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Zur Trennung von Macht und Gewalt bei Hannah Arendt und ihrem Praxisgehalt – von Svea Gockel

Was niemals aus den Gewehrläufen kommt, ist Macht. 

(Hannah Arendt 1990: 54)

Macht und Gewalt sind Gegensätze: wo die eine absolut herrscht, ist die andere nicht vorhanden. 

(Hannah Arendt 1990: 57)

An diesen Zitaten zeigt sich Hannah Arendts Auffassung zur Separierung von Macht und Gewalt wohl am prägnantesten. In Bezug auf ihre strikte Trennung dieser beiden Phänomene nimmt Arendt eine Sonderstellung in der politischen Ideentheorie ein und hat dafür sowohl Kritik als auch Anerkennung erfahren. Dabei stellt Macht im Sinne von Miteinander-Handeln das zentrale Konzept Arendts politischer Theorie dar, während sie Gewalt zwar als ein menschliches, aber im Grunde apolitisches Phänomen betrachtet (vgl. Arendt 1990: 65-81). Dass Macht und Gewalt begriffshistorisch miteinander verwoben sind, kann eine Erklärung dafür liefern, warum es neben Hannah Arendt so gut wie keine_n Theoretiker_in gibt, der oder die sich Macht in Abgrenzung von Gewalt widmet. Dementsprechend sind eigenständige wissenschaftliche Beiträge in diesem Bereich rar und meistens nur mit Bezug auf Arendts Theorie anzutreffen. Bis heute werden Macht und Gewalt als zusammenhängend betrachtet und so ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass Gewalt, z.B. auch von Brunner u.a. (2004: 817) unter dem Begriff der Macht subsumiert wird. Während in diesem Fall weitgehende Einigkeit herrscht, ist der Diskurs um den Machtbegriff umso intensiver. Andreas Anter urteilt: „Allein die bunte Vielfalt der Definitionen in der modernen Theoriegeschichte, von Hobbes und Kant über Max Weber und Hannah Arendt bis hin zu Luhmann und Popitz, könnte den Eindruck entstehen lassen, hier spreche jeder von einem anderen Phänomen.“ (2012: 12) Ziel dieses Artikels ist es, Arendts theoretische Trennung von Macht und Gewalt mithilfe ihrer Werke Macht und Gewalt (1990) sowie Vita Activa oder Vom tätigen Leben (1960) darzustellen und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für die Praxis zu untersuchen. Dabei steht folgendes Erkenntnisinteresse im Mittelpunkt: Welche Chancen und Grenzen ergeben sich aus einer Separierung von Macht und Gewalt? Können diese Phänomene wirklich strikt voneinander getrennt und als Gegensätze aufgefasst werden oder ist Gewalt doch eine Form von Macht? Ausgehend davon werden Arendts Theorie von Macht und Gewalt anhand ihrer oben genannten Werke kurz dargestellt und in den Gesamtkontext eingeordnet. Dabei soll zunächst das theoretische Verhältnis von Macht und Handeln untersucht werden. Im Anschluss daran wird die theoretische Trennung von Macht und Gewalt hinsichtlich Chancen und Grenzen für die Praxis kritisch hinterfragt.

Arendts Macht- und Gewaltverständnis in der Tradition der athenischen Polis

Vor dem Hintergrund weltweiter Studentenproteste, dem Vietnam-Krieg und dem amerikanischen Rassenkonflikt veröffentlichte Hannah Arendt im Jahr 1970 ihren Essay On Violence. Im gleichen Jahr erschien er unter dem Titel Macht und Gewalt auch in Deutschland. Die Grundlage ihres dreiteiligen Essays bildet der in der zeitgenössischen politischen Wissenschaft verbreitete Konsens eines Machtbegriffs, der auf Herrschaft beruht und zudem „[…] Gewalt als die eklatanteste Manifestation von Macht […]“ (Arendt 1990:36) betrachtet. Arendt wendet sich entschieden gegen diese Auffassung und beruft sich stattdessen auf einen handlungsorientierten Machtbegriff, den sie unter Ausschluss von Gewalt definiert. (vgl. Arendt 1990: 42-57). Ihr Essay Macht und Gewalt bildet die Grundlage dieser Analyse, wobei teilweise auch auf ihr bereits 1960 publiziertes Werk Vita Activa zurückgegriffen wird. Darin konstruiert Arendt, in Abgrenzung von Herstellen und Arbeiten, ihren Handlungsbegriff, den sie an die Spitze dieser „Phänomenologie menschlicher Tätigkeitsformen“ (Speth/Buchstein 1997: 229) stellt.

