Wer Gewalt hegt. Zivilisierungs- und modernisierungstheoretische Überlegungen zu einem sozialwissenschaftlich diffusen Phänomen – von Ole Karnatz
Der Begriff der Gewalt hat eine umfangreiche Karriere in den Sozialwissenschaften durchgemacht. Er gilt als einer der Schwierigsten, unter anderem, weil er mit denen von Macht, Konflikt usw. verwandt ist. Doch nicht immer ist klar wovon genau eigentlich gesprochen wird (vgl. Imbusch 2002). In diesem Beitrag wird eine weitere Facette dieses Begriffs angesprochen: Nähert man sich der Frage nach der Genese von Gewalt, insbesondere physischer und psychischer, also solcher, die sich zumindest halbwegs klarer an Träger_innen zurückbinden lässt, so kann nicht nur gefragt werden wie und warum Gewalt entsteht, sondern wo diese herstammt und was unternommen wird, um sie einzuhegen? Popitz macht das Besondere der Gewalt in der permanent vorhandenen Möglichkeit des Gewalttätig-Seins durch Menschen aus (vgl. 2002: 57ff.). Was aber schränkt sie ein? Es sind bestimmte Orte, Orte der Einhegung, welche Gewalt einschränken und sie gleichzeitig produktiv nutzbar machen: dies ist hier mit Einhegung gemeint. Für eine solche gibt es bestimmte prototypische Orte, die in empirischen Manifestationen klar erkennbar sein (wie z.B. Heereslager) können, ebenso jedoch diffus bleiben mögen. Im Folgenden soll versucht werden herauszufinden, wo sich seit der Durchsetzung der Moderne ihre die Entstehungsorte der Gewalt befinden, und wie sich diese wandeln. Die These der Arbeitet lautet, dass Gewalt im Sinne einer nicht-sanktionierten Ausübung durch Individuen seit der Moderne immer stärker eingehegt wurde, und sie abseits der Monopolstellung des Staates, noch weniger und nur bestimmten Räumen ausgeübt werden kann, weswegen es andere Wege zur Gewaltausübung geben muss. Die Einhegung greift nicht mehr vollständig. Teilweise lässt sich dieses Problem mit einer Vertretung von Gewalt lösen, die im zweiten Teil dieses Beitrags vorgestellt wird. Endreß macht darauf aufmerksam, dass auch dem Gewaltbegriff eine historische Karriere innewohnt (vgl. 2014: 98). Somit ist es notwendig gegenwärtigen Gesellschaften, in denen Gewalt und Einhegung in Wechselwirkung stehen, ein angemessenes Analyseinstrument zur Seite zu stellen, welches den vermutbaren mannigfaltigen Dimensionen von Gewalt einer bestimmten Zeit gerecht werden kann.
Die Schaffung des Gewaltmonopols als Geschichte der Einhegung
Den konzeptualen Ort für die Entstehung von Gewalt zu ermitteln bedeutet, sich verschiedene Phänomene anzusehen, die deren Formen eine Bühne bieten können. Dass Gewalt in verschiedenen Konstellationen und überall auftreten kann, scheint ein recht trivialer Erklärungsansatz zu sein. Wiederum ist die Frage, wie Gewalt auf welche Weise bestimmte Räume prägt, eine, die ein wenig spezifischer ist und an der jeweiligen Empirie geprüft werden muss. Hier geht es im modernisierungstheoretischen Sinne darum zu ermitteln, was Gewalt rahmt und diese ermöglicht bzw. hindert, um von Akteuren in Anwendung gebracht werden zu können.
