Verschlagwortet: Axel Honneth
Eine gängige Vorstellung in den Sozialwissenschaften besagt, dass innerhalb einer Gruppe oder Gesellschaft Normen gelten, die die Freiheit und Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Mitglieder einschränken, dass sich also soziale Normen und individuelle Freiheit unvereinbar gegenüberstehen. Im Folgenden kritisiere ich eine solche Position als unzureichend und argumentiere, dass Normen sogar eine wesentliche...
Das Gespräch mit Prof. Dr. Axel Honneth (Institut für Sozialforschung Frankfurt/Main) wurde von Nico Bobka und Sina Knoll für das Soziologiemagazin am 21. August 2012 in Frankfurt geführt. Nun der 2. Teil
Das Gespräch mit Prof. Dr. Axel Honneth (Institut für Sozialforschung Frankfurt/Main) wurde von Nico Bobka und Sina Knoll für das Soziologiemagazin am 21. August 2012 in Frankfurt geführt. Im folgenden der 1. Teil
Die Bürger marktwirtschaftlicher Gesellschaften verbringen einen großen Teil ihrer wachen Lebenszeit nicht in der Familie oder beim Konsum, sondern in der Arbeit. Für viele Menschen stellt sie nicht nur einen Einkommenserwerb dar, sondern auch einen Ort des sozialen Austausches und vielleicht auch der Selbstverwirklichung. Honneths Frage danach, ob und wie im Arbeitsmarkt ein „Wir“ der sozialen Freiheit möglich ist, besitzt daher große Plausibilität.
Dass der kapitalistische Markt nicht mehr als „unabhängig von normativen Erwartungen und moralischen Rücksichtnahmen“ (320) betrachtet werden darf, sondern das adäquate Verständnis desselben ihn in seiner „sittlichen Einbettung“ (321) zu sehen hat, darauf hat Honneth in seiner Vorklärung bereits hinzuweisen gesucht. Aufgabe der anschließenden beiden Unterkapitel des Abschnitts zum marktwirtschaftlichen Handeln ist es nun, diesen mit Moral und Sitte gefüllten Marktbegriff in seiner geschichtlichen Entwicklung zu verfolgen. Vor diesem Hintergrund widmet sich Honneth zunächst der „Konsumsphäre“ (360-410).
Die Wirklichkeit der Freiheit setzt nach Honneth voraus, dass sich Subjekte „in wechselseitiger Anerkennung derart begegnen, dass sie Ihre Handlungsvollzüge jeweils als Erfüllungsbedingung der Handlungsziele des Gegenübers begreifen können“ (222). Im vorangehenden Abschnitt hatte Honneth die Angemessenheit eines solchen Freiheitsbegriffs für persönliche Beziehungen aufgezeigt. Marktbeziehungen stellen nun das zweite „relationale Handlungssystem“ dar, in dem Honneth ein „Wir“ ausmacht, in dem sich Formen sozialer Freiheit zeigen.