Arendts Machtverständnis knüpft an das traditionelle Denken der athenischen Polis an, wo laut Arendt noch zwischen Macht und Herrschaft differenziert wurde. In der zeitgenössischen Forschung habe sich bereits eine andere Denkweise durchgesetzt, bei der eine sprachliche wie theoretische Vermischung der politischen Schlüsselbegriffe Macht, Stärke, Kraft, Autorität und Gewalt stattfinde. Diese, von nahezu allen Autoren und Autorinnen (u.a. Weber, Hegel und Voltaire) unterstützte Denktradition, verwende die Begriffe Macht und Gewalt synonym bzw. betrachte Gewalt als „[…] eklatanteste Manifestation von Macht […].“ (Arendt 1990:39). Konsequent sei diese Schlussfolgerung jedoch nur, solange man, in Anlehnung an Marx, „[…] den Staat als Unterdrückung in der Hand der herrschenden Klasse […]“ (Arendt 1990: 36) betrachte. Bei den meisten Autorinnen und Autoren sei dies jedoch nicht der Fall. Schließlich fasst Arendt zusammen: „Erst wenn man diese verhängnisvolle Reduktion des Politischen auf den Herrschaftsbereich eliminiert, werden die ursprünglichen Gegebenheiten in dem Bereich der menschlichen Angelegenheiten in der ihnen eigentümlichen Vielfalt wieder sichtbar werden.“ (Arendt 1990: 45). Dieser Argumentation folgend, versucht sie eine strikte Differenzierung von Macht und Gewalt vorzunehmen, bei der sie einschränkend feststellen muss, dass es sich nur um eine idealtypische Unterscheidung handelt, bei der alle Begriffe „[…] aus dieser Wirklichkeit gleichsam herauspräpariert sind und in begrifflicher Reinheit nur selten in ihr anzutreffen sind.“ (Arendt 1990:47). Nichts desto trotz stellen Macht und Gewalt für sie nicht Gegenpole ein- und derselben Skala dar, sondern bilden eigenständige Phänomene, die weder auseinander abgeleitet werden können, noch quantitative und qualitative Übergänge aufweisen (vgl. Arendt 1990: 36-58).

Das Wesen von Macht

Neben dem Handeln verkörpert Macht für Arendt eines der zentralen Konzepte ihrer politischen Philosophie. Macht, die Arendt dem Wesen aller organisierten Gruppen zuschreibt, „[…] entspricht der menschlichen Fähigkeit, nicht nur zu handeln oder etwas zu tun, sondern sich mit anderen zusammenzuschließen und im Einvernehmen mit ihnen zu handeln.“ (Arendt 1990: 45). Zur Aktivierung der Macht sei ein Zwischen- raum notwendig, der nur im Miteinander-Handeln und -Sprechen zustande komme. Dabei stelle Macht die ausschlaggebende Komponente dar, die letztendlich die Gruppe und diesen Erscheinungsraum zusammenhalte, wenn der „flüchtige Augenblick des Zusammenhandelns“ (Arendt 1960: 195) bereits vorüber sei (vgl. Arendt 1960: 193-195). Handeln und Macht lassen sich aufgrund ihrer Analogie nicht ohne weiteres voneinander separieren und sind nur mithilfe des jeweils anderen Begriffs zu erklären. Macht wird überhaupt erst durch das Miteinander-Handeln erzeugt, das heißt Handeln ist notwendig für Macht. Aber auch das auf Dauer angelegte Handeln ist ohne Macht nicht möglich. Nicht nur weil sich Handeln ohne Macht selbst ausschließe und wohl eher einem Verhalten entspreche, sondern weil Macht den notwendigen Erscheinungsraum und somit die Bedingung zum Handeln aufrechterhalte (vgl. Arendt 1960: 193-195 und Arendt 1990: 34). Es lässt sich somit nicht klar erkennen, ob letztendlich Macht aus Handeln oder Handeln aus Macht abgeleitet werden kann. Andreas Grossmann drückt es treffend aus, wenn er sagt: „Handeln und Macht verweisen wechselseitig aufeinander, sie explizieren sich gewissermaßen gegenseitig.“ (2008: 52). Ebenso spricht auch Schnabl von einem „[…] gegenseitig-wechselnden Bedingungsverhältnis  […], welches zirkulär angelegt ist.“ (1999: 227).