In bisherigen Diskussionen bildete das Gewaltmonopol des Staates einen wichtigen, wenn nicht sogar den wichtigsten, Dreh- und Angelpunkt. Max Weber definiert den Staat ganz grundlegend hinsichtlich seines Umgangs mit (physischer) Gewalt „als alleinige Quelle des »Rechts« auf Gewaltsamkeit“ (Weber 1995: 30, Hervor. i. O.). Die Entstehung des Monopols macht den Kern des Problems der Durchsetzung von Ordnung, Zivilisation und schließlich der Moderne aus, die sich vornehmlich (wenn jedoch nicht immer vordergründig so angezeigt) mit der Gewaltfrage beschäftigen. Denn herrscht Gewalt vor, kann auch keine (staatliche) Ordnung entstehen (vgl. Imbusch 1999). Die Durchsetzung dieser lässt sich als eine Geschichte der Einhegung von Gewalt begreifen, die mit Hobbes‘ „Krieg aller gegen alle“ (Hobbes 2009: 135) beginnt. Als Lösung für dieses Dilemma schlägt Hobbes bekanntlich den Leviathan, den im Vertrag geschaffenen Staat, vor. Die Gewalt aller wird durch die rationalisierte Gewalt des Herrschers, der aus dem Herrschaftsvertrag entsteht, bekämpft und eingedämmt (vgl. Hirsch 2004: 144). Durch diese Lösung verschwindet Gewalt aus dem alltäglichen Bewusstsein. Sie wird nur in Sondersituationen, wie dem Kriegsdienst, wieder hervorgeholt, wenn der Leviathan seine Untertanen für einen spezifizierten Zeitraum mit Waffen ausstattet. Die Gewalt gerät in die Hände einer Instanz der Vernunft. Für Hobbes hat sich das Problem damit also schon erledigt. Dies lädt gleichsam zur Kritik an diesem ein: Gewalt ist eine Erscheinung, die durch die idealen Vorstellungen von Recht und Ordnung ausgemerzt werden kann. Das scheint naiv. Auch Elias konstatiert einen Zusammenhang zwischen der Monopolbildung des Staates und der Zurückdrängung von Gewalt. In einem längeren Prozess haben Psycho- und Soziogenese für die Entwaffnung der Bewohner_innen gesorgt. Der Affekthaushalt der Menschen änderte sich und stützte das Gewaltmonopol:
Wenn der Gebrauch der Waffe im Kampf frei und alltäglich ist, hat […] die kleine Geste, mit der man einem Anderen bei Tisch das Messer reicht, keine sehr große Bedeutung. Wenn der Gebrauch der Waffe mehr und mehr eingeschränkt wird, wenn Fremd- und Selbstzwänge zugleich den Einzelnen die Äußerung von Erregung und Wut durch einen körperlichen Angriff immer schwerer machen, werden die Menschen allmählich empfindlicher gegen alles, was an Angriff erinnert. Schon die Geste des Angriffs rührt an die Gefahrenzone; es wird schon peinlich zu sehen, wie ein Mensch dem anderen das Messer so reicht, daß die Spitze auf ihn gerichtet ist (Elias 1982: 407).
Wenn die Gewalt dank des Staatsmonopols aus dem Alltag verschwindet (Pazifizierung), ist sie dennoch weiterhin verändert vorhanden, wie die Energie, die nie verloren geht, sondern nur umgeformt wird. Ein Zeichen dafür, dass Gewalt sich einhegt, wäre dann eine zunehmende ritualisierende Gewalt. Auf diese Weise wird eine passive Lust am Kämpfen weiter aufrecht gehalten, die durch Zuschauen befriedigt wird. Beobachtet werden dann nicht mehr echte Kämpfe, sondern gestellte, wie zum Beispiel in ritterlichen Turnieren (vgl. Elias 1980: 280). Freilich gab es diese Momente auch in früheren Zeiten – doch innerhalb des Zivilisationsprozesses elias’scher Art ist die durch Soziogenese veränderte Triebstruktur der einzelnen Bewohner_innen von Bedeutung, die sich auf diesem Wege gedrängt sehen Gewalt nun zu konsumieren statt selbst einzusetzen. In diesem Rahmen wird Gewalt zunehmend geächtet (vgl. dazu Endreß 2014: 94). Sie verschwindet mit der zunehmenden Triebregulierung hinter die Kulissen, und wird nur dann noch zum Ausdruck gebracht, wenn außeralltägliche Situationen entstehen, wofür in erster Linie der Krieg das Beispiel ist, ähnlich wie bei Hobbes. Elias konzipiert – und dies ist eine Schwäche seiner Theorie – diese Ausnahmesituationen nicht als Möglichkeiten zur Triebbefriedigung nach Gewalt, wenn eine solche entfesselt ist. Der Soldat folge einfach den entsprechenden Vorschriften, der Feind ist unsichtbar (vgl. Elias 1980: 279; Imbusch 2005: 326f.). Angesichts der Makroverbrechen im Zweiten Weltkrieg, zu dessen Zeit Elias Über den Prozeß der Zivilisation schrieb und die dieses Argument widerlegt haben, erscheint das Werk immer noch als Kuriosum.
