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„Pierre Bourdieu: Über den Staat. Vorlesungen am Collège de France 1989–1992“ – Eine Rezension von Dirk Dieluweit

Pierre BourdieuIn den Studien zum französischen Eigenheimmarkt, zum politischen Feld und zur Ökonomie des sprachlichen Tausches erwähnte Pierre Bourdieu bereits beiläufig, welchen zentralen Stellenwert staatliche Institutionen in seinem soziologischen Werk einnehmen. So sind es nach Bourdieu staatliche Akteure, die ein autonomes ökonomisches Handlungsfeld und eine legitime symbolische Ordnung konstituieren (vgl. Bourdieu: 1990, 2001, 2002). Jedoch publizierte Bourdieu zu Lebzeiten kein Werk, in dem er sein Konzept des Staates detailliert erläuterte. Diese Lücke wollte der Suhrkamp Verlag im März 2014 schließen, indem er Übersetzungen von Vorlesungen veröffentlichte, die Bourdieu zwischen 1989 bis 1992 am Collège de France hielt.

In diesen Vorlesungen geht Bourdieu davon aus, dass der Staat die Felder der öffentlichen Verwaltung umfasst, die das Monopol der „legitimen symbolischen und physischen Gewalt“ (Bourdieu 2014: 18) inne haben. In diesem Machtfeldern wird der normative und logische Konsens produziert, der es ermöglicht politische Forderungen zu artikulieren, Waren zu tauschen und gesellschaftliche Konflikte auszutragen (vgl. S. 21). Klassifikationssysteme, die das Alltagshandeln strukturieren, werden demnach von staatlichen Stellen durchgesetzt und legitimiert (vgl. S. 26). Beispiele hierfür sind Maße und Gewichte, Amtssprachen und die offizielle Zeiterfassung. Im Anschluss an sein Habituskonzept geht Bourdieu davon aus, dass solche Klassifikationssysteme verinnerlicht und im Alltagshandeln unbewusst reproduziert werden (vgl. S. 592). Damit liegt der Schwerpunkt dieses Ansatzes auf den kulturellen Aspekten des staatlichen Gewaltmonopols.

Man sollte dieses Buch jedoch nicht als funktionalistische Staatstheorie lesen. Der Staat dient nach Bourdieu weder dem Gemeinwohl, noch erfüllt er ideologische und ökonomische Funktionen im Kapitalismus. Bourdieu kritisiert vielmehr, dass funktionalistische Staatstheorien, den Staat in Begriffen beschreiben, die selber von staatlichen Institutionen geprägt wurden. Staatstheorien würden, indem sie dem Staat ideologische und ökonomische Funktionen in der Gegenwart zuweisen, die historischen Voraussetzungen unter denen konkrete Staaten gegründet wurden vernachlässigen Dadurch werden in funktionalistischen Ansätzen die Machtinteressen die mit staatlichen Institutionen verknüpft sind verschleiert (Vgl. S. 23). Dies würde dazu führen, dass Konzepte, die ideologisch aufgeladen sind oder nur für bestimmte Gesellschaften gelten, als allgemeine Erklärungsmodelle verwendet werden (vgl. S. 86).