Macht ist demzufolge immer an eine Gruppe (nie an einen Einzelnen) und ihren Fortbestand gebunden. Darüber hinaus ist der für Arendt essentielle Charakter der Macht von Bedeutung. Wird nach den Zielen oder dem Zweck von Macht gefragt, so gibt Arendt an, dass Macht etwas Absolutes oder „[…] wie man zu sagen pflegt, ein Selbstzweck […]“ (Arendt 1990: 52) ist. Selbst wenn sich Regierungen durchaus politische Ziele setzen und die Macht benutzen, um diese zu erreichen, so liegt die Machtstruktur laut Arendt „[…] allen Zielen voraus und überdauert sie, so daß Macht […] tatsächlich überhaupt erst die Bedingung ist, in Begriffen der Zweck-Mittel-Kategorie zu denken und zu handeln.“ (Arendt 1990: 53). Ein weiteres bedeutendes Kennzeichen ist, dass Macht keine Rechtfertigung benötige, da die Macht „[…] allen menschlichen Gemeinschaften immer schon inhärent ist.“ (Arendt 1990: 53). Hingegen bedürfe sie der Legitimität, die im Machtursprung der Gruppe, also in der Vergangen- heit, begründet sei. Dabei wachse die Stärke der Macht proportional im Verhältnis zur Anzahl derer, die sie teilen. Gewaltenteilung stellt für sie ein positives Instrument zur gegenseitigen Kontrolle und zum Machtausgleich dar (vgl. Arendt 1960: 195 und vgl. Arendt 1990: 42-53). In diesem Zusammenhang meint sie jedoch eine politische Gewalt und keine physische Gewalt, die sie später der Macht gegenüberstellt.

