wahl einer Emotion, beispielsweise wie oben dargestellt mit der Emotionsarbeit nach Hochschild (1979, 2003) erweitern. Das Argument, dass auch in der Konzeption nach Elster Emotionen mittels Situationsmodifikation beeinflussbar sind, reicht hier nicht weit genug. Denn nach Elster wäre die Situation der mögliche Gegenstand einer (rationalen) Wahl; mit der Emotionsarbeit nach Hochschild ist es die Emotion selbst, die einer (rationalen) Entscheidung unterliegen kann. Wie diese rationale Entscheidung getroffen wird, soll nun abschließend erläutert werden.
Der Einfluss sozialer Normen auf die Wahl einer Emotion
Es bleibt die Frage bestehen, wie die Entscheidung für oder gegen eine Emotion gefällt wird, inwiefern sie durch eine soziale Komponente moderiert wird und so einer gesellschaftlichen Ordnung unterliegt.
Wie bereits beschrieben, lässt sich nach Hochschild mittels der Emotionsarbeit die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und gewünschter Emotion, welche durch die feeling rules vermittelt werden, aktiv und direkt bearbeiten. Aber wie entscheidet sich A für oder gegen eine Emotion? Hochschild gibt mit ihrer emotion work eine Antwort darauf, wie an den Emotionen gearbeitet werden kann und mit den feeling rules kann erklärt werden, warum es rational sein kann, eine andere Emotion zu wählen. Wie diese Entscheidung aber getroffen wird, ist in der Theorie nach Hochschild nicht beantwortet. An dieser Stelle ist die Gleichung des weiter oben beschriebenen SEU-Modells der entscheidende Punkt, um Emotionen als eignen Entscheidungsgegenstand in die Theorie der rationalen Wahl zu integrieren und die Entscheidungsregel zu verdeutlichen. Auch wenn Emotionen sich nur schwer „quantifizieren“ lassen, soll zu Demonstrationszwecken die oben im Beitrag erklärte Gleichung aufgegriffen werden. Die Gleichung lässt sich wie folgt auf das Beispiel anwenden: A weiß, dass die tatsächliche Emotion nicht mit der gewünschten Emotion der feeling rules übereinstimmt, da A das soziale Regelwerk der feeling rules kennt und daher weiß, dass „Fröhlichkeit“ die der Situation angemessene Emotion ist. A weiß auch, dass ein Nichtentsprechen dieser sozialen Vorgaben soziale Sanktionierung bedeutet.
Idealtypisch sind zwei Handlungsalternativen offensichtlich: Entweder A verlässt die Feier (H1) oder die vorliegenden Emotionen müssen modifiziert werden (H2). In diesem abstrakten Beispiel – mit fiktiven Werten – ist A bei der ersten Alternative (H1) mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit (z.B. p=0,9) nicht mehr der Notwendigkeit ausgesetzt, die vorliegende Emotion anzupassen (z.B. N=0,7), da A sich der Situation entzieht, in der diese spezifischen feeling rules Geltung finden. Allerdings trägt A damit ziemlich hohe Kosten, denn zum einen verpasst A die Feierlichkeiten und zum zweiten ist zu vermuten, dass die Beziehung zu C/D darunter leidet (z.B. K=0,8) (mathematisch: SEU(H1) = ∑(N*p-K) = ∑(0,7*0,9-0,8) = -0,17). Bei der zweiten Handlungsalternative (H2) kann A unter ernsthafter Bemühung (z.B. K=0,4) mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit (z.B. p=0,6) durch die Emotionsarbeit die tatsächliche Emotion dahingehend bearbeiten, dass die Diskrepanz zur gewünschten Emotion aufgelöst oder wenigstens verringert wird. Damit ist es A möglich, dem sozialen Regelwerk der Emotionen zu entsprechen und auf der Feier zu verbleiben (z.B. N=0,9) (mathematisch: SEU(H2) = ∑(N*p-K) = ∑(0,9*0,6-0,4) = 0,14). Gemäß der oben spezifizierten Entscheidungsregel würde A sich in diesem Szenario für die Arbeit an den eigenen Gefühlen entscheiden (da: SEU(H2) = 0,14 > SEU(H1) = -0,17).
Mit der Integration der Emotionsarbeit in die Theorie der rationalen Wahl bietet sich der Vorteil, die Entscheidungsregel für oder gegen eine Emotion zu spezifizieren. Gleichzeitig lässt sich angeben, unter welchen Bedingungen eine der Alternativen gewählt wird: Sie muss einen hohen Nutzen und geringe (Opportunitäts-) Kosten im Vergleich zu der anderen Alternative/den anderen Alternativen bieten. Damit wird eine Wahl erschwert, wenn keine Alternativen vorhanden scheinen oder die zwei emotionalen Alternativen in ihrem SEU-Wert sehr eng beieinander liegen. Durch die Unterordnung der eigenen Person unter das soziale Regelwerk der situationsadäquaten Gefühle und der damit verbundenen Beeinflussung der Entscheidung für oder gegen eine Emotion unterliegt die Wahl einer Emotion sozialen Normen.