Die produktive Nutzbarmachung der Gewalt in ihrer eingehegten Form
Man kann Überwachen und Strafen (Foucault 1994) als die Beschreibung minutiöser Disziplinierungsmaßnahmen und der Überwachung lesen, die eine Form der staatlichen Gewalt darstellt, welche andere Gewalt unterbinden und, noch wichtiger, nutzbar machen soll. Diese Maßnahmen sind die Mittel der Prüfung sowie der Panoptimismus (vgl. ebd.: 238ff. und 251ff.). Das Gefängnis, als „Mikrokosmos der vollkommenen Gesellschaft“ (ebd.: 304), ist der ideale Ort zur Durchsetzung eines neuen Dispositivs, weil die Disziplinierung und Abrichtung hier an geheimen Orten stattfindet und daher umso effektiver sein kann (vgl. ebd.: 328). Hier findet die Einhegung statt. Der konzeptuelle Ort der Gewalt ändert sich also nicht unbedingt: Noch immer ist es der Staat, der mit seinen Aufträgen zur Einhegung die Gewalt unterminiert. Diese wird nur nicht mehr allzu offen präsentiert. Besonders eigen und interessant sind für die vorliegende Fragestellung aber dann inwieweit die mikroskopisch genaue Disziplinierung das Gewaltmonopol womöglich aufweicht. Ist die Disziplinierung ausreichend um Gewalt einzuhegen? Sie war auf jeden Fall ein Versuch die Lösung einer grundlegenden Problematik des funktionierenden Staats anzubieten:
Das Verhältnis von Gesellschaft und Gewalt ist ein paradoxes: Bemühungen um die Exklusion der Gewalt aus sozialen Beziehungen gelingen nur durch die Inklusion der Gewalt in eine Reihe von Formen sozialer Interaktion, in welcher Gewalt in der Regel nur noch symbolisch präsent ist (Srubar 2014: 74).
Die Disziplinierung hat die Gewalt dadurch eingegliedert, indem sie diese generell in ein Programm der rationalisierenden Kontrolle einbaute.