Solche Verkürzungen möchte Bourdieu vermeiden, indem er staatliche Institutionen als soziale Felder begreift: Soziale Felder beschreibt Bourdieu als symbolische und soziale Universen, die jeweils eigenen Handlungslogiken folgen. Welche Praktiken und Kapitalsorten in einem Handlungsfeld anerkannt werden, ist das Ergebnis symbolischer Kämpfe (vgl. 176). Hier setzen die Beteiligten, ihr materielles und symbolisches Kapital ein, um ihre Klassifikationen der sozialen Welt durchzusetzen (vgl. S. 201). Da nicht alle Teilnehmer_innen die gleichen Chancen haben ihre Perspektiven auf die soziale Welt durchzusetzen, wird in solchen Auseinandersetzungen auch soziale Ungleichheit reproduziert. Je nach Umfang und Zusammensetzung des zur Verfügung stehenden Kapitals, werden hier unterschiedliche Strategien genutzt, um die Position im jeweiligen Handlungsfeld durchzusetzen. Welche Bedeutung und welchen Einfluss soziale Felder haben, wird ebenfalls in symbolischen Kämpfen ausgehandelt. In solchen Konflikten wird somit auch um den Einfluss des jeweiligen Handlungsfeldes gekämpft. Je nach Position im administrativen Feld und im sozialen Raum, wird daher versucht, unterschiedliche Sichtweisen auf die soziale Welt durchzusetzen. Ein Beispiel aus der französischen Wohnungspolitik zeigt dann auch, dass Mitglieder der Finanzverwaltung dazu tendieren, den privaten Wohnungsbau zu fördern, wogegen Mitglieder des Sozialministeriums und der Behörden für Raumplanung dazu neigen, den sozialen Wohnungsbau zu unterstützen (vgl. S. 47). Akteure, bei denen das ökonomische oder ererbte Kapital überwiegt, setzen hier eher auf aristokratische Reproduktionsstrategien, während diejenigen, bei denen das kulturelle oder erworbene Kapital überwiegt, eher meritokratische Reproduktionsstrategien nutzen (vgl. S. 383). In solchen Auseinandersetzungen berufen sich die Kontrahenten auf Konzepte des Allgemeinwohls, um ihre Sichtweisen auf die soziale Welt, als Allgemeininteressen zu deklarieren. Solche Strategien entspringen nach Bourdieu jedoch keinem rationalen Handlungskalkül. Vielmehr haben Akteure, die ihrer Position entsprechenden Deutungsmuster habitualisiert und reproduzieren diese unbewusst (vgl. S. 208).

Staat und Gesellschaft können demnach nicht als voneinander getrennt gedacht werden. Stattdessen sind Staat und Gesellschaft als graduelles Kontinuum zu begreifen (vgl. S. 77). Hier spricht Bourdieu von einem „Brennpunkt der staatlichen Werte“ (S. 76) und geht davon aus, dass je nach Umfang und Struktur des verfügbaren Kapitals unterschiedlich große Chancen bestehen, dort zu intervenieren. Aufgaben und Funktionen des Staates lassen sich somit nicht theoretisch bestimmen, sondern werden in symbolischen Kämpfen ausgehandelt. Die Macht, die in staatlichen Handlungsfeldern ausgeübt wird, kann jedoch nur wirksam werden, wenn ihr Herrschafts- und Willkürcharakter verkannt wird. Herrschaft ist somit stets auf kulturelle Ressourcen angewiesen, die ihr auch bei den Beherrschten Anerkennung verschafft (S. 441). Daher müssen die Akteure in den Feldern der öffentlichen Administration ihre Interessen im Namen der Allgemeinheit oder des öffentlichen Willens formulieren (vgl. S. 71).

Der Staat ist dabei jedoch nicht der Ausdruck des kollektiven Willens einer nationalen Gemeinschaft. Vielmehr sind es staatliche Institutionen, die territoriale Grenzen und Amtssprachen festlegen. Hierdurch werden kollektive Rahmungen produziert, die es erlauben Gesellschaften als voneinander abgrenzbare territoriale Einheiten zu beschreiben. Eine besondere Bedeutung hat hier das öffentliche Schulsystem, das die Bewohner_innen eines Territoriums, mit der gleichen Sprache und den gleichen Wahrnehmungskategorien ausstattet (vgl. S. 605). Dies ermöglicht es den Bewohner_innen eines Territoriums, sich als kulturelle Gemeinschaft zu beschreiben. Von nun an ermöglichen es nationalistische Rahmungen, Forderungen nach Teilhabe und Mitbestimmung im Namen der Nation zu artikulieren. Diese Prozesse werden mit der Errichtung des Wohlfahrtsstaates verstärkt. Indem mit der Staatsangehörigkeit Rechte auf soziale Absicherung verknüpft sind, erscheint der Staat als Solidargemeinschaft, die Rechte auf soziale Teilhabe vergibt. Ähnliches gilt für das ökonomische Handlungsfeld (vgl. S. 628). Auch hier produziert die öffentliche Schule die habituellen Dispositionen, die die Voraussetzung für einen rationalen Umgang mit Zeit und Geld sind (S. 628). Indem staatliche Akteure einklagbare Eigentumsrechte garantieren und selber ökonomisch tätig werden, schaffen Schulen und die staatliche Verwaltung die ökonomischen und moralischen Bedingungen, die es erlauben ökonomische Transaktionen unabhängig von Verwandtschafts- und Beziehungsnetzwerken zu tätigen (vgl. S. 358). Im Gegenzug kommt es nach Bourdieu mit dem Rückzug des Staates zur Informalisierung der Ökonomie. Saskia Sassen (1996) und der Bourdieu-Schüler Loic Wacquant (2006) zeigen dann auch, dass sowohl in den Finanzdistrikten der „Global-Cities“ als auch in den „Underclass-Ghettos“ US-amerikanischer Großstädte informelle Ökonomien an Bedeutung gewinnen (vgl. Sassen 1996 , Wacquant 2006).