Somit unterscheiden sich die Konzeptionen von Elster und Hochschild nicht nur bezüglich der rationalen Entscheidung für oder gegen eine Emotion, sondern auch hinsichtlich der Frage nach der die Wahl bestimmenden sozialen Ordnung. Die Kombination aus der Emotionstheorie nach Hochschild und der Theorie der rationalen Wahl ist gewinnbringend für beide Perspektiven: Emotionen lassen sich als potentieller Gegenstand einer rationalen Wahl betrachten und es lässt sich außerdem ein Entscheidungsmodell für die Konzeption nach Hochschild formulieren.
Die Antworten des Beitrags als Impuls
Zur Beantwortung der Ausgangsfrage nach der eigenständigen Gegenständlichkeit von Emotionen ist ein grundlegender Vergleich der Wählbarkeit von Emotionen nach Elster und Hochschild erfolgt. Daraus lässt sich vermuten, dass Emotionen nach Hochschild eigener Gegenstand von Entscheidungen sein können, im Gegensatz zur Arbeit Elsters, die lediglich die externe Situation als möglichen Entscheidungsgegenstand anerkennt. Mit dieser Erkenntnis wurde Hochschilds Konzept der Emotionsarbeit und der feeling rules in die Theorie der rationalen Wahl integriert. Es konnte somit gezeigt werden, dass Emotionen auch eigenständiger Gegenstand einer rationalen Wahl sein können. Hochschilds Konzept der feeling rules erklärt zufriedenstellend, dass Emotionen auf Grund von sozialen Richtlinien gewählt werden, allerdings ist ihre Theorie nicht hinreichend, um zu erklären, wie, wann und unter welchen Bedingungen diese Entscheidung getroffen wird. In diesem Sinne wurde eine Theorieerweiterung vorgenommen, indem anhand des SEU-Modells erläutert wurde, dass mit der Einhaltung oder Nichteinhaltung von feeling rules Kosten und Nutzen verbunden sind. Die Abwägung dieser unterliegt einer Entscheidungsregel, die zeigt, wann es rational sein kann, sich für eine bestimmte Emotion zu entscheiden.
Die rekonstruierten Diagramme sind sehr vereinfachte Darstellungen. Der Zusammenhang von Situation und Emotion und das Emotionskonzept an sich könnten durchaus umfassender dargelegt werden. So kann beispielsweise die individuelle Erfahrung mit einer spezifischen Emotion eine große Rolle in diesem Modell einnehmen: Sollte die betroffene Person zum Beispiel noch nie Trauer bewusst erlebt haben, ist es für sie sicherlich unmöglich in einer erforderlichen Situation diese Emotion im Sinne einer kognitiven Emotionsarbeit zu generieren. Dieser Beitrag soll dazu dienen, vorhandene Perspektiven auf die Verbindung von Emotionen, deren rationale Wahl und die zugrunde liegende Entscheidungsregel auszuloten und die Erklärungskraft der Theorie zu erhöhen.
Grundsätzlich schließen sich verschiedene Überlegung an diese Arbeit an. So kann die Situationsdefinition der handelnden Personen ganz andere Ergebnisse hervorbringen, wenn sie nicht mit der Definition der sozialen Umwelt übereinstimmt. Wenn beispielsweise die jeweils geltenden feeling rules nicht bekannt sind, funktioniert zwar der externe Sanktionsmechanismus, aber nicht der interne im Sinne von Scham, da Unkenntnis über die Unangemessenheit herrscht. Auch bestünde die Möglichkeit, das Zustandekommen und Adaptieren der feeling rules sowie die daraus folgenden Konsequenzen für diese Idee der Emotionswahl zu betrachten. Insgesamt bietet diese Arbeit also einen Impuls für weiterführende Diskussionen und sich anschließende Forschungsfragen.
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Zur Autorin:
Kathrin Behrens, 27, studiert im 6. Semester den Bachelor-Studiengang Soziologie an der Bergischen Universität Wuppertal. Ihre wissenschaftlichen Interessensgebiete sind neben der Emotionssoziologie unter anderem die Religions- und Europasoziologie sowie die Rational-Choice-Theory.
Zur Fotografin:
Konstanze-Marie Teschner widmet sich neben ihrer Leidenschaft dem Sport, worin sie auch ihre erste Ausbildung abschloss, dem Studium der Kulturwissenschaften an der Europa-Universität Viadrina. Die Schwerpunkte Linguistik und Sozialwissenschaften interessieren sie gleichermaßen. Sie ist fasziniert vom kulturellen Treiben Berlins und nutzt jede Möglichkeit Veranstaltungen, Museen oder Ausstellungen zu besuchen. Ihre Eindrücke teilt sie gern in dem Blog http://louiseethelene.de.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Frederic Gerdon (4. Dezember 2014). Können wir unsere Emotionen wählen – und warum sollten wir? Die rationale Wahl von Emotionen und die sozialen Entscheidungsregeln (Teil 2) – von Kathrin Behrens. soziologieblog. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/uif3