Wenn Gewalt nicht mehr eingehegt ist und sie ausbricht: Umstrittene Zeitdiagnosen
Für Bauman hat diese Disziplinierung Erfolg gehabt, jedoch mit der gleichzeitigen Befreiung des Subjekts, welches sich selbst anleiten soll, geht jedoch auch ihre wichtige Funktion verloren. In seinen Analysen der Postmoderne geht er davon aus, dass die Menschen „den Anderen primär als Objekt der ästhetischen, nicht der moralischen Bewertung [sehen]; als eine Quelle von Gefühlen, nicht der Verantwortung. […] Sie leisten jetzt, so kann man sagen, die Arbeit, die auf dem Höhepunkt der Moderne von der Bürokratie mit ihrer institutionellen »Niemandsherrschaft« verrichtet wurde; sie sind die neuen, postmodernen Faktoren der Adiaphorisierung“ (Bauman 2007: 253, Hervor. i. O.). Letzteres meint die Entkopplung von moralischen Bewertungen, wie es schon, in besonders radikaler Weise, während des Holocausts geschehen ist (vgl. Bauman 2002). Zusammenfassend sind Privatisierung, Dezentralisierung und Deregulierung die postmodernen Merkmale einer Ortsbestimmung von Gewalt, die nicht mehr den Staat als Inhaber des Gewaltmonopols ausmachen (vgl. Bauman 2007: 262ff.). Im Lichte unserer Fragestellung könnte man sagen Bauman denkt Akteur_innen undisziplinierter Diese Merkmale können als Ergebnis einer nicht mehr erfolgreichen symbolischen Inklusion von Gewalt verstanden werden. Die Gewalt ist also nicht mehr eingehegt. Aber was passiert dann mit ihr? Und in welcher Weise ist die fehlende Einhegung zu bewerten? Verschiedene Stimmen (u.a. auch Bauman) machen dies an unterschiedlichsten Phänomenen in gesellschaftlichen Problemdiskursen fest: Eine „verrohte“ und „zügellos“ Gesellschaft; Toleranz für gewaltverherrlichende Kulturprodukte; oder aber private Sicherheitsfirmen, die in Kriegsgebieten über entsprechende Vollmachten den Staat vertreten dürfen. Es wäre falsch an dieser Stelle Bauman einfach zu folgen und es bei der Diagnose des verschwindenden Gewaltmonopols zu belassen. Denn dazu scheinen die meisten Staaten letztlich noch potent genug die Kontrolle über Gewalt zu behalten. Für eine entsprechende, zu kurz greifende Diagnose wurde Bauman bereits kritisiert (vgl. Nunner-Winkler 1996 sowie Bauman 2000). Sie lassen aber die These zu, dass der modernen Einhegung von Gewalt eine andere, eine postmoderne Perspektive beiseitegestellt werden muss, scheint Gewalt doch immer noch ungleich problematisierungswürdig.
Eine ausgeweitete Perspektive zur Erforschung weiterer Gewaltphänomene
Mein Vorschlag zu einer solchen weiteren Perspektive stellt ein anderes Paradigma hinsichtlich des konzeptualen Orts von Gewalt dar. Neben dem Paradigma der Einhegung soll eines der Vertretung gedacht werden. Wie oben beschrieben, brachte der Zivilisationsprozess eine moralische Verurteilung von Gewalt mit sich – sie wurde also auf diese Weise symbolisch eingegliedert. Sofern Baumans Behauptungen zutreffen, wenden sich Akteur_innen davon ab. In Form einer Art Vertretung – nicht ich selbst, sondern andere sind für mich gewalttätig – könnte diese Inklusion nun nicht unbedingt wieder erfolgreich sein. Doch womöglich hilft diese das Auftreten dieser postmodernen Gewalt anders, also „gegen den Strich“ zu denken, um die verschiedenen Phänomene und ihre Erklärungsansätze der Gewalt besser einordnen zu können. Wie aber nun kann Vertretung verstanden werden? Gabriel Motzkin geht von einem fundamentalen Unterschied hinsichtlich Vertretung und Teilhabe aus: Bei letzterer bin ich selbst involviert, bei ersterer wiederum erkenne ich den Unterschied zwischen mir und meinen Vertreter_innen, die etwas können, was ich nicht kann (vgl. Motzkin 2011: 51). Bezüglich der Gewalt führt Motzkin aus:
Damit Vertretung funktionieren kann, muss eine Absage an einen bestimmten Typus von Gewalt stattfinden, und zwar an innere Gewalt. Gewalt der Vertreter gegen die Vertretenen oder umgekehrt wird als schwerer Eingriff und als Bedrohung der politischen Ordnung betrachtet. Eine demokratische Regierung kann nur gegen jene Gewalt anwenden, die ausgeschlossen sind, sei es als Fremde oder in einem Rechtsprozess Stigmatisierte (ebd.).