Die Entstehung des Staates beschreibt Bourdieu also als einen Prozess, in dem symbolische und physische Macht auf eine zentrale Staatsgewalt übertragen wird. Im Unterschied hierzu bildeten feudale Reiche einen losen Überbau unter dem autonome Herrschaftsverbände fortbestehen konnten (vgl. S. 332). Anders als in diesen Reichen können Adelige nun nicht mehr nach eigenem Ermessen über ihre Untertanen herrschen. Stattdessen bedient sich die zentrale Staatsgewalt einer Bürokratie, die die Anweisungen des jeweiligen Herrschers umsetzt. Dadurch wird Herrschaft zusehends formalisiert und zentralisiert. Im Zuge dieser Bürokratisierung nimmt die Bedeutung des kulturellen Kapitals und des Bildungssystems zu. Dies führt dazu, dass die Staatsgewalt zusehends auf Bürokraten angewiesen ist, die sich an meritokratischen Reproduktionsstrategien orientieren. Dadurch kommt es zu Konflikten mit dem Adel, dessen Macht auf symbolischem Kapital beruht (vgl. S. 365). Nationale Bewegungen, die im Namen der Nation Gleichheit vor dem Gesetz und politische Teilhabe einfordern und sich damit gegen die durch Vererbung erworbenen Privilegien des Adels richten, werden daher von Akteuren getragen, die hauptsächlich über kulturelles Kapital verfügen (vgl. 381 ff.). Die Entstehung parlamentarischer Demokratien ist somit auf das Engste mit dem Nationalismus verknüpft. Demnach kommt es mit der Entstehung der modernen Demokratie zur sozialen Schließung entlang nationaler Grenzen und zur Politisierung von Ethnizität (vgl. S. 618).

Die vorliegenden Mitschriften wurden erst 20 Jahre nach Bourdieus Vorlesungen über den Staat veröffentlicht. Daher ist es wenig erstaunlich, dass inzwischen auch andere Autor_innen ähnliche Argumente entwickelt haben. Bourdieus Ausführungen zum Verhältnis von Demokratie, Ökonomie und Staat sind durchaus überzeugend. Jedoch zeigten mittlerweile auch Autoren wie Andreas Wimmer (2005), Armin Nassehi (1990) oder Kurt Imhof (1993), dass Nationalstaaten die Bedingungen produzierten, unter denen demokratische und funktional differenzierte Gesellschaften entstehen konnten (vgl. Imhof 1993, Nassehi 1990, Wimmer 2005 : 116ff.).

Obwohl Bourdieus Argumentation schlüssig ist, bleiben die folgenden zwei Punkte offen:

(1) Bourdieu weist zwar mehrfach darauf hin, dass Herrschaftsverhältnisse auf Rechtfertigungsnarrative angewiesen sind. Jedoch erwähnt er nicht, auf welche Diskurse hier zurückgegriffen wird. Mit Luc Boltanskis und Eve Chiapellos (2001) Soziologie der Rechtfertigung, ließe sich beschreiben, welche Rechtfertigungsdiskurse in solchen symbolischen Kämpfen genutzt werden. Zudem berücksichtigt Bourdieu die Eigenlogik, solcher Diskurse nur unzureichend. Hier zeigen Boltanski und Chiapello, dass normative Rahmungen die Möglichkeit Macht auszuüben einschränken und nicht beliebig strategisch eingesetzt werden können (vgl. S. 472).

