I. Das „Wir“ des marktwirtschaftlichen Handelns: Markt und Kooperation
Die Wirklichkeit der Freiheit setzt nach Honneth voraus, dass sich Subjekte „in wechselseitiger Anerkennung derart begegnen, dass sie Ihre Handlungsvollzüge jeweils als Erfüllungsbedingung der Handlungsziele des Gegenübers begreifen können“ (222). Im vorangehenden Abschnitt hatte Honneth die Angemessenheit eines solchen Freiheitsbegriffs für persönliche Beziehungen aufgezeigt. Marktbeziehungen stellen nun das zweite „relationale Handlungssystem“ dar, in dem Honneth ein „Wir“ ausmacht, in dem sich Formen sozialer Freiheit zeigen.