Innere Gewalt meint hier die Kämpfe im Rahmen eines politischen Raumes. Aber die Gewalt ist nicht nur nach außen hin, sondern vielmehr auch in anderen Formen im Inneren einzuordnen. So ist die Pointe der Vertretungsthese: Weil ihren verschiedenen Formen irgendwie eingehegt werden müssen, doch dieses Einhegen nach „ästhetischen Wende“ im Sinne Baumans nicht mehr möglich ist, müssen Vertreter_innen diese Aufgabe übernehmen. Die Vertretung ist also eine unterstellte Beobachtungskategorie, die sich empirisch verschieden manifestieren kann. Dabei hat sie den Zweck Gewalt, obwohl sie geächtet ist, transformiert zugänglich zu lassen. Wolfgang Sofsky imaginiert die Gladiatorenarena als ein düsteres Beispiel für dergleichen:
So wie die Gewalt ihr Publikum erschafft, so erschafft das Publikum neue Gewalt. Der Täter handelt nun als Stellvertreter der Zuschauer. Er führt nur aus, was sie wollen. Und er führt ihnen vor, was alles sie wollen können. So verwandelt sich die Gewalt in eine Vorstellung, eine Aufführung, in der die Zuschauer das Spiegelbild ihrer selbst erkennen. Der Täter ist wie sie und sie sind wie er. Er verkörpert ihren Willen, vollstreckt ihre Anweisungen. Der wahre Henker ist nun nicht mehr der einzelne, sondern die Menge der Zuschauer. Sie identifizieren sich mit ihm, weil er tut, was sie selbst noch nicht zu tun wagen. Er hat all die Kraft, die sie bei sich selbst vermissen. Er wird Teil der Menge, die ihn beauftragt und anfeuert, die ihn aus ihrer Mitte entläßt und wieder aufnimmt, die ihn zu ihrem Idol erhebt (Sofsky 1996: 116).
Historisch gibt es also vielfältige Formen der Vertretung von Gewalt. Nicht nur dieses Zusehen wäre solch ein Ort der Gewaltvertretung: Rechtsprechung, die Urteile im Namen des Volkes fällt und es somit vertritt (vgl. dazu Fath 2013); Demonstrationen, zu denen ich selbst nicht erscheine, weil jemand anderes für mich dort ist; der Jubel über das Ableben Osama bin Ladens durch kampferprobte Spezialeinheiten, dessen Tod für abstrakte Begriffe wie Freiheit und Sicherheit steht (gerade in diesem Fall fanden sich öffentliche Diskussionen, in denen über die Freude zum Tod des Feindes debattiert wurde und zum Testfall für zivilisiertes, gewaltablehnendes Verhalten wurde); oder aber eben auch obige Beispiele: Solche, und noch viele weitere Situationen ließen sich unter ein Vertretungskonzept subsumieren, so verschiedenartig sie auch erscheinen, und so ubiquitär das Phänomen der Gewalt durch diese Unterstellung der Vertretung auch wird. Diese Weite möglicher Anwendungsfelder von passiver Gewaltanwendung kämpft mit Beliebigkeit. In gewisser Weise ist dies eine Kritik, die auch Galtungs (1975) Begriff der strukturellen Gewalt traf (vgl. Schumann 2011). Dieser beschreibt, was Menschen daran hindert ihre persönlichen Leben zu entfalten. Gewalt ist dann nicht mehr nur ein Handlungsprinzip, sondern ein Strukturprinzip: Diskriminierung, Ungleichheit, Ausbeutung sind auch Gewalt. Solch ein Verständnis ist nicht nur normativ, es lässt den Begriff zu diffus werden, so Kritiker_innen (vgl. Endreß 2014: 93ff.). Im Falle der Vertretung, wäre eben nicht klar in welchem dieser Beispiele wirklich vertreten wird; wo also die Verknüpfung zwischen dem entsprechenden Vorgang und der Ausübung durch Andere hergestellt werden kann. Anschließend wäre immer noch zu klären, ob die Konzipierung von Phänomen X als Gewalt überhaupt Sinn macht.