(2) Angesichts der Diskussionen um die Transnationalisierung von Ökonomie und Massenkultur wäre zudem zu untersuchen, ob und in welchen Ausmaß transnational agierende Organisationen und nichtstaatliche Einrichtungen in der Lage sind, normativen und logischen Konsens zu produzieren und ökonomische Entwicklungen jenseits des Nationalstaates zu beeinflussen (vgl. Beck 2010 ).

Trotz dieser offenen Punkte gelingt es diesem Buch auch den heutigen Leser_innen zahlreiche neue Einsichten zu präsentieren. So zeigen diese Vorlesungsmitschriften detailliert, welche entscheidende Rolle der Staat in Bourdieus Soziologie spielt. Dabei erläutert Bourdieu ausführlich, warum Herrschaft auch auf kulturelle Anerkennung angewiesen ist. Da diese beiden Aspekte in den übrigen Schriften Bourdieus eher stiefmütterlich behandelt wurden, leistet das Buch: „Über den Staat“, einen fundierten Beitrag zum Verständnis von Bourdieus Herrschaftssoziologie.

Bourdieus „Staatstheorie“ hat darüberhinausgehend ein beachtliches explanatorisches Potenzial. Die Stärke dieses Ansatzes liegt gerade darin, dass Bourdieu keine ausformulierte Staatstheorie vorlegt und so die historischen Bedingungen und konkreten Akteure staatlichen Handelns im Blick behält. So kann dargestellt werden, welche Akteure an der Produktion offizieller Klassifikationen beteiligt sind. Beispielsweise können mit dem Feld- und Kapitalkonzept die politischen und symbolischen Kämpfe beschrieben werden, in denen der neoliberale Umbau von Staat und Ökonomie vorangetrieben wird (vgl. S. 631). Somit wurde hier ein anregendes Buch vorgelegt, dessen Lektüre man Leser_innen, die sich mit dem Werk Bourdieus oder der Soziologie des Staates beschäftigen, empfehlen kann.


Literatur

Beck, Ulrich &. Grande Edgar (2010): Jenseits des methodologischen Nationalismus. Außereuropäische und europäische Variationen der Zweiten Moderne. In: Soziale Welt, Jg. 61, S. 187–21.

Boltanski/Chiapello (2001): Die Rolle der Kritik in der Dynamik des Kapitalismus und der normative Wandel. In Berliner Journal für Soziologie, Jg. 10. S. 459-477.

Bourdieu, Pierre (1990): Was heißt sprechen ? : Die Ökonomie des sprachlichen Tausches. Wien: Braumüller.

Bourdieu, Pierre (2001): Das politische Feld. Zur Kritik der politischen Vernunft. Konstanz: UVK.

Bourdieu, Pierre (2002): Der Einzige und sein Eigenheim. Hamburg: VSA.

Bourdieu, Pierre; Champagne, Patrick; Brühmann, Horst; Willim, Petra (2014): Über den Staat. Vorlesungen am Collège de France. Berlin: Suhrkamp.

Imhof, Kurt (1993): Nationalismus, Nationalstaat und Minderheiten. In: Soziale Welt, Jg. 44, S. 327–357.

Nassehi, Armin (1990): Zum Funktionswandel von Ethnizität im Prozeß gesellschaftlicher Modernisierung. Ein Beitrag zur Theorie funktionaler Differenzierung. Soziale Welt, Jg. 41, S. 261–282.

Sassen, Saskia (1996): Metropolen des Weltmarkts. Die neue Rolle der Global Cities. Frankfurt a. M. : Campus.

Wacquant, Loic (Hg.) (2006): Das Janusgesicht des Ghettos und andere Essays. Basel : Birkhäuser.

Wimmer, Andreas (2005): Kultur als Prozess. Zur Dynamik des Aushandelns von Bedeutungen. Wiesbaden: VS.


Über den Autor:

Dirk Diluweit, 36 Jahre, war zuletzt Projektmitarbeiter an der TU-Darmstadt. Seine Interessenschwerpunkte sind: soziale Ungleichheit, Ethnizität und Migration und empirische Sozialforschung.


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Anja Liebig (6. April 2015). „Pierre Bourdieu: Über den Staat. Vorlesungen am Collège de France 1989–1992“ – Eine Rezension von Dirk Dieluweit. soziologieblog. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/uifs


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