Gewalt als apolitisches Phänomen

Während Macht also für Arendt ein politisches Phänomen darstellt, sei Gewalt durch ihre Stummheit und Sprachlosigkeit vollkommen apolitisch (vgl. Arendt 1990: 58-81 und Arendt 2011: 20). Dazu führt sie weiter aus: „Wo die Gewalt in die Politik selbst eindringt, ist es um die Politik geschehen.“ (Arendt 2011: 20). Im Gegensatz zu Macht zeichne sich Gewalt durch einen instrumentellen Charakter aus, da sie, wie alle Herstell- ungsprozesse, bestimmter Werkzeuge bedürfe. Das heißt, dass sie zur Betätigung keine Gruppe benötigt und so „[…] der Extremfall der Gewalt in der Konstellation: Einer gegen Alle […]“ (Arendt 1990: 43) gegeben ist. Anders als Macht könne Gewalt jedoch niemals legitim sein. Zusätzlich bedürfe sie der Rechtfertigung durch einen Zweck, der sie steuere und in der Zukunft liege. Entgegen der Behauptungen zeitgenössischer Verhaltensforscher, allen voran Konrad Lorenz, sei Gewalt, sofern sie eine Reaktion auf heuchlerische Zustände darstelle, grundsätzlich „[…] ein menschliches Phänomen und weder »tierisch« noch »irrational« […].“ (Arendt 1990: 63). Irrational werde sie erst, sobald sie zielgerichtet sei und den Charakter einer systematischen Aktion annehme. So gebe es durchaus Situationen im Leben, in denen Gewalt für kurzfristige Ziele sinnvoll dazu dienen könne, Missstände sichtbar zu machen und Reformen anzustoßen. Dabei dürfe man jedoch niemals den zerstörenden Charakter von Gewalt außer Acht lassen. So könne ein Nicht-Erreichen politischer Ziele zu einem gesteigerten Gewaltpotential führen, was den Status quo unwiederbringlich zerstöre. Letztlich sei auch nicht das Reagieren im Sinne von Gewalt, sondern einzig und allein das Handeln in der Lage, „[…] automatische Prozesse im Bereich der menschlichen Angelegenheiten zu unterbrechen […]“ (Arendt 1990: 34) (vgl. Arendt 1990: 43-86). Aufgrund der gängigen Praxis in der Politik, in der Gewalt „[…] als der letztlich entscheidende Schutz der Machtstruktur gegen alle entschlossenen Gegner erscheint, […] kann es wirklich so aussehen, als sei Gewalt die Vorbedingung von Macht […].“ (Arendt 1990: 47). Diesen Irrtum versucht Arendt beispielhaft am Phänomen der Revolution aufzuklären: Deren Erfolg hänge nicht von den zur Verfügung stehenden Gewaltmitteln, sondern vom Machtzerfall eines Staates ab. Auch wenn Gewalt grundsätzlich imstande sei, die Macht der Gegner zu vernichten, führe dies auf Seiten der Sieger zu einem sogenannten Bumerangeffekt. Denn die eingesetzte Gewalt in einem anderen Land färbe schließlich auch auf die eigene Bevölkerung ab und führe letztendlich zum Verlust der eigenen Macht (vgl. Arendt 1990: 8-79). Die etwas düstere Prognose am Ende ihres Essays bestätigt: Jeder Machtverlust kann zu Gewalt führen, „[…] und sei es nur, weil Machthaber,  die ihre Macht schwinden Händen sehen, der Versuchung sie durch Gewalt zu ersetzen nur sehr selten in der Geschichte haben widerstehen können.“ (Arendt 1990: 86)

 Arendts Macht- und Gewaltverständnis: Chancen und Grenzen

Ziel war es, die Trennung von Macht und Gewalt bei Hannah Arendt zu untersuchen. Dabei wurde besonders deutlich, dass Macht nicht erst seit Arendt, sondern seit je her einen umstrittenen Begriff in der politischen Wissenschaft darstellt und bis heute kontrovers diskutiert wird. In ihrer Machttheorie kritisiert Arendt die weit verbreitete Gleichsetzung von Macht mit Herrschaft und Gewalt. Damit greift sie Zustände in der sozialwissenschaftlichen Forschung an, die selbst nach mehr als 40 Jahren nicht an Aktualität verloren haben. Einschränkend muss jedoch festgestellt werden, dass auch ihre Theorie Defizite aufweist. Ihr positives Machtverständnis führt dazu, dass mögliche Konfliktsituationen unzureichend beachtet werden. So kann auch im Bereich der Macht nicht von einem ständigen einvernehmenden Handeln ausgegangen werden. Gleichzeitig beschränkt sie ihren Machtbegriff auf politisches Handeln. Während Macht und Handeln zum Zentrum ihrer politischen Theorie avancieren, werden andere Bereiche des Politischen außer Acht gelassen. Auch wenn Arendt darauf hinweist, dass es sich bei der Trennung von Macht und Gewalt um eine idealtypische Betrachtungsweise handelt, geschieht dies auf Kosten der Gewalt. Theoretisch betrachtet kann Gewalt zwar aus dem Bereich der Politik ausgeklammert werden, in der Realität lässt sich ihre dortige Existenz jedoch schwerlich verneinen. Dabei liegt ihre Gefährlichkeit doch gerade darin, dass ihr Einsatz häufig Ausdruck von Macht ist. Gerade deshalb sollte sie als gleichgestelltes politisches Phänomen untersucht werden können. So stellt sie bereits einen wesentlichen Gegenstand in der Erforschung von Kriegen und deren Ursachen dar.