Konkretisierung der Vertretung: Interpassivität zur Beschreibung von Gewaltgenuss
Um diese Kritik etwas einzuschränken, können bestimmte vertretene Gewaltphänomene als genossen betrachtet werden – die Gladiatorenarena nach Sofsky gehört dazu. Diese Gruppe von Gewaltvertretung ist anders als eine direkte, moralisch weniger problematische Vertretung (Beispiel: Der Richterspruch als Staatsgewalt im Namen des Volkes). Eine solche kann wiederum recht eindeutig auf das staatliche Gewaltmonopol zurückgeführt werden. Die Überlegungen aus dem Umkreis der Kunst- und Kulturtheorie der Interpassivität, die in den 1990er ausdrücklich in Abgrenzung zum Begriff der Interaktivität (vgl. Pfaller 2008: 294ff.) entstand, können dies konkretisieren. Diese Theorie geht von einem Delegieren des eigenen Genießens aus. Das Selbst handelt nicht aktiv – andere handeln und durch sie wird genossen. Es kann sich hierbei um Objekte wie auch Personen handeln: Das Dosengelächter in amerikanischen Sitcoms, die für mich das Lachen übernehmen; die tibetanische Gebetsmühle; die Klageweiber, die bei Beerdigungen das Gefühl ausdrücken – sowie vieles mehr. Die Schlussfolgerung daraus ist, „dass unsere vermeintlich intimsten Regungen auf andere übertragen, an sie delegiert werden können. Unsere Gefühle und Überzeugungen sind also nichts Inneres, sondern könne eine außen angesiedelte, ‚objektive‘ Existenz führen“ (ebd.: 291, Hervor. i. Orig.). Das passive Genießen ist also vor allen Dingen eine Entlastung, besonders in Kulturen, die eine Durchleuchtung des eigenen Selbst fordern (vgl. hierzu eingehender Pfaller 2011: 22ff.). Pfaller skizziert zwei Beispiele, die den Untersuchungsgegenstand Gewalt tangieren: einmal gewalttätige Computerspiele, ein anderes Mal, in Anspielung auf den Fall des ehemaligen Formel-1-Chefs Max Moseley, BDSM-Sex. Beide Beispiele dienen dazu sich „fragwürdigen“, nicht realisierbaren Wünschen, nämlich echte Gewaltausübung, auf eine spielerische Art zu entledigen. Kulturkritisch stellt Pfaller infrage, dass sich die Gegenwartskultur mit ihrem Fokus auf das Reale und Nüchterne keine „Abwehrfunktion“ mehr vorstellen könne. Grund dafür sei die schon von Weber wirkmächtig diagnostizierte „Entzauberung der Welt“ (Weber 1988: 583 ff.). Der gewalttätige Inhalt des Computerspiels wird populärerweise mit dem Inhalt einer Gewalttat gleichgesetzt. Aber werden Spieler_innen zu Täter_innen? Liegt die Funktion dieser Spiele nicht möglicherweise genau darin mit Gewalt umzugehen, ohne sie selbst auszuüben (vgl. Pfaller 2008: 20f.)? Die Spielfigur übernimmt das Schießen. Sie vertritt mich. Der Genuss dieser Gewalt, die eben gerade nicht zu realer Gewalt führt, ist ein Aspekt, der noch zu unterbelichtet bleibt. Vor allen Dingen ist er an dieser Stelle eine große Vermutung. Aber gerade diese radikale Überlegung das Gewalt-Spielen als entlastendes Handeln zu denken, zeigt eine andere Verknüpfung zwischen Phänomenen auf, als die übliche wie in diesem Fall: „Gewaltspiele machen aggressiv.“
Insgesamt kann die Frage nach dem Genuss von Gewalt als eine Form des Vertretungsparadigmas dabei helfen, Gewalt andersartig zu denken. Empirische Untersuchungen hätten mit den Überlegungen der Vertretung von Gewalt hier einen entsprechenden theoretischen Hintergrund, der anhand der konkreten Untersuchungsgegenstände angepasst wird. Damit ließe sich auch das Paradigma der Vertretung konkretisieren, die damit eine an der Empirie entwickelte – oder verworfene – Theorie werden kann.
Fazit und Ausblick
Es scheint feine Risse im Bild einer friedfertigen Gesellschaft zu geben, wenn Gewalt nicht mehr eingehegt werden kann. Vielleicht ist genau dies eine Problematik, die mit der Norm der Gewaltlosigkeit so schwer zusammenzubringen ist: Dass Gewalt, nicht nur wie Sofsky es denkt, das „dunkle Innere“ von Kultur sei, sondern in dieser eine produktive Funktion einnehmen kann. Aus diesem Grund sollten diese schematischen Züge ein Weiterdenken des komplexen Gewaltbegriffs anzeigen. Im Anschluss an die nachgezeichnete Geschichte des konzeptualen Ortes von Gewalt ging es um die Vergegenwärtigung von Gewalt, die sich diffus äußert. Genau dies ist schließlich der entscheidende Punkt für die vorgebrachte Argumentation: Eine Gewalt, die sich historisch gewandelt hat, mag in unserer Zeit einen Gewaltbegriff benötigen, der eine Gewalt unterstellt, die, zumindest in entwickelten Industriegesellschaften (also solche mit weitestgehend erfolgreicher Einhegung), diesen Formen von Gewalt habhaft werden kann – als einer Perspektive unter anderen. Einzelanalysen wie zu Gewaltspielen oder des Richterspruchs können immer auf ihre Möglichkeit zur Gewalt-Vertretung abgeklopft werden. Es geht darum Deutungsangebote anzubieten, die den Ort der Herstellung von Gewalt aufzeigen. Dabei muss dieses Konzept selbstverständlich weiter ausgearbeitet werden, insbesondere hinsichtlich einer Vertiefung der theoretischen Säulen, auf denen es steht, sowie hinsichtlich der Modifikation bezüglich jedweder empirischen Untersuchung, die dann wiederum dem offensichtlichsten Mangel, nämlich der „wilden Verknüpfung“ zwischen Vermutungen zu einem Gewaltgrad entgegentritt. Eine Form der Präzisierung der Vertretungsthese wurde durch ihre Verbindung mit einer Vertretung zu Zwecken des Genusses versucht.
Literatur
Bauman, Zygmunt (2000): Alte und neue Gewalt. In: Journal of Conflict and Violence Research 2 (1), S. 28-42.
Bauman, Zygmunt (2002): Dialektik der Ordnung. Die Moderne und der Holocaust. Hamburg: Europäische Verla.-Anst.
Bauman, Zygmunt (2007): Flaneure, Spieler und Touristen. Essays zu postmodernen Lebensformen. Hamburg: Hamburger Edition.
Elias, Norbert (1980): Über den Prozeß der Zivilisation. Erster Band. Soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen. Wandlungen des Verhaltens in den weltlichen Oberschichten des Abendlandes. 7. Auflage. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Elias, Norbert (1982): Über den Prozeß der Zivilisation. Zweiter Band. Soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen. Wandlungen der Gesellschaft, Entwurf zu einer Theorie der Zivilisation. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Endreß, Martin (2014): Grundprobleme einer Soziologie der Gewalt. Zur vermeintlichen Alternative zwischen körperlicher und struktureller Gewalt. In:Staudigl, Michael (Hrsg.): Gesichter der Gewalt. Beiträge aus phänomenologischer Sicht. Paderborn: Wilhelm Fink, S. 87-113.