Einerseits scheint Arendts Trennung von Macht und Gewalt eine Chance für einen theoretischen Diskurs über traditionelle Betrachtungsweisen von Macht innerhalb den Sozialwissenschaften zu ermöglichen. So stellt ihr Verständnis die Grundlage für einen neuen Machtbegriff bereit, bei dem die positiven Aspekte und eine Loslösung vom Herrschaftsbegriff im Zentrum stehen. Gleichzeitig liegen darin aber auch die Grenzen von Arendts Machtverständnis, denn letztlich handelt es sich hier um einen theoretischen Diskurs und keine 1:1 Beschreibung der Welt. Schnabl schlussfolgert, „[…] daß hier nicht davon ausgegangen wird, Arendts Machtverständnis könne alle Elemente klassischer Theorien der Macht ersetzen. Aber sie weist durch ihre Konzeption zumindest auf theoretische Leerstellen klassischer Machtkonzeptionen mit all ihren Folgelasten hin.“ (Schnabl 1999: 240)  Eine weitere Fürsprecherin, Gesa Reisz (1998), sieht in der theoretischen Trennung von Macht und Gewalt sogar Synergieeffekte für die angewandte Friedensforschung und zeigt Möglichkeiten einer Operationalisierung auf. Die Situation innerhalb der politischen Forschung sei nach wie vor dadurch gekennzeichnet, dass zum einen keine ausreichenden Unterscheidungen zwischen den Begriffen Macht, Stärke, Autorität und Gewalt vorgenommen werden und zum anderen der Begriff der Macht weitgehend negativ besetzt sei. Arendts theoretische Trennschärfe zwischen den Begriffen eröffne die Möglichkeit „[…] politisches Handeln als reinen Begriff zu verwenden und der aktuellen Allgegenwart der Gewalt in Sprache und Aktion der Politik einen Gegenpol zu setzen.“ (Reisz 1998) Sowohl Arendt selbst als auch Reisz bemerken dabei, dass es sich um eine idealtypische Trennung handele, die in der Realität nicht vorzufinden sei. Um Macht operationalisieren zu können, schlägt Reisz (1998) schließlich vor, „[…] daß man nicht das Phänomen selbst meßbar macht, sondern das entlarvt, was es nicht ist, und das aufdeckt, was es hindert.

 Literaturverzeichnis

Anter, Andreas (2012): Theorien der Macht zur Einführung. Hamburg: Junius.

Arendt, Hannah (1960): Vita Activa oder Vom tätigen Leben. München: Piper.

Arendt, Hannah (1990): Macht und Gewalt. München: Piper.

Arendt, Hannah (2011): Über die Revolution. München: Piper.

Brunner, Otto/Conze, Werner/Koselleck, Reinhart (2004): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Band 3. Stuttgart: Klett-Cotta.

Grossmann, Andreas (2008): Macht als »Urphänomen« des Politischen. Überlegungen im Anschluss an Hannah Arendt, in: Ralf Krause/Marc Rölli (Hrsg.), Macht. Begriff und Wirkung in der politischen Philosophie der Gegenwart. Bielefeld: Transcript, S. 49-62.

Reisz, Gesa (1998): Gewaltfreie Politik – zumindest theoretisch. Über die Erklärungskraft der Trennung von Macht und Gewalt bei Hannah Arendt; http://www.wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?artikelID=1324, 15.05.2016.

Schnabl, Christa (1999): Das Moralische im Politischen. Hannah Arendts Theorie des Handelns im Horizont der theologischen Ethik. Frankfurt am Main: Peter Lang.

Speth, Rudolf/Buchstein, Hubertus (1997): Hannah Arendts Theorie intransitiver Macht, in: Gerhard Göhler u.a. (Hrsg.), Institution – Macht – Repräsentation. Wofür politische Institutionen stehen und wie sie wirken. Baden-Baden: Nomos-Verlag-Gesellschaft, S. 224-261.

Zur Autorin

Svea Gockel, 28 Jahre, studiert Soziologie (M.A.) an der Universität Kassel. Ihre wissenschaftlichen Interessensgebiete sind soziologische und politische Theorien, Arbeitssoziologie, Familiensoziologie und -politik, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Geschlechtersoziologie und -politik.