Fath, Markus (2013): Urteil als Gewalt? In: Bengez, Rainhard Z.; Philipps, Lothar (Hrsg.): Von der Spezifikation zum Schluss. Rhetorisches, topisches und plausibles Schließen in Normen-Regelsystemen. Baden-Baden: Nomos, S. 26-39.
Foucault, Michel (1994): Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Galtung, Johan (1975): Strukturelle Gewalt. Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.
Hirsch, Alfred (2004): Recht auf Gewalt? Spuren philosophischer Gewaltrechtfertigung nach Hobbes. München: Wilhelm Fink.
Hobbes, Thomas (2009): Der Leviathan. Köln: Anaconda.
Imbusch, Peter (1999): Moderne und postmoderne Perspektiven der Gewalt. In: Neckel, Sighard; Schwab-Trapp, Michael (Hrsg.): Ordnungen der Gewalt. Beiträge zu einer politischen Soziologie der Gewalt und des Krieges. Opladen: Leske + Budrich, S. 147-160.
Imbusch, Peter (2002): Der Gewaltbegriff. In: John Hagan und Wilhelm Heitmeyer (Hrsg.): Internationales Handbuch der Gewaltforschung. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag, S. 26-57.
Imbusch, Peter (2005): Moderne und Gewalt. Zivilisationstheoretische Perspektiven auf das 20. Jahrhundert. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
Motzkin, Gabriel (2011): Demokratie und Gewalt. In: Langenohl, Andreas; Schraten, Jürgen (Hrsg.): (Un)Gleichzeitigkeiten – die demokratische Frage im 21. Jahrhundert. Marburg: Metropolis, S. 49-56.
Nunner-Winkler, Gertrud (1996): Gewalt – ein Spezifikum der Moderne? In: Miller, Max H. ; Soeffner, Hans-Georg (Hrsg.): Modernität und Barbarei. Soziologische Zeitdiagnose am Ende des 20. Jahrhunderts. Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 81-95.
Pfaller, Robert (2008): Ästhethik der Interpassivität. Hamburg: Philo Fine Arts.
Pfaller, Robert (2011): Figuren der Erleichterung. Interpassivität heute. In:Feustel, Robert; Koppo, Nico; Schölzel, Hagen (Hrsg.): Wir sind nie aktiv gewesen. Interpassivität zwischen Kunst- und Gesellschaftskritik. Berlin: Kadmos, S. 17-26.
Popitz, Heinrich (1992): Phänomene der Macht. 2. Auflage. Tübingen: J.C.B. Mohr (P. Siebeck).
Schumann, Dirk (2011): Hoffnung, Skepsis, Ermahnung. Johan Galtung: Violence, Peace and Peace Research (1969). In: Jensen, Uffa (Hrsg.): Gewalt und Gesellschaft. Klassiker modernen Denkens neu gelesen. Göttingen: Wallstein, S. 317-325.
Sofsky, Wolfgang (1996): Traktat über die Gewalt. Frankfurt am Main: S. Fischer.
Srubar, Ilja (2014): Gewalt als asemiotische Kommunikation. In:Staudigl, Michael (Hrsg.): Gesichter der Gewalt. Beiträge aus phänomenologischer Sicht. Paderborn: Wilhelm Fink, S. 74-86.
Weber, Max (1988): Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre. Herausgegeben von Johannes Winckelmann. 7. Auflage. Tübingen: Mohr.
Weber, Max (1995): Wissenschaft als Beruf/Politik als Beruf. Stuttgart; Düsseldorf; Berlin; Leipzig: Klett-Schulbuchverlag.
Zum Autor
Ole Karnatz, M.A. in Soziologie, ist Promotionsstudent und Lehrbeauftragter an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Seine Arbeits- und Interessenschwerpunkte sind: Wissenssoziologie, Kultursoziologie, Soziologische Theorie & Sozialphilosophie, Qualitative Sozialforschung