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Eva-Maria (27. Dezember 2016). Zur Trennung von Macht und Gewalt bei Hannah Arendt und ihrem Praxisgehalt – von Svea Gockel. soziologieblog. Abgerufen am 13. September 2024 von https://doi.org/10.58079/uijd


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5 Antworten

  1. Ein Theoretiker, der neben Hannah Arendt zwischen Macht und Gewalt trennt, ist Niklas Luhmann. Einer der Vorteile von Luhmanns Machtbegriff ist, dass er sich auch operationalisieren lässt. Unter Macht versteht Luhmann, ähnlich wie Max Weber, wenn die Handlung einer Person eine andere Person dazu motiviert, etwas gegen ihren Willen zu tun. Das Mittel, die andere Person trotzdem dazu zu motivieren besteht in der glaubwürdigen Drohung mit Gewalt. Solange man davon ausgehen kann, dass die bedrohte Person die Anwendung von physischer Gewalt vermeiden will, wird man sie zu der gewünschten Handlung motivieren können. Gewalt hat dabei die Funktion einer Vermeidungsalternative. In diesem Sinne kann man Macht über eine Person ausüben. Wichtig ist das Moment der Unfreiwilligkeit auf Seiten der bedrohten Person. Das ändert sich auch nicht, wenn man unter Macht im Sinne von Arendt ein Miteinander-Handeln versteht.

    Handelt die bedrohte Person dagegen nicht wie gewünscht, muss die drohende Person ihre Drohung wahr machen und Gewalt anwenden. Die Anwendung von Gewalt ist dann ein Zeichen von Machtlosigkeit, denn die drohende Person hat es nicht geschafft die bedrohte Person zu der gewünschten Handlung zu bringen.

    So lassen sich Macht und Gewalt zwar analytisch trennen. Macht bzw. Machtlosigkeit lässt sich aber durch die glaubwürdige Drohung und die Anwendung von Gewalt operationalisieren. Man kann sie also trotzdem nicht unabhängig voneinander betrachten. Letztlich lässt sich die Drohung und Anwendung von Gewalt wiederum nur durch die Drohung und ggfs. Anwendung von Gewalt demotivieren. Darauf gründet das Gewaltmonopol des modernen Staates. Da Macht unmittelbar mit der Drohung und Anwendung von Gewalt verbunden ist, kann man dann, im Gegensatz zu Arendt, nicht sagen, dass es zwar legitime Macht, aber keine legitime Gewaltwendung geben kann. Die legitime Anwendung von Macht beruht auf der legitimen Drohung und Anwendung von Gewalt. Rechtlich wird daher zwischen rechtmäßiger und unrechtmäßiger Anwendung von Gewalt durch den Staat unterschieden. Auch in einem Rechtsstaat lässt sich die Anwendung von Gewalt nicht immer vermeiden. Ansonsten bräuchte man keine Legislative und keine Exekutive.

    Ich kenne die Macht-Theorie von Arendt nicht, aber wenn man mit Luhmanns Begriffen von Macht und Gewalt arbeitet, macht es keinen Sinn zwischen der Legitimation von Gewalt und der Rechtfertigung von Gewalt zu unterscheiden. Laut der obigen Darstellung würde Arendt das tun. Wenn Gewalt jedoch laut Arendt immer illegitim ist, dürfte es auch keine Rechtfertigung für Gewalt geben. Gleichwohl sieht auch Arendt berechtigte Gründe Gewalt einzusetzen. Somit scheint auch sie anzunehmen, dass es legitime und illegitime Gewalt, wenn auch nicht im rechtlichen Sinne, geben kann. Das ist in sich äußerst widersprüchlich oder, wenn es sich bei der legitimen Gewalt um eine zielgerichtete Aktion handeln sollte, im Sinne von Arendt selber irrational. Hier rächt sich möglicherweise die idealtypische Trennung von Macht und Gewalt, da auf diese Weise die Beziehung zwischen Macht und Gewalt ungeklärt bleibt.

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